Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vom 23. April 2014: BGBl I 2014 Nr. 17, S. 410

 

19. Wahlperiode: 

Gesetzentwürfe: 

 

Im Juni 2021 hat der Bundestag einen von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (BT Drs. 19/28784) angenommen. Ziel ist es, mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zu schaffen. Hierzu soll ein neuer Abschnitt im AbgG verankert werden, der die Verhaltensregeln der Anlage 1 GOBT ersetzt. Außerdem soll der Strafrahmen des § 108e StGB auf ein Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe angehoben werden. 

Am 17. September 2021 gab auch der Bundesrat grünes Licht für die Änderungen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und soll bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 


18. Wahlperiode:

Gesetzentwürfe:

  • Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: BT Drs. 18/476

Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 18/476–: BT Drs.18/607

  • Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz – Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung: Gesetzentwurf einzelner MdB und der Fraktion der SPD: BT Drs. 17/8613 

 

  • Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten: Gesetzentwurf einzelner MdB und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 17/5933

 

  • Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung: Gesetzentwurf einzelner MdB und der Fraktion DIE LINKE: BT Drs. 17/1412

 

  • Entwurf eines Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung: Gesetzentwurf einzelner MdB und der Fraktion DIE LINKE: BT Drs. 16/8979

 

Anlagen:

 

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