Richtlinienvorschläge:
- Unterrichtung durch die Europäische Kommission: BR Drs. 4/22
- Empfehlungen der Ausschüsse: BR Drs. 4/1/22
Am 8. April 2022 beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit. Damit soll nicht nur die polizeiliche grenzüberschreitende Zusammenarbeit, sondern auch die des Zolls durch die Festlegung gemeinsamer Standards verbessert werden.
Im Einzelnen:
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„Präzisierung und Angleichung der Einsatzregeln für grenzüberschreitende Strafverfolgungsmaßnahmen zur Überwachung und Festnahme von Kriminellen und Terroristen bei der Observation, der Nacheile, gemeinsamen Streifen und sonstigen gemeinsamen Einsatzformen über nationale Hoheitsgebiete hinweg.
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Fernzugang zu eigenen Datenbanken durch Polizeibeamtinnen und -beamte, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten tätig werden, und Nutzung sicherer Kommunikationsmittel, die auch in einem grenzüberschreitenden Kontext funktionieren.
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Ausweitung der Rolle der bestehenden Zentren für die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll, die zu gemeinsamen Polizeidienststellen ausgebaut werden sollen, die nicht nur Informationen austauschen, sondern auch gemeinsame Streifen und sonstige gemeinsame Einsatzformen auf der Grundlage gemeinsamer Risikoanalysen planen, unterstützen und koordinieren können.
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Einsatz gezielter gemeinsamer Streifen und sonstiger gemeinsamer Einsatzformen in bestimmten Grenzgebieten innerhalb der EU auf der Grundlage vorheriger Analysen, um die Schleusung von Migranten zu bekämpfen und den illegalen Aufenthalt von Migranten und die grenzüberschreitende Kriminalität im Zusammenhang mit irregulärer Migration zu verhindern und aufzudecken sowie um Menschenhandel zu bekämpfen und Opfer zu identifizieren und zu schützen.
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Einrichtung einer Koordinierungsplattform zusammen mit der Kommission und Europol, um gemeinsame Streifen und sonstige gemeinsame Einsatzformen in der gesamten EU zu unterstützen, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten und zu verbessern, um Kriminalität zu verhindern oder die Bekämpfung spezifischer Kriminalitätswellen an wichtigen Orten oder zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel touristische Gebiete, wichtige kriminelle Knotenpunkte, Feriensaison) zu unterstützen sowie um Unterstützung bei Massenveranstaltungen (zum Beispiel große Sportveranstaltungen, internationale Gipfeltreffen) oder bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen zu leisten.
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Ausweitung gemeinsamer Aus- und Fortbildungsprogramme sowie gemeinsamer Austauschprogramme für Polizeischülerinnen und -schüler sowie lebens- langes Lernen für Beamtinnen und -beamte, die an der operativen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beteiligt sind, sowie Entwicklung eines umfassenden europaweiten gemeinsamen Aus- und Fortbildungsprogramms für die operative grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um eine echte EU- Polizeikultur zu etablieren.“
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahl dem Bundesrat entsprechend Stellung zu nehmen (BR Drs. 4/1/22).