Zur Reform der Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB): Kritische Betrachtung von Reformbedarf und Reformvorschlägen

von Prof. Dr. Gunnar Duttge

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Abstract
Seit kurzem liegt ein konkreter Referentenentwurf zur Reform der Tötungsdelikte vor. Dieser beansprucht, auf der Grundlage der seit langem formulierten Kritik am geltenden Recht und zahlreicher Reformvorschläge, zuletzt insbesondere der eigens hierzu eingesetzten Expertenkommission, die mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz 1998 unvollendet gebliebene Gesamtreform des Besonderen Teils des StGB abzuschließen. Dieses Selbstverständnis hält jedoch einer näheren Prüfung nicht stand, weil es dazu einer weit grundsätzlicheren Neukonzeptionierung der  §§ 211 ff. StGB bedurft hätte.

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Zwischenruf: § 103 StGB – ist das noch Recht oder kann das weg?

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

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Abstract
Im Schnellverfahren ohne breite Diskussion des für und wider soll § 103 StGB ersatzlos abgeschafft werden. Beschlossen hat dies die Politik im Zusammenwirken mit den Medien und der Öffentlichkeit. Die Strafrechtswissenschaft wurde souverän ausgebremst, mahnende Stimmen, die von übereilten Maßnahmen abraten, werden übertönt.

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Pferde, Würmer, Roboter, Zombies und das Strafrecht? Vom Sinn und Unsinn neuer Gesetze gegen den sog. digitalen Hausfriedensbruch

von Dr. Markus Mavany

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Abstract
Der Beitrag nimmt den Gesetzesantrag des Landes Hessen[1] über die Kodifizierung des sogenannten „Digitalen Hausfriedensbruchs“ zum Anlass, sich mit der Notwendigkeit eines solchen Tatbestands zu befassen. Hierbei werden die technischen Grundlagen von Botnetzen dargestellt und die geltende Rechtslage sowie internationale Vorgaben betrachtet. Zudem wird die Frage erörtert, welchem Schutzgut der neu zu schaffende Straftatbestand dienen müsste. Der Autor gelangt zu dem Schluss, dass ein hinreichender Schutz bereits gewährleistet und eine Neukodifizierung abzulehnen ist.

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Vorratsdatenspeicherung – Endlich?!

von Dr. Jakob Dalby

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Abstract
Dieser Beitrag befasst sich mit der strafprozessrechtlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in § 100g StPO sowie der korrespondierenden Regelung zur Datenspeicherung in § 113b TKG. Insbesondere der Umfang der durch die Telekommunikationsunternehmen zu speichernden Daten sowie die konkrete Ausgestaltung der „Erhebung“, also des Abrufs, durch die Strafverfolgungsbehörden sind von Interesse. Einzelne kritische Punkte werden hierbei herausgegriffen und bewertet. Der Beitrag versucht jedoch keine abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dieser besonders umfangreichen Regelung, sondern beurteilt nur besondere Problemfelder auf deren verfassungsgemäße Umsetzung.

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Zum Regierungsentwurf der Reform der Vermögensabschöpfung

von LOStA Folker Bittmann

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Crime doesn’t pay – Verbrechen darf sich nicht lohnen. Weil es nach bisheriger Rechtslage so schwierig ist, diesen ebenso einfachen wie einsichtigen Grundsatz im praktischen Strafverfahren durchzusetzen, legte das BMJV am 8.3.2016 einen Referentenentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vor.

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Das reformierte Sexualstrafrecht – Ein Überblick über die vorgenommenen Änderungen

Dr. iur. Konstantina Papathanasiou, LL.M.

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Abstract
Am 6. Juli 2016 hat der 6. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet (BT-Drs. 18/9097). Verfolgtes gesetzgeberisches Hauptziel war, die sexuelle Selbstbestimmung besser und umfassender zu schützen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die vorgenommenen Änderungen des Sexualstrafrechts unter direktem Bezug auf den Text der Begründung der Beschlussempfehlung und zeigt das Ausmaß der Änderung der Rechtslage im Lichte des Rückwirkungsverbots auf:
Nicht nur wurden vorhandene Regelungen verschärft, sondern auch neue Straftatbestände eingeführt. Die Reform der §§ 177 ff. StGB führt somit auch zu einer Vorverlagerung bzw. Erweiterung der Versuchsstrafbarkeit. Der Beitrag beleuchtet ergänzend als obiter dictum die hier interessierenden Vorsatz- und Irrtumsfragen. Die Ausführungen runden die wesentlichsten Folgeänderungen ab.

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Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos

BVerfG, Beschl. v. 8.6.2016 – 1 BvQ 42/15

BVerfG, Beschl. v. 8.6.2016 – 1 BvR 229/16

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Eine Aussetzung der durch §§ 113a, 113b TKG angeordneten Speicherpflicht von Telekommunikations-Verkehrsdaten scheidet aus. Auch hinsichtlich der Regelung zur Nutzung dieser Daten für bestimmte Anlässe der Strafverfolgung ist eine vorläufige Aussetzung der angegriffenen Vorschriften nicht geboten (Leitsatz der Schriftleitung).

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Wiederholung von Schmähkritik untersagt – Die Böhmermann Satire

LG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2016 – 324 O 255/16

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Zur Abwägung von Kunst- und Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht am Beispiel des Satire-Gedichts von Böhmermann (Leitsatz der Schriftleitung).

Tenor

1   I. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000 und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000 Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) untersagt, in Bezug auf den Antragsteller zu äußern und/oder äußern zu lassen: … (es folgt ein Teilabdruck des Gedichts).

25 II. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

26 III. Von den Kosten des Verfahrens haben der Antragsteller ein Fünftel und der Antragsgegner vier Fünftel zu tragen.

27 IV. Der Streitwert wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

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Jahn/Schmitt-Leonardy/Schoop (Hrsg.): Das Unternehmensstrafrecht und seine Alternativen

von Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln

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2016, Nomos Verlag, Berlin, ISBN 978-3-8487-1704-0, S. 378, 98,00 Euro.

 I. Einleitung

Societas delinquere non potest – oder doch? Seit Jahren wird nicht nur in der Rechtswissenschaft, sondern auch in der strafrechtlichen Praxis intensiv über die Frage diskutiert, ob das derzeit geltende Recht, das eine Sanktionierung von Unternehmen nur auf der Ebene und mit den Mitteln des Ordnungswidrigkeitenrechts zulässt, noch den aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen entspricht.

In dem von Jahn/Schmitt-Leonardy/Schoop herausgegebenen Kompendium „Das Unternehmensstrafrecht und seine Alternativen“ aus der Nomos-Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V. handelt es sich um einen Sammelband, der 14 Aufsätze zum Thema „Unternehmen und Strafe“ in sich vereint. Den Anlass für die Zusammenstellung dieses Werkes bildete der nordrhein-westfälische „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden“. Durch Teil B der Schrift wurde der Entwurf selbst in vier Beiträgen zum Gegenstand der juristischen Betrachtung. Daneben werden in Teil A die Grundlagen und in Teil C die Alternativen und Folgefragen eines Unternehmensstrafrechts diskutiert. In der Tendenz steht die Mehrheit der Autoren der Einführung eines genuinen Unternehmensstrafrechts skeptisch bis ablehnend gegenüber.

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Michael Nietsch (Hrsg.): Unternehmenssanktionen im Umbruch

von Rechtsanwalt Christian Heuking

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2016, Nomos Verlag, Berlin, ISBN 978-3-8487-2862-6, S. 173, 45,00 Euro.

Das Buch, das in der EBS-Schriftenreihe erschienen ist, enthält die für die Veröffentlichung überarbeiteten Beiträge des 2. Wiesbadener Compliance Tages des bei der European Business School (EBS) eingerichteten Center for Corporate Compliance. Diese Veranstaltung stand unter dem Titel „Unternehmenssanktionen im Umbruch“.

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