Gesetzentwürfe:
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/9982
- Regierungsentwurf vom 21. September 2016
- Referentenentwurf des BMJV vom 03. März 2016
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung: BT Drs. 18/10344
Anlagen:
Der Gesetzesentwurf dient der Ratifizierung der Richtlinie 2014/95/EU, die bis zum 06. Dezember 2016 zwingend in nationales Recht umzusetzen ist. Er sieht vor, dass große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen, jeweils mit mehr als 500 Mitarbeitern, das Gesetz anwenden und eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen.
Die Berichtspflicht betrifft einerseits die nichtfinanzielle Konzernerklärung, womit Unternehmen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung machen sollen. Hinsichtlich der Erklärung der Unternehmensführung sollen börsennotierte Unternehmen in der Erklärung über ihr Diversitätskonzept berichten. Die Richtlinie dient dem Verbraucherschutz – für interessierte Bürger stellen die Auskünfte eine Entscheidungshilfe hinsichtlich der Investitionsbereitschaft oder Kaufentscheidung von Produkten der Unternehmen dar.
Am 21. September hat die Bundesregierung ihren Entwurf veröffentlicht.
Am 18. Oktober hat die Bundesregierung ihren Entwurf in den Bundestag eingebracht, der am 20. Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Nach dem Dafürhalten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bleibe der Regierungsentwurf hinter der 1:1 Umsetzung der Richtlinie zurück. Aus diesem Grund verlangen sie einen neuen, in zahlreichen Punkten veränderten Gesetzentwurf. Ein entsprechender Antrag geht nun zusammen mit dem Regierungsentwurf in die Ausschussberatung. Am 07. November 2016 fand eine öffentliche Anhörung von Experten im Rechtsausschuss statt – die Stellungnahmen der Sachverständigen können Sie hier abrufen.
Wie aus der Stellungnahme des Bundesrates hervorgeht, strebt er eine Verschärfung des Gesetzes in einem Punkt an. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verlangt die Berichterstattung über „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ der Tätigkeit; der Bundesrat strebt eine Beseitigung des Wortes „sehr“ an. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung diese Änderung allerdings ab.
Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) wurde am 18. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trat vorbehaltlich der Art. 2 und 4 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Art. 2 und 4 treten am 1. Januar 2019 in Kraft.