Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6. März 2017: BGBl I 2017, Nr. 11. S. 403 ff.
Gesetzentwürfe:
- Entwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/8965
- Referentenentwurf vom 07.01.2016 des BMG
Antrag der einzelner MdB und der Fraktion DIE LINKE zur umfassenden Legalisierung von Cannabis als Medizin: BT Drs. 18/6361
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Cannabisarzneimittel als Therapiealternative im Einzelfall eingesetzt werden können. Patienten könnten künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten. Zudem soll durch den Entwurf die Verschreibungsfähigkeit weiterer Cannabis-Fertigarzneimittel hergestellt werden. Um die Versorgung sicherzustellen, soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht werden. Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen.
Der Kabinettsentwurf wurde am 04. Mai 2016 verabschiedet. Am 21. September fand eine Anhörung im Gesundheitsausschuss statt – die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier.
Der Gesundheitsausschuss hat die an einigen Stellen noch veränderte Vorlage am 18. Januar 2017 einstimmig gebilligt. Am 19. Januar 2017 hat der Bundestag die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes schließlich beschlossen. In seiner Plenarsitzung am 10. Februar 2017 hat auch der Bundesrat die Cannabis-Therapie für Schwerkranke gebilligt. Das Gesetz soll nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.