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Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28. November 2016, BGBl. I 2016 Nr. 57, S. 2722 ff. 
 
Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/8559
 
Empfehlungen der Ausschüsse: BR Drs. 126/1/16

Stellungnahme des Bundesrates: BR Drs. 126/16

Am 7. Dezember 2016 ist das Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft getreten. Der Erlass mehrerer europarechtlicher Vorschriften im Straßenverkehrsrecht erforderten eine Umsetzung ins nationale Recht.

Das Gesetz dient u.a. der Umsetzung des Projektes i-KFZ, der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung des Kraftfahrtbundesamtes. Dabei geht es um die Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk. Die aktuellen Daten zu den Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen werden nun im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert.

Daneben enthält das Gesetz ergänzende Rechtsgrundlagen, Datenschutzvorschriften und Ermächtigungen, die für die Vorbereitung und Realisierung einer vollelektronischen Registerführung des Fahreignungsregisters (FAER) erforderlich sind.

Durch die Bereinigung von Begrifflichkeiten im Fahrerlaubnisrecht wird den Fahrerlaubnisbehörden eine klare und einfachere Rechtsanwendung ermöglicht.

Des Weiteren ist das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nun ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Einsatz von Beliehenen und Verwaltungshelfern zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten zu regeln. Seit Jahren nimmt der Großraum- und Schwertransport im deutschen Straßennetz zu. Zugleich hat sich die Verkehrsdichte deutlich erhöht und die gesamten Rahmenumstände der Infrastruktur, insbesondere die Brückenstabilität, verschlechtert. Dies hat dazu geführt, dass bei solchen Transporten als Auflage die Begleitung durch Polizeikräfte angeordnet wurde. Mit dem Einsatz von Beliehenen und Verwaltungshelfern sollen nun wichtige Ressourcen bei den Polizeidienststellen eingespart werden.

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