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Das COM-Netzwerk

von Dr. Robert Philippsberg und Dr. Rita Vavra

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Abstract
Mit dem Fall „White Tiger“ rückte das bis dahin weitgehend unbekannte COM-Netzwerk erstmals in den Fokus der medialen Öffentlichkeit. Die Anklage gegen einen Heranwachsenden aus Hamburg, der unter dem Alias „White Tiger“ der Online-Gruppierung „764“ angehört haben soll und dem unter anderem Mord in mittelbarer Täterschaft vorgeworfen wird, verdeutlicht die Gefährlichkeit des transnationalen und online agierenden COM-Netzwerks. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag das Phänomen des COM-Netzwerks, wobei mit den Gruppen „764“, „No Lives Matter“ (NLM) und dem „Maniac Murder Cult“ (M.K.Y.) drei zentrale Gruppierungen näher betrachtet werden. Die zentralen „Säulen“ bzw. Kriminalitätsbereiche des COM-Netzwerks werden dargestellt und mögliche Straftatbestände benannt. Auf dieser Grundlage wird schließlich dargelegt, dass die Zielsetzungen und Handlungsmuster des COM-Netzwerks die Einordnung als neuartiges Extremismusphänomen in Form des nihilistisch gewaltbereiten Extremismus rechtfertigen. Abschließend werden die besonderen Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit dem COM-Netzwerk herausgearbeitet sowie Anhaltspunkte auf Sachverhaltsbezüge zum COM-Netzwerk benannt.

The “White Tiger” case drew media attention in Germany to the COM network, which had been largely unknown until then. The indictment against a juvenile from Hamburg who is alleged to have been a member of the online group “764” under the alias “White Tiger” and who has been accused of murder, has highlighted the danger posed by the transnational COM network. Against this backdrop, this article examines the phenomenon of the COM network, focusing in particular on three central groups: “764,” “No Lives Matter” (NLM), and “Maniac Murder Cult” (M.K.Y.). Furthermore, the central “pillars” or areas of criminal activity within the COM network are outlined and potential criminal offenses identified. On this basis, the article claims that the objectives and patterns of behavior of the COM network justify its classification as a novel form of extremism: nihilistic violent extremism (NVE). Finally, specific challenges for law enforcement agencies in dealing with the COM network are identified.

I. Einleitung

Der Fall „White Tiger“ hat in Deutschland für großes mediales Aufsehen gesorgt und den Blick der Öffentlichkeit erstmals auf die pädokriminelle und sadistische Online-Gruppierung „764“ gelenkt.[1] Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete im November 2025 in seiner Titelstory ausführlich über Shahriar J., dem als mutmaßlichem Mitglied der „764“-Gruppe über 200 Straftaten mit mehr als 30 meist minderjährigen Opfern zur Last gelegt werden und der einen 13-jährigen Jungen aus den USA zum Suizid angeleitet haben soll.[2] Gegen Shahriar J. wurde bereits im Oktober 2025 Anklage vor dem LG Hamburg wegen u.a. des Tatvorwurfs des Mordes sowie des versuchten Mordes in fünf weiteren Fällen – jeweils begangen in mittelbarer Täterschaft – erhoben.[3] Die Gruppe „764“ und das sogenannte COM-Netzwerk, die vor Bekanntwerden des „White-Tiger“-Falls in der Öffentlichkeit wie bei den Strafverfolgungsbehörden weitgehend unbekannt waren, sind seitdem zum Gegenstand großen öffentlichen Interesses geworden.[4]

Dieser Artikel möchte das Phänomen des COM-Netzwerks näher beleuchten und die mit dem COM-Netzwerk verbundenen Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden darstellen. Hierfür sollen zunächst das COM-Netzwerk (II.) sowie drei zentrale Gruppen des COM-Netzwerks (III.) beschrieben werden, wobei insbesondere die „drei Säulen“ des Kriminalitätsspektrums des COM-Netzwerks – auch im Hinblick auf möglicherweise verwirklichte Straftatbestände – in den Blick genommen werden (IV.). Basierend auf den Zielsetzungen der Gruppierungen des COM-Netzwerks stellt sich die Frage, ob von einem neuen Extremismusphänomen auszugehen ist (V.). Schließlich werden Hinweise für die Strafverfolgungsbehörden auf Bezüge von Sachverhalten zum COM-Netzwerk benannt (VI.).

II. Das COM-Netzwerk

Bei Gruppen wie „764“ handelt es sich um dezentrale Online-Gruppierungen, die zu einem international agierenden Bedrohungsnetzwerk zählen, dass „The COM“ genannt wird.[5] Der Name steht für das Netzwerk „The Community“ und „beschreibt einen losen Zusammenschluss von verschiedenen Gruppen, die sich durch cyberkriminelle Aktivitäten, das Produzieren und Teilen von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen (CSAM) sowie die Anwendung von roher Gewalt charakterisieren“.[6] Das COM-Netzwerk entwickelte sich ursprünglich „auf der Gaming-Chat-Plattform Discord, auf der Jugendliche Fotos von Straftaten und ihren Erlösen, (…) [darunter] Körperverletzungen, Cyberkriminalität wie Hacking, Finanzkriminalität wie Betrug, Sachbeschädigungen und Brandstiftungen, [teilten].“[7]

Die COM-Gruppen selbst sind Bestandteil der sogenannten Edgesphere, die sich zwischen 2018 und 2020 entwickelte und die „aus mehreren sich ständig verändernden und überschneidenden extremen Internet-Subkulturen“[8] wie beispielsweise Incel-[9], True Crime-[10] sowie Gore Crime[11]-Communitys besteht.[12] Die Struktur des COM-Netzwerks ist dezentral, die überwiegende Mehrheit der meist sehr jungen COM-Mitglieder befindet sich physisch nicht am selben Ort,[13] ein Organisationszusammenschluss in der analogen Welt findet nicht statt.

Die meisten Mitglieder des COM-Netzwerks sind zwischen elf und siebzehn Jahren alt, wobei teilweise auch noch Personen in den Zwanzigern als Mitglieder auffällig werden.[14] Das Alter der von den COM-Gruppierungen betroffenen Opfer reicht meist von acht bis siebzehn Jahren.[15]Die Altersstruktur der Täter und Opfer stellt eine Besonderheit des COM-Netzwerks dar: Im Gegensatz zu den meisten Fällen von Grooming und „Sextortion“, in denen Erwachsene Kinder unter Druck setzen, um entsprechendes Missbrauchsmaterial zu produzieren, stellen Minderjährige im COM-Netzwerk sowohl die Täter- als auch die Opferseite.[16]

III. Zentrale Gruppen im COM-Netzwerk

Das dezentrale COM-Netzwerk besteht aus einer Vielzahl an unübersichtlichen und sich ständig weiterentwickelnden Online-Gruppierungen, von denen im Folgenden drei zentrale Gruppen beschrieben werden sollen.

1. „764″

Die wohl größte und bekannteste Gruppierung im COM-Netzwerk mit zahlreichen Splittergruppen ist die Gruppe „764“.[17] Hierbei handelt es sich um ein Netzwerk von Personen, das darauf abzielt, sadistische und gewalttätige Handlungen, sexuelle Handlungen mit Tieren und Tierquälerei, Inzest, Selbstverletzungen, sexuelle Erpressungen („Sextortion“) und gewalttätigen Extremismus zu normalisieren bzw. als Waffe einzusetzen.[18] Die Gruppe „764“ wurde 2021 gegründet und entwickelte sich ursprünglich aus der Gruppe „CVLT“, die zwischen 2017 und 2019 entstand und bis 2022 aktiv war.[19] Gründer der Gruppe „764“ ist der damals 15-jährige US-Amerikaner Bradley Cadenhead, der online als „Brad764/Felix“ bekannt war.[20] Cadenhead interessierte sich bereits in der achten Klasse für Gore-Videos und äußerte den Gedanken, Waffen mit in die Schule zu bringen, um andere Kinder zu töten.[21] Im Jahr 2021 brach er die Schule ab und gründete im selben Jahr „764“, wobei der Gruppenname für die Postleitzahl seiner Heimatstadt in Texas steht.[22] Cadenhead wurde im August 2021 verhaftet und im Jahr 2023 aufgrund des Besitzes von kinderpornographischem Datenmaterial zu einer Freiheitsstrafe von 80 Jahren verurteilt.[23] Nach Cadenheads Verhaftung wurde die Gruppe vom vermutlichen Co-Gründer Prasan Nepal (bekannt als „Trippy“) zusammen mit Leonidas Varagiannis (bekannt als „War“) weitergeführt.[24] Beide wurden im April 2025 wegen des Betreibens eines weltweiten Netzwerks zur Ausbeutung von Kindern verhaftet und in den Vereinigten Staaten angeklagt.[25] Ihnen wird vorgeworfen, mindestens acht minderjährige Opfer – das jüngste erst 13 Jahre alt[26] – durch Grooming in das Netzwerk „764“ gelockt zu haben.[27] Anschließend wurden die Opfer dazu gedrängt, selbst kinderpornographische Inhalte zu erstellen, mit welchen sie im weiteren Verlauf zu selbstverletzendem Verhalten genötigt wurden.[28]

Obwohl es den US-Strafverfolgungsbehörden somit grundsätzlich gelungen ist, die ursprüngliche Leitungsstruktur des Netzwerks „764“ zu zerschlagen, besteht das Netzwerk fort.[29] Der dezentrale und digitale Charakter des Netzwerks ermöglicht es „764“, weiter funktionsfähig zu sein und entstandene Lücken in der Hierarchie neu zu besetzen.[30] Die Gefahr der Begehung von Straftaten durch Mitglieder des „764“-Netzwerks sowie von seinen Untergruppierungen dauert daher an.[31]

2. „No Lives Matter“ (NLM)

Eine weitere, vor allem auf Discord tätige Vereinigung im COM-Netzwerk ist die nihilistisch-gewalttätige Gruppierung „No Lives Matter“ (NLM).[32] „NLM“ befürwortet extreme Gewalt, inklusive Mord, wobei eine nihilistische und menschenfeindliche Einstellung die vorrangige Motivation ist.[33] Die Gruppe ist durch die „Maniac Kultur“ beeinflusst: „Maniac“ steht in diesem Kontext für Personen, „die bewusst grausame Gewalttaten, Folter und Mord begehen, um Chaos, Angst und soziale Instabilität zu schüren“.[34] „NLM“ kann laut einer Einschätzung des Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence „als westliche Maniac-Gruppe betrachtet werden, die ihren besonderen Schwerpunkt auf Okkultismus und Akzelerationismus legt“[35]. „NLM“ fungierte zudem als englischsprachiger Ableger der nihilistisch-gewalttätigen Gruppe „Maniac Murder Cult“, indem die Mitglieder Handbücher und Dokumente des „Maniac Murder Cults“ ins Englische übersetzten, um damit Anhänger im englischsprachigen Raum zu gewinnen.[36] Zu weiteren bekannten Veröffentlichungen von „NLM“ zählen Publikationen mit ideologischem Inhalt, aber auch Handlungsanleitungen zu Gewalttaten[37] wie Messerangriffen und Fahrzeugattacken.[38] Des Weiteren existieren Publikationen der Gruppe, in denen die Herstellung von Sprengstoff erläutert wird.[39] Auch taktische Vorgehensweisen, wie das Stalking von Opfern, das Auskundschaften von Örtlichkeiten und die Beseitigung von Beweismitteln, werden erläutert.[40]

Sowohl über die Entstehung als auch über die Führung von „NLM“ ist bisher wenig bekannt.[41] Hinweise auf eine „NLM“-Führungsperson ergaben sich aber anlässlich der Verkündung einer Allianz von „NLM“ und „764“ am 13. September 2024, denn dort trat auf Seiten von „NLM“ eine Person mit dem Alias-Namen „S1n NLM“ auf.[42] Das Magazin „Der Spiegel“ berichtet im Oktober 2025 zudem, dass in den Niederlanden ein 25-Jähriger mit dem Internetnamen „Crxpse“ festgenommen wurde, der die Gruppierung gegründet haben soll und das auch nicht bestreite.[43] Auch „offline“ wurden durch Mitglieder von „NLM“ bereits Gewaltverbrechen verübt, wie z.B. ein Messerangriff eines 14-jährigen Jungen auf einen 80-jährigen Mann im schwedischen Hässelby, der gefilmt und anschließend auf Telegram hochgeladen wurde.[44]

3. „Maniac Murder Cult“ (M.K.Y.)

Eine andere bekannte Gruppierung im COM-Netzwerk ist die Gruppe „Maniac Murder Cult“, die aufgrund ihres russischen Ursprungsnamens auch mit „M.K.Y.“ abgekürzt wird.[45] Entstanden ist die rechtsextreme und akzelerationistische Gruppe „M.K.Y.“ vermutlich 2017 in Dnipro (Ukraine), von wo aus sich die Gruppierung auf verschiedene Städte in Russland ausbreitete.[46] Die frühesten „M.K.Y.“-Videos wurden im Jahr 2018 auf dem Online-Textboard „2chan“ veröffentlicht, in einem später veröffentlichten Dokument datiert die Gruppe ihre ersten Aktivitäten jedoch selbst auf das Jahr 2017.[47] Mittlerweile sind auch Aktivitäten in den USA und Europa zu verzeichnen.[48]

Als Gründer von „M.K.Y.“ gilt Yegor Krasnov (alias „Maniac“), der jedoch bereits 2020 in Dnipro festgenommen wurde.[49] Nach KrasnovsVerhaftung im Jahr 2020 führte der georgische Staatsangehörige Mikhail Chkhikvishvili (alias „Commander Butcher“) die Gruppe an.[50] Im Juli 2024 wurde auch Chkhikvishvili aufgrund seiner Aktivitäten für „M.K.Y.“ verhaftet[51] und im Mai 2026 in den Vereinigten Staaten zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt.[52] Chkhikvishvili hatte u.a. den Tatplan entworfen, als Weihnachtsmann verkleidet am Silvesterabend 2023 vergiftete Süßigkeiten an Angehörige ethnischer Minderheiten und jüdische Kinder in New York zu verteilen.[53]

Ideologisch vertritt „M.K.Y.“ nihilistische, satanistische, menschenfeindliche, esoterische, nationalsozialistische und akzelerationistische Ideen,[54] wobei die beiden wichtigsten ideologischen Bestandteile nach den Hauptpropaganda-Werken der Gruppe der Nationalsozialismus und der Satanismus sind, da sie jeweils als die hasserfüllteste Variante einer Ideologie bzw. einer Religion gelten.[55] „M.K.Y.“ bezeichnet sich zudem selbst als terroristische Organisation und strebt aus primär nihilistisch-esoterischen Gründen den sogenannten „Racial Holy War“ an.[56] Dieser steht als Symbol für den Kampf gegen vermeintliche Bedrohungen durch nicht-weiße Bevölkerungsgruppen und das Ziel, „rassische Reinheit“ zu erreichen.[57] Viele Mitglieder vertreten die Ideen von „M.K.Y.“ ideologisch jedoch eher oberflächlich.[58]

