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Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Gesetzentwürfe: 

 

Die Bundesregierung hat am 28. März 2019 einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 19/8691). Ziel des Entwurfs ist es, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als Teil der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit zu stärken. Beitragsausfälle in der Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen führten letztlich zu einer Verminderung der Schutzrechte und Sozialleistungsansprüche Betroffener. Aber auch Unternehmen bleiben nicht wettbewerbsfähig, weil sie sich gegen die erheblich günstigeren illegal handelnden Anbieter behaupten müssen. 

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sind bereits in der vergangenen Legislaturperiode die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die informationstechnologische Ausstattung der FKS verbessert worden. Es habe sich aber ein weiterer Verbesserungsbedarf ergeben. Der Entwurf sieht daher eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS vor, um Arbeitnehmer  vor illegalen Lohnpraktiken zu schützen. Ziel ist es, „die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen wirkungsvoller und effektiver auszugestalten, um Fairness am Arbeitsmarkt, das Funktionieren der Sozialsysteme und gleiche Bedingungen für alle Unternehmen zu gewährleisten“. 

Die FKS soll zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde in den wesentlichen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts fortentwickelt werden. Zusätzlich erfolgen Änderungen der Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch. 

Im Detail sieht der Entwurf folgendes Maßnahmenpaket für die Erweiterung der Aufgaben und Befugnisse der FKS vor:

  • „Schaffung einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug, zum Beispiel durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschte Selbstständigkeit, und damit Erweiterung des Prüfungsauftrages der FKS auf vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit,

  • Erweiterung des Prüfungsauftrages der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug und Schaffung einer Sofortmitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Familienkassen, um die Rechtmäßigkeit des Kindergeldbezuges sicherzustellen,

  • Verbesserung des Datenaustausches zwischen der FKS und den übrigen beteiligten Behörden, insbesondere den Jobcentern und Familienkassen, den Finanzämtern sowie den Strafverfolgungsbehörden und Polizeivollzugsbehörden, und

  •  Schaffung einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum, um bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu können.

  • Schaffung einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf ausbeuterische Arbeitsbedingungen, um insbesondere die Bekämpfung von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu stärken,

  • Verbesserung der Möglichkeiten, um illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen in Print-, Online- und sonstigen Medien aufzudecken,

  • Stärkung der Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit durch die Erweiterung der Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS auch bei nicht vorhandenen Erkenntnissen über den konkreten Arbeitsort,

  • Sicherung der Sozialleistungsansprüche durch Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes für das leichtfertige Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,

  • effektive Bekämpfung der schweren Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität im Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzar- beit durch eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse und die Schaffung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen,

  • Schaffung der Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf die tarifvertraglich vereinbarte Unterkunftsbereitstellung und die tariflich vereinbarten Unterkunftsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,

  • Erweiterung des Branchenkatalogs für die Ausweismitführungspflicht im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und

  • Stärkung der Verfahrensrechte der FKS, im Ordnungswidrigkeitenverfahren durch Schaffung eines Mitwirkungsrechts in der Hauptverhandlung und im Strafverfahren durch die Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft, unter be- stimmten Voraussetzungen die Ermittlungsbefugnisse an die Behörden der Zollverwaltung abzugeben.“

Der DAV hat bereits eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf veröffentlicht. Die Stellungnahmen finden Sie hier

Am 6. Juni 2019 hat der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (BT-Drs. 19/10683) den Regierungsentwurf angenommen. Er stand ebenfalls am 28. Juni 2019 auf der Tagesordnung der 979. Sitzung des Bundesrates. Dieser hat dem Entwurf zugestimmt. Das Gesetz wurde am 17. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat größtenteils am 18. Juli 2019 in Kraft.

 


18. Wahlperiode

Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 6. März 2017: BGBl I 2017, Nr. 11, S. 399 ff.

