Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG zu § 362 Nr. 5 StPO

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch 

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Mit Urteil vom 31. Oktober 2023 hat der 2. Senat des BVerfG die im Dezember 2021 durch „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ eingeführte Vorschrift § 362 Nr. 5 StPO für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Erwartungsgemäß waren die Reaktionen auf diese Entscheidung nicht nur zustimmende. Die vorliegende Anmerkung wendet sich nicht gegen das Ergebnis, setzt sich aber − auch kritisch − mit einigen Teilen der Entscheidungsbegründung sowie den Erwiderungen der beiden abweichend votierenden Senatsmitglieder auseinander.

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Die Rechtsprechung und der Widerstand mit Gewalt – Plädoyer gegen eine fortschreitende begriffliche Entkonturierung – Zugleich Besprechung von KG, NJW 2023, 2792 („Letzte Generation“)

von Prof. Dr. Fredrik Roggan 

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Es entspricht einer Tradition der bundesrepublikanischen Rechtsprechung, den in verschiedenen Straftatbeständen existierenden Begriff der Gewalt extensiv auszulegen. So soll ein Autofahrer, der an einem anderen, blockierten Kfz nicht ohne Gefahr für die eigene Gesundheit vorbeifahren kann, Opfer einer Gewalthandlung und damit von den Blockierenden genötigt sein. Die jüngste Judikatur meint, dass auch ein Polizeibeamter, der die auf dem Straßenbelag festgeklebte Hand eines Klimaaktivisten mit einem Lösungsmittel übergießt und dann beispielsweise mithilfe eines Fadens möglichst behutsam löst, ein Gewaltopfer darstellt. Hierbei soll es sich um einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Abs. 1 StGB handeln (können). Der Beitrag kritisiert diese weitestgehende Loslösung des Gewaltbegriffs vom natürlichen Wortsinn.

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BVerfG zu Gewicht und Reichweite der Forschungsfreiheit

BVerfG, Beschl. v. 25.9.2023 – 1 BvR 2219/20 – Volltext 

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[…]

Gründe:

I.

 1    Der Beschwerdeführer, ein Universitätsprofessor, ist Inhaber eines Lehrstuhls an einem Institut für Psychologie. Er forscht in Projekten der empirischen Sozialforschung.

2    Im Rahmen eines Forschungsprojekts zur „Islamistischen Radikalisierung im Justizvollzug“ wurden im Justizvollzug Inhaftierte interviewt. Vorab wurden die Interviewpartner informiert, und es wurde ihnen Vertraulichkeit zugesichert. Im Informationsschreiben heißt es:

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Ralf Kölbel (Hrsg.): Whistleblowing. Bd. 1. Stand und Perspektiven der empirischen Forschung

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2022, Verlag C.F. Müller, ISBN: 978-3-8114-5418-7, S. 308, Euro 89,00. 

Im Vorwort heißt es, dass sich dieser Band um eine „umfassende Zusammenführung des empirischen Wissens zum Whistleblowing“ bemüht, wobei es nicht nur um die Aufbereitung vorhandener Literatur, sondern auch um die Darstellung eigener Forschungsprojekte geht (S. V). Interessant ist dieser Band daher schon deshalb, weil das Hinweisgeberschutzgesetz im Juli 2023 in Kraft getreten ist und man sich von der Lektüre insoweit eine Art Grundlegung verspricht sowie ein Grünbuch, an dem man die gesetzliche Umsetzung messen kann.

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Johannes Makepeace: Der Polygraf als Entlastungsbeweis

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2023, Verlag Mohr Siebeck, ISBN: 978-3-16-161813-0, S. 203, Euro 74.

Der Einsatz des Polygrafen als Entlastungsbeweis gehört zu einer der umstrittensten Fragen sowohl unter Psychologen als auch Juristen. Während der BGH in Strafsachen dem Polygrafen jeglichen Beweiswert abspricht, kommt er gerade bei familiengerichtlichen Verfahren durchaus zum Einsatz. Makepeace weist einleitend auf die Sexualstrafrechtsreform hin, durch die es in der Folge zu vermehrten Verurteilungen kam.

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Das 7. Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (FORIS) – Big Data im Sicherheitsrecht

von Ruben Doneleit und Isabella Klotz

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Am 15. September 2023 fand zum nunmehr siebten Mal (und erstmals unter neuem Namen[1]) das Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (FORIS) in Mainz statt. Die Schirmherrschaft für die Tagung hatte auch in diesem Jahr die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyerübernommen. Tagungsort war deshalb wiederum die am Rhein gelegene Mainzer Staatskanzlei. Dieses Jahr lautete das Thema der vom Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) der LMU München gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ausgerichteten Veranstaltung „Big Data im Sicherheitsrecht“.

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