Der Regierungsentwurf sieht nun eine pauschale Aufhebung der Urteile durch Gesetz vor. Mit der Aufhebung verbunden ist eine Entschädigung wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels. Angesichts des hohen Alters vieler Betroffener soll eine zügige Bearbeitung ermöglicht werden. Darum ist eine pauschalierte Entschädigung von 3.000 Euro und weitere 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr „erlittener Freiheitsentziehung“ vorgesehen. Die Entschädigung folgt in erster Linie dem Gedanken, dass die Verurteilung oder die Unterbringungsanordnung nach heutiger Sicht grundrechtswidrig sind.