Von Anwärtern verlangt „M.K.Y.“ für die Aufnahme in die Gruppe, kriminelle Aktionen selbst durchzuführen und diese per Video oder Foto zu dokumentieren.[59] Die Bandbreite an möglichen Aktionen für den Aufnahmeprozess reicht dabei vom Erstellen von Graffiti für die Gruppe oder Vandalismus über Cyberattacken bis hin zu Mord und Terroranschlägen.[60] Darüber hinaus existiert ein „M.K.Y.“- internes Punkte-System, das „Mörderpunkte“ genannt wird, und mit dem die Produktivität eines jeden Mitglieds und dessen Rang innerhalb der Organisation überprüft werden soll.[61] Eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten muss von jedem Mitglied erreicht werden, wobei diejenigen sanktioniert werden, die diese Punktzahl nicht erreichen.[62]

„M.K.Y.“ hat bisher drei ideologische „Handbücher“ herausgegeben, die neben ideologischen Ausführungen auch Anleitungen für „Menschenjagden“ (man hunts), Tipps zur praktischen Umsetzung von Anschlagsplänen, Waffenkunde und in der dritten Ausgabe auch einen Aufruf zur Begehung von Schulamokläufen in Namen von „M.K.Y.“ enthalten.[63] In den sogenannten „Handbüchern“ behauptet die Gruppe auch, für mehr als 50 Morde und 150 „Aktionen“ verantwortlich zu sein.[64] Dem ehemaligen Anführer Chkhikvishvili wird zudem vorgeworfen, in seiner Funktion als Leiter der Gruppe andere zu schweren Straftaten motiviert und angeleitet zu haben.[65] Hierzu zählen eine Schulschießerei im US-amerikanischen Nashville im Januar 2025 mit einem Toten und einem Verletzten sowie eine Messerattacke auf fünf Personen vor einer Moschee in der Türkei im August 2024.[66]

IV. Die Säulen des COM-Netzwerks

Nach dem US-amerikanischen Wissenschaftler Argentino können die Aktivitäten des COM-Netzwerks grob in drei Säulen unterteilt werden: die „Cyber Com“, die insbesondere Cyber-Kriminalität betrifft, die „Sextortion Com“, deren Hauptziel die sexuelle Erpressung („Sextortion“) von Kindern und Jugendlichen ist, und die „Offline Com“, die Straftaten in der analogen Welt betrifft.[67] Die Säulen sind dabei nicht streng voneinander abgrenzbar: COM-Gruppierungen und -Mitglieder können Aktivitäten überlappend in allen drei Säulen entfalten oder innerhalb einer Säule nur Teilbereiche besetzen.[68] Die drei Säulen stellen dennoch einen brauchbaren Überblick über das kriminelle Aktivitätsspektrum des COM-Netzwerks und mögliche durch COM-Mitglieder verwirklichte Straftatbestände dar.

1. „Cyber-Com“

Die Säule der „Cyber-Com“ erfasst den gesamten Bereich der sog. Cyber-Kriminalität, darunter Phänomene wie das SIM-Swapping, den Einsatz von Ransomware, Swatting oder Datendiebstahl durch Social Engineering,[69] aber auch das Doxing, d.h. die gezielte Recherche nach personenbezogenen Daten von Opfern und deren anschließende nicht genehmigte Veröffentlichung im Internet[70]. Die Taten der „Cyber-Com“ können eine Vielzahl von Straftatbeständen erfüllen, wie etwa das Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB, das Abfangen von Daten gem. § 202b StGB, die entsprechenden Vorbereitungshandlungen nach § 202c StGB, die Datenhehlerei gemäß § 202d StGB, das Gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten nach § 126a StGB, den Missbrauch von Notrufen gemäß § 145 StGB (im Falle des Swattings)[71] sowie Computerbetrug gemäß § 263a StGB oder die Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB.

