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ALLGEMEINE BEITRÄGE

Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ in der StPO
von OStA Dieter Kochheim 

Die Probleme der Kollisionsfälle beim autonomen Fahren 
von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch 

Die Diskussion um die sog. "Raser-Fälle"
von Prof. Dr. Carsten Momsen

Das neue Terrorismusstrafrecht im Lichte der Verfassung 
von Prof. Dr. Jens Puschke, LL.M.

Beteiligung von Geheimdiensten an sicherheitsbehördlichen Verfahren
von Prof. Dr. Fredrik Roggan 

Whistleblowing im Lichte der Geheimnisschutzrichtlinie 
von Prof. Dr. Tobias Reinbacher

AUSLANDSRUBRIK

Überlegungen zur Krise des brasilianischen Strafvollzugs 
von Prof. Dr. José Danilo Tavares Lobato

ENTSCHEIDUNGEN 

Tötungsvorsatz und riskante Verhaltensweisen im Straßenverkehr 
BGH, Urteil. v. 1.3.2018 - 4 StR 399/17 - LG Berlin 

BUCHBESPRECHUNGEN 

Jens Puschke: Legitimation, Grenzen und Dogmatik von Vorbereitungstatbeständen
von Prof. Dr. Anja Schiemann  

Neele Marleen Schlenker: § 237 StGB - Das Verbot der Zwangsheirat 
von Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen

TAGUNGSBERICHT

Podiumsdiskussion "Terrorabwehr im Rechtsstaat" in Mainz
von Marcus Papadopulos

 

 

 

Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung – Neuordnung der tiefen technischen Eingriffsmaßnahmen in der StPO seit dem 24.8.2017

von OStA Dieter Kochheim 

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Abstract
Am 24. August 2017 sind eine Reihe von Änderungen im Straf- und -verfahrensrecht in Kraft getreten, darunter besonders auch die Quellen-TKÜ in § 100a Abs. 1 StPO n.F. und die Onlinedurchsuchung in § 100b StPO n.F.

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Die Probleme der Kollisionsfälle beim autonomen Fahren

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch*

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In den Mittelpunkt meiner Ausführungen möchte ich einige Defizite der bisherigen Diskussion über das Thema stellen, die ich bei der Lektüre einschlägiger Publikationen und als Zuhörer auf Vortragsveranstaltungen beobachtet zu haben glaube. Abschließende Antworten werde ich in der Kürze der Zeit nicht geben können; allenfalls Andeutungen, wie Antworten lauten könnten. Damit dürfte dann auch genügend Stoff für die anschließende Diskussion übrigbleiben.

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Voluntatives Vorsatzelement und psychologisches Schuldmoment – Die Diskussion um die sog. „Raser-Fälle“ als Ausdruck einer sich wandelnden Strafkultur?

von Prof. Dr. Carsten Momsen

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Abstract
Die sog. „Raser-Fälle“ werfen ein Schlaglicht auf die gegenwärtige Kultur der Strafrechtspflege in Deutschland sowie ihre Wahrnehmung im In- und Ausland. Sie zeigen, wie Strafrecht instrumentalisiert werden, aber zugleich auch selbst bereit sein kann, sich instrumentalisieren zu lassen. Obwohl von den Rasern statistisch (!) nur eine geringe Gefährdung ausgeht, ist es interessierten Diskursteilnehmern u.a. in Politik, Presse, Strafverfolgung gelungen, ein geradezu groteskes Bedrohungsszenario zu zeichnen.

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Das neue Terrorismusstrafrecht im Lichte der Verfassung

von Prof. Dr. Jens Puschke, LL.M.

