Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport vom 17. Dezember 2015: BGBl I 2015 Nr. 51, S. 2210
19. Wahlperiode
Seit dem Inkrafttreten des AntiDopG war es bereits vielerlei Kritik ausgesetzt. Nunmehr fand am 23. Oktober 2019 eine öffentliche Anhörung im Sportausschuss zu möglichen Änderungs- und Ergänzungsbedarfe im AntiDopG „insbesondere zur Einführung einer gesonderten Kronzeugenregelung“ statt. Eine Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier.
Die Experten sprachen sich einhellig für die Einführung einer Kronzeugenregelung im AntiDopG aus, die durch einen Schutz für Hinweisgeber ergänzt werden müsse. Für die Athleten solle nach Ansicht des DOSB bei Eigendoping auch eine Möglichkeit geschaffen werden, die eigene Strafe zu reduzieren. Zusätzlich seien neue Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Dopingkriminalität zu bilden und ein Berufsverbot für Athletenbetreuer in Betracht zu ziehen, so die Nada. Gerade das Netzwerk aus medizinischem Personal, Betreuern und Funktionären liefere die Grundlage für nationale und internationale Dopingpraktiken.
OStA Kai Gräber und Thomas Weickert vom ITTF forderten eine Erhöhung des Strafrahmens für dopende Sportler. Dieser liege derzeit im Bereich der tätlichen Beleidigung und unterhalb eines Ladendiebstahls. Hinsichtlich des Berufsverbotes sprach sich Gräber für die Möglichkeit eines Approbationsentzuges für Mediziner eines Dopingnetzwerkes aus.
Prof. Dr. Rainer Cherkeh gab zu bedenken, dass aktive Sportler viel mehr eine sportliche Sperre fürchteten, als eine strafrechtliche Sanktion. Es könne seiner Meinung nach dem Sportler einen Anreiz bieten sein Wissen preiszugeben, wenn er neben der Milderung der Strafe nach dem AntiDopG auch die Herabsetzung oder gar eine Aufhebung der sportlichen Sperre zugesagt bekomme. Claudia Lepping, hält dagegen jedoch eine sportliche Sperre für unabdingbar, um kein falsches Signal zu setzen. Um dem entgegenzuwirken schlug der DAV vor, dem gedopten Kronzeugen die bisher erzielten Erfolge und Medaillen abzuerkennen, aber auf eine Sperre für die Zukunft zu verzichten.
18. Wahlperiode:
Gesetzgebungsverfahren:
- Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/4898
Referentenentwurf des BMG vom 12. November 2014
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 18/4898, 18/6677–: BT Drs. 18/6687
Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 18/4898 -: BT Drs. 18/6677
Empfehlungen der Ausschüsse: BR Drs. 126/1/15
Antrag der Fraktion DIE LINKE: BT Drs. 18/2308
Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE -Drucksache 18/2308 -: BT Drs. 18/6678
- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Gesetzentwurf des Bundesrates: BT Drs. 18/294
Gesetzantrag des Landes Baden-Württemberg
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport vom 24. Oktober 2007: BGBl I 2007 Nr. 54, S. 2510
Anlagen: