KriPoZ-RR, Beitrag 38/2019

Die Pressemitteilung zur Entscheidung finden Sie hier.

BayObLG, Beschl. v. 02.10.2019 – 206 StRR 1013/19; 206 StRR 1015/19: Containern

Leitsatz der Redaktion:

Das Entwenden von Lebensmitteln aus einem Abfallcontainer eines Supermarktes ist als Diebstahl strafbar.

Sachverhalt:

Das AG Fürstenfeldbruck hat die Angeklagten wegen Diebstahls verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatten sie sich in der Nacht auf das nichtöffentliche Gelände eines Supermarktes begeben und dort einen verschlossenen Abfallcontainer mit einem Werkzeugschlüssel geöffnet. In dem Container waren Lebensmittel zur Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen gesammelt worden. Die Angeklagten hatten den Container daraufhin durchsucht und einige Lebensmittel entwendet.

Entscheidung des BayObLG:

Das BayObLG verwarf die Revision der Angeklagten als unbegründet.

Zur Begründung führte es an, dass die zur Tatzeit im Eigentum des Supermarktes stehenden Lebensmittel für die Angeklagten fremd gewesen seien.

Ein erkennbarer Wille des Marktes, das Eigentum aufgeben zu wollen, sei nicht erkennbar gewesen. Dies folge schon aus dem Umstand, dass die Lebensmittel in einem verschlossenen Container für die Abholung des Entsorgungsunternehmens gelagert und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt worden seien.

Zudem sei der Supermarkt für die Qualität der Lebensmittel, die er in den Verkehr bringe, verantwortlich. Damit habe der Markt ein berechtigtes Interesse daran, die Lebensmittel, die er für nicht mehr verkehrsfähig halte, nur an den Entsorger abzugeben und eine anderweitige Wegnahme nicht zu dulden.

Anmerkung der Redaktion:

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Mittlerweile hat die Fraktion Die Linke einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der das Containern von Lebensmitteln entkriminalisieren soll, da solche Taten nach ihrer Motivlage nicht den Supermarkt schädigen sollen. Es ginge den Tätern vielmehr darum, Lebensmittel vor der Verschwendung zu „retten“.

Alles zum Gesetzesantrag und zur Entkriminalisierungsdebatte finden Sie hier.

Ein ähnliches Urteil erließ das AG Köln in einem Prozess um Skizzen des Künstlers Gerhard Richter, die dieser im Papiermüll entsorgen wollte. Die zugehörige Pressemitteilung finden sie hier.

 

 

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