Gesetz zur Effektivierung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen

Gesetzentwürfe: 

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 17. Mai 2019 einen Gesetzesantrag zur Effektivierung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen (BR Drs. 241/19) in den Bundesrat eingebracht, wo er am 7. Juni 2019 vorgestellt wird. 

Ziel des Entwurfes ist es, den Strafprozesse häufiger im beschleunigten Verfahren abzuwickeln, um so den Zeitraum zwischen Tat und Hauptverhandlung zu verkürzen und den Täter möglichst unmittelbar nach der Tat mit den strafrechtlichen Folgen seines Handelns zu konfrontieren. Das beschleunigte Verfahren soll in Fällen mit einfachem Sachverhalt und klarer Beweislage zur Anwendung kommen, in denen eine Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu erwarten ist. 

In der Vergangenheit habe der Gesetzgeber primär „die mit einer Verfahrensvereinfachung verbundene Entlastung der Justiz gegenüber dem Normalverfahren als Argument für die Verfahrensbeschleunigung in den Vordergrund gerückt“. Man habe allerdings außer Acht gelassen, dass eine Hauptverhandlung eine nachhaltigere Einwirkung auf den Täter und zugleich eine verbesserte Generalprävention ermögliche, als ein Strafbefehl dies könne. Das beschleunigte Verfahren soll ausgebaut, praxisgerechter gestaltet und zugleich rechtsstaatlich geschärft werden.

Am 07. Juni 2019 überwies der Bundesrat den Antrag zur Beratung an den  Rechtsausschuss. Dieser empfiehlt dem Bundesrat den Entwurf in den Bundestag einzubringen (BR Drs. 241/1/19). Der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen stand am 28. Juni 2019 erneut auf der Tagesordnung, wurde aber kurzfristig wieder abgesetzt. 

 

 

 

 

 

 

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