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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“) und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates

Richtlinienvorschläge: 

 

Am 8. April beschäftigte sich er Bundesrat mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“) und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (BR Drs. 34/22). Ziel der Kommission ist es, über einen automatisierten Datenaustausch die polizeiliche Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten über die Grenzen hinweg zu verbessern. Dies beinhaltet ebenso die Zusammenarbeit mit EUROPOL. 

„Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Bereitstellung einer technischen Lösung für einen effizienten automatisierten Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden, um sie auf einschlägige Daten hinzuweisen, die in der nationalen Datenbank eines anderen Mitgliedstaats verfügbar sind,

  • Sicherstellung, dass allen zuständigen Strafverfolgungsbehörden mehr einschlägige Daten, in Bezug auf die Datenkategorien, aus nationalen Datenbanken in anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen,

  • Sicherstellung, dass den Strafverfolgungsbehörden einschlägige Daten, insbesondere in Bezug auf die Datenquellen, aus den Europol-Datenbanken zur Verfügung stehen,

  • Gewährleistung eines effizienten Zugriffs der Strafverfolgungsbehörden auf die tatsächlichen Daten, die einem „Treffer“ entsprechen und in der nationalen Datenbank eines anderen Mitgliedstaats abrufbar sind,

  • Schaffung eines zentralen und durch eu-LISA gehosteten Routers, an den die mitgliedstaatlichen Datenbanken angebunden werden und der als Verbindungspunkt zwischen den Mitgliedstaaten fungiert,

  • Erweiterung der Datenkategorien um Gesichtsbilder und bestimmte biografische Daten aus Kriminalakten,

  • Schaffung von Abfragemöglichkeiten für Daten zu Vermissten und nicht identifizierten Verstorbenen,

  • Regelung von Folgeprozessen, einschließlich der Übermittlung von Kerndaten, Anwendung des sogenannten UMF-Formats (universelles Nachrichtenformat – Universal Message Format – UMF) als Standard für den automatisierten Datenaustausch und Verwendung des von Europol bereitgestellten Verfahrens SIENA (von Europol verwaltete Netzanwendung für sicheren Datenaustausch – SIENA).

  • Einbindung von Europol und Verfügbarmachung biometrischer Daten von Drittstaaten zum Abgleich im Prüm-Verfahren.“

 

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahl dem Bundesrat zu der Vorlage entsprechend Stellung zu nehmen (BR Drs. 34/1/22). 

 

 

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