Das neue Terrorismusstrafrecht im Lichte der Verfassung

von Prof. Dr. Jens Puschke, LL.M.

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Abstract
Das Strafrecht muss sich an den Vorgaben der Verfassung messen lassen. Mit Blick auf die Kriminalsanktion als Rechtsfolge und die hierdurch bedingte besondere Eingriffsqualität von Strafnormen sind hohe Anforderungen an dessen Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit zu stellen. Dies gilt gerade auch für Straftatbestände, die im Vorfeld einer Rechtsgutsschädigung ansetzen. Durch die Tatbestände des neuen Terrorismusstrafrechts will der Gesetzgeber terroristische Anschläge verhindern, indem er bestimmte Vorbereitungshandlungen großflächig unter Strafe stellt. Hierbei werden systematisch Handlungen erfasst, die objektiv neutral sind und weit vor einem möglichen Anschlag liegen können. In dem Beitrag sollen Kriterien dargestellt werden, anhand derer die Verfassungsmäßigkeit solcher Normen beurteilt werden kann.

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Jens Puschke: Legitimation, Grenzen und Dogmatik von Vorbereitungstatbeständen

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2017, Verlag Mohr Siebeck, Tübingen, ISBN: 978-3-16-154710-2, S. 482, Euro 84.

Die Arbeit von Puschke wurde im Wintersemester 2014/2015 als Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angenommen. Dankenswerter Weise hat der Autor bis August 2016 aktualisiert und so der Dynamik gerade im Bereich der Vorbereitungstatbestände Rechnung getragen.

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