Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren […] (BT-Drs. 18/9534), der neben der gesetzlichen Verklausulierung höchstrichterlicher Rechtsprechung in zentralen Fragen der Verteidigerkonsultation und der geforderten Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/48/EU (Zugang zum Rechtsbeistand) auch Vorschläge der vom BMJV in den Jahren 2014/2015 eingesetzten Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens aufgreift. Im Zentrum des Vorschlags stehen dabei die Normierung von Anwesenheits- und Mitwirkungsrechten des Verteidigers (StPO) und von Unterrichtungspflichten bei der Freiheitsentziehung gegenüber Jugendlichen (JGG) sowie rechtsstaatliche Justierungen im Bereich der sog. „Kontaktsperre“). Mit dem (ersten) Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte v. 2.7.2013 (BGBl. 2013 I, 1938) hatte der Gesetzgeber bereits die EU-Richtlinien 2010/64/EU vom 20.10.2010 (Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren) und 2012/13/EU vom 22.5.2012 (Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren) in nationales Recht umgesetzt. Weitergehende Änderungsvorschläge, allerdings nicht nur bezogen auf die Stärkung der Beschuldigtenrechte, enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (BT-Drs. 18/11277).