2. „Sextortion-Com“

Die Säule der „Sextortion-Com“ erfasst Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Opfer, insbesondere solche der sexuellen Erpressung: Kinder und Jugendliche werden von COM-Mitgliedern dazu überredet, Bilder und/oder Videos anzufertigen, die die Opfer bei sexuellen Handlungen zeigen, und diese anschließend an die COM-Mitglieder zu verschicken. Die Bilder und Videos werden im Weiteren zur Erpressung der minderjährigen Opfer und so zur Generierung weiteren „Materials“ verwendet.[72] Die Vorgehensweise der Täter folgt dabei häufig dem folgenden Muster, mit welchem die kindlichen bzw. minderjährigen Opfer in eine eskalierende Gewaltspirale getrieben werden, und welches die Täter eigens hierfür angefertigten und in den COM-Gruppierungen zirkulierenden Anleitungen entnehmen können:[73]

In einer Vorbereitungsphase besorgen sich die Täter speziell für die Tat z.B. Mobiltelefone, Computer oder Handy-Apps, um Daten zu sammeln, mit denen sie ihre Opfer erpressen und ihre Identität vor den Strafverfolgungsbehörden schützen können.[74] In den sozialen Medien werden Fake-Profile erstellt, mit welchen die Täter ihre wahren Identitäten verschleiern.[75] Anschließend steht die Identifizierung potentieller Opfer im Mittelpunkt: Diese werden u.a. in Online-Gaming-Communities oder in den Sozialen Medien angesprochen.[76] Gezielt werden hierbei gerade vulnerable Individuen ausgesucht, z.B. aus Communities, die sich mit Essstörungen oder Selbstverletzungen beschäftigen.[77] Die Opfer sind in der Regel Kinder und dabei hauptsächlich – aber keinesfalls immer – Mädchen.[78] Nach der Identifizierung eines potentiellen Opfers beginnt das Grooming.[79] Die Opfer werden zunächst mit intensiver Zuneigung und Lob überschüttet („Love Bombing“) und ihnen wird eine Beziehung mit dem – noch liebevoll auftretenden – Täter vorgespielt.[80] Diese Phase wird von den Tätern insbesondere genutzt, um eine (vermeintlich) tiefe und vertrauensvolle Beziehung zu den Opfern aufzubauen und diesen persönliche Informationen zu entlocken.[81] Sobald eine entsprechende Vertrauensbasis geschaffen ist, werden den Opfern gewalttätige und sexuelle Inhalte – wie z.B. Gore-Videos oder Darstellungen von Kindesmissbrauch – gezeigt, um die Opfer schleichend zu desensibilisieren.[82] Anschließend beginnen die Täter, ihre Opfer davon zu überzeugen, ihnen selbst explizite sexuelle Bilder und/oder Videos oder Bilder bzw. Videos von Selbstverletzungen zu übersenden.[83] Kommt das Opfer dem Verlangen nach, so können die Bilder bzw. Videos von den Tätern wiederum verwendet werden, um neues – härteres – Material von den
Opfern zu erpressen.[84] Hierzu drohen die Täter den Opfern damit, das bereits übersendete Material an Eltern oder Freunde weiterzusenden oder im Internet zu veröffentlichen.[85] Häufig finden sich dabei Bilder sogenannter „Cutsigns“, bei denen die Opfer den (Online-)Namen des Täters in ihre eigene Haut ritzen.[86] Nun beginnt die Phase der Eskalation: Die Opfer werden u.a. gezwungen, immer erniedrigendere bzw. extremere Handlungen (insbesondere Selbstverletzungen) an sich selbst vorzunehmen, andere Personen oder Tiere zu verletzen oder sogar zu töten, und andere Opfer für den Täter zu rekrutieren.[87] In Extremfällen können die Opfer zum Suizid gedrängt werden.[88]

