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Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften: BGBl I 2020, S. 1648 ff. 

 

Gesetzentwürfe: 

 

Vorschlag der Europäischen Kommission vom 17. Juli 2013: COM(2013) 534 final – 2013/0255

konsolidierte Fassung vom 2. Dezember 2016: Ratsdok. 15200/16

Erklärung Frankreichs und Deutschlands zur Europäischen Staatsanwaltschaft

Verordnung (EU) 2017/1939 DES RATES vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA): ABl EU L 283/1

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt – eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten: BR Drs 444/18

Empfehlungen der Ausschüsse: BR Drs. 444/1/18

 

Im Juli 2013 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die Kommission schätzte damals den jährlichen Schaden durch vorgenommener Betrugstaten zum Nachteil der EU – verteilt auf alle 28 Mitgliedstaaten – auf über 500 Millionen Euro. Um einer unzureichenden Verfolgung in den Mitgliedstaaten vorzubeugen, soll nach dem Vorschlag der Kommission eine hierarchisch organisierte Europäische Staatsanwaltschaft errichtet werden, die ausschließlich Straftaten zu Lasten des EU-Haushalts verfolgt.

Der Rat für Justiz und Inneres, dem die Justiz- und Innenminister aller EU-Mitgliedstaaten angehören, hat sich am 8. Dezember 2016 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Eine große Mehrheit der Minister sprach sich für die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft aus, eine Einigung auf den Verordnungstext konnte bislang jedoch noch nicht erzielt werden. Gemäß Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wäre jedoch die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft auch ohne einstimmiges Votum möglich.

Bundesjustizminister Heiko Maas und der Justizminister Frankreichs, Jean-Jacques Urvoas, unterzeichneten am 8. Dezember 2016 eine gemeinsame Erklärung zur Europäischen Staatsanwaltschaft. In ihr riefen sie die Mitgliedstaaten dazu auf, eine Europäische Staatsanwaltschaft schnell zu errichten.

Am 31. Oktober 2017 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung 2017/1939 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Am 8. Oktober 2019 veröffentlichte das BMJV einen Referentenentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939. Vorgesehen sind neben einem Stammgesetz (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz – EUStAG) auch Neuregelungen im GVG und der StPO. Dieser wurde am 22. Januar 2020 vom Kabinett beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Die Europäische Staatsanwaltschaft ist ein großer Schritt zur effektiveren Bekämpfung von grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität und ein klares Signal gegen den Missbrauch von EU-Geldern. Wir schaffen eine gemeinsame Strafverfolgungsbehörde der EU, die schnell und effektiv über Ländergrenzen hinweg ermitteln kann. Das Know-How der Ermittler aus 22 Mitgliedstaaten führen wir zusammen. Allein durch Mehrwertsteuerbetrug entgehen den EU-Staaten jedes Jahr Milliardenbeträge. Auch durch Betrug mit EU-Finanzmitteln und Korruptionsdelikte entsteht der EU großer finanzieller Schaden. Diese Delikte können in Zukunft sehr viel konsequenter verfolgt werden.“ Die Europäische Staatsanwaltschaft soll ab Ende 2020 ihren Dienst aufnehmen. Die frühere Leiterin der Antikorruptionsbehörde in Rumänien, Laura Codrusta Kövesi, soll als erste Europäische Generalstaatsanwältin die Leitung übernehmen. 

Der Regierungsentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (BR Drs. 47/20) stand am 13. März 2020 auf der Tagesordnung des Bundesrates, der dem Entwurf zustimmte. Am 28. Mai 2020 wurde der Entwurf in zweiter und dritter Lesung auch vom Bundestag bestätigt. 

Am 3. Juli 2020 beschloss der Bundesrat, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten und billigte somit das Gesetz. Es wurde am 16. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2020, S. 1648 ff. ) und trat einen Tag später in Kraft. 

 

 

 

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