Gesetzgebungsverfahren:

 

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf den Weg bringen. Der Entwurf sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitbekämfungsbehörden der Länder vor. Ausweispapiere müssen demnach in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung vorgelegt werden, sondern auch den Bediensteten der zuständigen Landesbehörden, die zudem weitere Prüfungsbefugnisse erhalten sollen. Darüber hinaus sollen Zollbehörden in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen dürfen.

Der Gesetzentwurf stand am 28. November 2016 im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Die Stellungnahmen der Sachverständigen können Sie hier abrufen.

Am 14. Dezember 2016 hat der Finanzausschuss dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nach einigen Änderungen durch die Koalitionsfraktionen zugestimmt.

In seiner Sitzung vom 10. Februar 2017 hat nun auch der Bundesrat dem Entwurf zugestimmt.

1 Gedanke zu „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“

  1. Wer Schwarzarbeit und damit viele andere damit zusammenhängende Kriminalitätsformen wirksam bekämpfen will, benötigt weit mehr als das neue Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit.

    „Schwarzarbeit“ (ursprünglich die Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit ohne Meisterbrief), ist Teil der (international) organisierten Kriminalität. Hier geht es um (teils ethnisch) vernetzte Strukturen und bandenmäßiges Vorgehen mafioser Gruppierungen wie. z.B. der italienischen Ndrangheta.

    Hier geht es nicht nur um die illegale Beschäftigung von Arbeitskräften – also ohne Aufenthaltstitel bzw. Arbeitsgenehmigung (insofern es sich um sog. Drittstaatsangehörige – also Nicht EU-Länder – handelt. Hier geht es u.a. um die Anbahnung u. Durchführung illegaler Bauprojekte. Dazu gehört nicht nur die Beschaffung des Grundstücks oder die Genehmigungs-/Planungsphase, die Bauaus-/durchführung sondern auch den Verkauf/Veräußerung nach der Fertigstellung.

    Schon in den vorg. Worten steckt eine Menge Zündstoff – die weitere Fragen aufwerfen bzw. zulassen.

    Schwarzarbeit ist in allen Branchen üblich. Es gibt nichts in das sie noch nicht vorgedrungen ist. Und „sie“ ist neben den anderen illegalen Geschäften wie Drogenhandel oder Zigarettenschmuggel zu einem der lukrativsten Investments geworden.
    Erklärend muss man hinzufügen, dass es sich hier um einen funktionierenden Kreislauf handelt. Die Erlöse und Gewinne aus dem illegalen Drogenschmuggel/-handel bzw. Zigarettenschmuggel/-handel (oder z.B. auch gefälschte Pharmaerzeugnisse u. Medikamente) werden in Immobilien reinvestiert bzw. gewaschen. Aber nicht nur in Immobilien auch in andere Vermögenswerte, wie Mobilien, Edelsteine, Gold, Kunst bzw. alles was teuer, wertbeständig und schnell zu Geld zu machen ist.

    Meint man zu anfangs, hier geht es allein um die Gewinne aus den ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen bzw. den Einsparungen gegenüber den Sozialkassen oder dem Finanzamt – die immens sind – nein bei genauerem hinsehen, erkennt man noch viel mehr.

    In vielen Fällen werden auch Leistungsverzeichnisse manipuliert. Ugs. kann dass unter Umständen bedeuten, dass auch am Material gespart wurde. Es wurde evtl. nicht der notwendige Zement oder die Menge an Stahl verwendet. Kein Korrosionsschutz, kein ordnungsgemäßer Brandschutz um nur einige Beispiele zu nennen. Stellen wir uns dass bei einem mehrstöckigem Gebäude oder einem Einkaufszentrum vor.

    Ein weiterer Schritt muss es sein, die illegal erwirtschafteten Vermögenswerte zu sichern (s. Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung).

    Der Gesetzesvorschlag sollte deshalb dahingehend erweitert werden, dass Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI benötigt, damit unser Staat nicht weiter durch organisierte Kriminalität unterwandert wird.

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