von Philipp Ehlen, Prof. Dr. Elisa Hoven und Prof. Dr. Thomas Weigend
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Abstract
Über die Angemessenheit der von deutschen Gerichten für schwere Sexualdelikte verhängte Strafen hat sich eine kontroverse Diskussion entwickelt; teils wird das Strafniveau als zu niedrig angesehen, teils wird die gegenwärtige Praxis verteidigt. Die Frage, ob Strafen angemessen, zu hoch oder zu niedrig sind, lässt sich nicht generell beantworten – zumindest dann nicht, wenn man Strafen als sinnvolles Instrument zur Ahndung von Unrecht grundsätzlich akzeptiert. Die hier vorgestellte Untersuchung der Strafzumessungspraxis an verschiedenen deutschen Gerichten bei Straftaten nach § 177 StGB leistet einen Beitrag zur Feststellung der Rechtswirklichkeit in diesem Bereich. Sie zeigt, dass die Richterinnen und Richter die gesetzlichen Strafrahmen bei Sexualstraftaten nicht ausschöpfen, sondern Strafen fast nur aus dem untersten Drittel der Strafrahmen verhängen. Nach Meinung der Verfasser trägt die Orientierung der Strafzumessung an der gesetzlichen Mindeststrafe dem Gewicht des Unrechts gewaltsamer Verletzungen der sexuellen Autonomie nicht Rechnung, und sie diskutieren mögliche Wege zu einer angemessenen Sanktionierung.
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