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Abstract
Das Strafrecht muss sich an den Vorgaben der Verfassung messen lassen. Mit Blick auf die Kriminalsanktion als Rechtsfolge und die hierdurch bedingte besondere Eingriffsqualität von Strafnormen sind hohe Anforderungen an dessen Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit zu stellen. Dies gilt gerade auch für Straftatbestände, die im Vorfeld einer Rechtsgutsschädigung ansetzen. Durch die Tatbestände des neuen Terrorismusstrafrechts will der Gesetzgeber terroristische Anschläge verhindern, indem er bestimmte Vorbereitungshandlungen großflächig unter Strafe stellt. Hierbei werden systematisch Handlungen erfasst, die objektiv neutral sind und weit vor einem möglichen Anschlag liegen können. In dem Beitrag sollen Kriterien dargestellt werden, anhand derer die Verfassungsmäßigkeit solcher Normen beurteilt werden kann.

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Die Beteiligung von Geheimdiensten an sicherheitsbehördlichen Verfahren – Grundsätzliche Überlegungen aus Anlass eines Vereinsverbots

von Prof. Dr. Fredrik Roggan 

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Abstract
Die Kooperation von Geheimdiensten mit Gefahrenabwehr-, Strafverfolgungs- und anderen Sicherheitsbehörden ist eine im Rechtsstaat nicht immer einfach zu bewältigende Herausforderung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Geheimdienste über Informationen verfügen, die von Sicherheitsbehörden nicht selber erhoben werden dürften und überdies als nur eingeschränkt zuverlässig anzusehen sind. Um eine „Kontamination“ von sicherheitsbehördlichen Verfahren mit solchen Daten zu vermeiden, ist eine ermittlungsbezogene Amtshilfeunfähigkeit von Geheimdiensten zu postulieren.

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Die Strafbarkeit des Whistleblowings nach § 17 UWG im Lichte der Geheimnisschutzrichtlinie

von Prof. Dr. Tobias Reinbacher

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Abstract
Die Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und das Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, deren Umsetzung in deutsches Recht bis zum 8. Juni 2018 erfolgen muss, bringt einige Veränderungen für die bisherige Rechtslage mit sich. Dabei sieht sie auf der einen Seite einen (zivilrechtlichen) Mindestschutz der Geschäftsgeheimnisse vor, auf der anderen Seite wird aber das Whistleblowing zur Aufdeckung von illegalen Vorgängen im Unternehmen in bestimmten Fällen privilegiert. Letzteres Ziel der Richtlinie wird in diesem Beitrag näher betrachtet. Es wird im Rahmen des § 17 UWG bislang nicht ausreichend gewährleistet und wird daher bei der Umsetzung zu berücksichtigen sein.

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Überlegungen über die Krise des brasilianischen Strafvollzugssystems

von Prof. Dr. José Danilo Tavares Lobato*

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Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Krise des brasilianischen Strafvollzugssystems. Zunächst wird die historische Entwicklung des brasilianischen Strafvollzugs von der Kolonialzeit bis heute skizziert. Im Anschluss daran werden aktuelle Zahlen zum brasilianischen Strafvollzug vorgestellt und Gründe für Probleme in der Rechtspraxis benannt. Schließlich stellt der Beitrag Resolutionen des interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte vor, der wiederholt Defizite unter anderem im Zusammenhang mit der massiven Überbelegung brasilianischer Strafvollzugsanstalten festgestellt hat.

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Zur Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr

 

BGH, Urt. v. 1.3.2018 – 4 StR 399/17 – LG Berlin

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1. Zur Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr (amtl. Ls.).

2. Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat. Dementsprechend muss sich der Tatrichter beim Vorliegen einer solchen Konstellation einzelfallbezogen damit auseinandersetzen, ob und in welchem Umfang aus Sicht des Täters aufgrund seines Verhaltens eine Gefahr (auch) für seine eigene körperliche Integrität drohte (Ls. der Schriftlg.).

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Jens Puschke: Legitimation, Grenzen und Dogmatik von Vorbereitungstatbeständen

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2017, Verlag Mohr Siebeck, Tübingen, ISBN: 978-3-16-154710-2, S. 482, Euro 84.

Die Arbeit von Puschke wurde im Wintersemester 2014/2015 als Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angenommen. Dankenswerter Weise hat der Autor bis August 2016 aktualisiert und so der Dynamik gerade im Bereich der Vorbereitungstatbestände Rechnung getragen.

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