2016, Mohr Siebeck, Tübingen, ISBN: 978-3-16-154443-9, S. 80, Euro 14,00.
Dass die Tötungsdelikte dringend reformbedürftig sind, zählt unter den Kennern der Materie mittlerweile zum selbstverständlichen Gemeingut. In einem nahezu 1.000 Seiten umfassenden Abschlussbericht hat eine eigens hierfür eingesetzte „Expertenkommission“ zuletzt im Wege einer ungemeinen Fleißarbeit nochmals die vielfältigen Facetten und Lösungsoptionen zusammengetragen und zum Teil mit eigenen, neuen Detailvorschlägen angereichert. Der vorherrschende Eindruck dieses Berichts ist freilich: Es gibt je nach Betonung rechtspraktischer Bedürfnisse oder strafrechtsdogmatischer Kohärenzen und je nach zugrunde gelegten Prämissen insgesamt ein vielstimmiges, dissonantes Orchester schon zur Reichweite des Reformbedarfs, nicht minder aber zu den dabei begegnenden Grundfragen: zur legitimierenden Berechtigung für die Annahme einer den Grundtypus der vorsätzlichen Fremdtötung überschreitenden Unrechtssteigerung („Qualifikationsmodell“), zu den (strengeren oder milderen) Anforderungen des Gesetzlichkeitsprinzips hinsichtlich der Unrechtsvoraussetzungen („Regelbeispielsmodell“) wie der Rechtsfolgen sowie zu letzterem insbesondere die hinsichtlich der Angemessenheit der (scheinbar, vgl. § 57a StGB) absoluten Strafdrohung. Vor diesem Hintergrund kann es nicht überraschen, wenn ein gar nicht ex officio veröffentlichter Referentenentwurf des Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministeriums wesentliche Reformanliegen – leider – von vornherein nicht aufgreift (dazu näher Duttge, KriPoZ 2/2016, S. 92 ff.). Und selbst der Erfolg dieses bescheidenen „Reform“versuchs steht inzwischen in den Sternen.