von Anna Magdenko
Abstract
Die Verurteilung von Politikern wegen Haushaltsuntreue gem. § 266 StGB erregt mediales Aufsehen – zuletzt die der französischen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen. Anders als im französischen Strafrecht tangiert die Verurteilung wegen Haushaltsuntreue gem. § 266 StGB in Deutschland nicht die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit des Täters. Dies gibt Anlass dazu, die Frage der Strafbarkeit der Haushaltsuntreue gem. § 266 StGB zu evaluieren und die strafrechtlichen Statusfolgen nach § 45 StGB zu hinterfragen. Zur Schließung der bestehenden Gesetzeslücke im deutschen Strafrecht erarbeitet der Beitrag Reformvorschläge.