Die Bandbreite der so möglicherweise durch die Täter verwirklichten Straftatbestände ist groß und reicht von Straftaten aus dem Bereich des Sexualstrafrechts hin zu Körperverletzungs- und Tötungsdelikten in mittelbarer Täterschaft gem. § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB. Zu denken ist im Bereich der „Sextortion-Com“ insbesondere an die Straftaten der Nötigung gemäß § 240 StGB, des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind gem. § 176a StGB, der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern gem. § 176b StGB, der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern gem. § 176e StGB, der sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB und der Verbreitung sowie des Erwerbs und des Besitzes kinder- oder jugendpornographischer Inhalte gemäß §§ 184b, c StGB. Im Fall von Selbstverletzungen oder Suiziden der Opfer kommen zudem Körperverletzungsdelikte gem. §§ 223 ff. StGB bzw. Tötungsdelikte gem. §§ 212, 211 StGB – jeweils begangen in mittelbarer Täterschaft gem. § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB – in Betracht. Voraussetzung ist jeweils, dass dem Täter insoweit im Rahmen einer auf den Einzelfall bezogenen wertenden Betrachtung des Gesamtgeschehens der für die mittelbare Täterschaft erforderliche Tatwille und die erforderliche objektive Tatherrschaft nachgewiesen werden kann.[89] Bei einem Suizid muss hierbei – über die fehlende Freiverantwortlichkeit des     Suizidenten hinaus – bewiesen werden, dass dem die Selbsttötung Veranlassenden oder Fördernden eine vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft über das zum Suizid führende Geschehen zukommt, wobei er das Geschehen mit steuerndem Willen in den Händen halten muss.[90] Begeht das Opfer auf Anweisung des Täters selbst Straftaten, indem es z.B. andere Personen oder Tiere verletzt oder tötet, kommt auch eine Anstiftung gem. § 26 StGB in Betracht. Soweit der Versuch strafbar ist, ist auch an die entsprechenden Versuchsstrafbarkeiten – insbesondere auch gem. § 30 StGB – zu denken, wenn es nicht zur Ausführung der Handlung durch das Opfer kommt.

3. „Offline-Com“

Die Säule der „Offline-Com“ wird charakterisiert durch Straftaten in der analogen Welt („offline“).[91] Gruppierungen, die – wie z.B. „M.K.Y.“ – ihren Schwerpunkt im Bereich der „Offline Com“ haben, sind dabei häufig durch eine akzelerationistische, okkultistische und nationalsozialistische Ideologie geprägt.[92] Die Bandbreite der im Rahmen der „Offline Com“ zu begehenden Straftaten ist breit: Denkbar sind Sachbeschädigungen gem. § 303 StGB durch Vandalismus oder Graffiti (insbesondere durch das Aufsprayen des jeweiligen Gruppennamens auf Fassaden oder Autos), Brandstiftungen gemäß §§ 306 ff. StGB, aber auch Körperverletzungen gem. §§ 223 ff. StGB oder sogar Tötungsdelikte gem. §§ 212, 211 StGB.[93] Bei der Quälerei und Tötung von Wirbeltieren ist zudem an den Tatbestand des § 17 TierSchG zu denken. Schließlich kommen – im Falle der Planung einer terroristischen Straftat i.S.d. § 89a Abs. 1 S. 2 StGB, etwa eines Bombenanschlags – auch Straftaten aus dem Bereich der Staatsschutzdelikte wie die Vorbereitung einer terroristischen Straftat gem. § 89a StGB, die Terrorismusfinanzierung gem. § 89c StGB (insbesondere bei der Beschaffung von Tatmitteln[94]) sowie die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat gem. § 91 StGB in Betracht. Je nach Ausrichtung und Struktur der COM-Gruppierung wäre zudem die Mitgliedschaft in einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung (im Ausland) gem. §§ 129 ff. StGB zu prüfen.

V. Das COM-Netzwerk – ein neues Extremismusphänomen?

Das mannigfaltige COM-Netzwerk lässt sich in keine der herrschenden Extremismus-Kategorien des Rechtsextremismus, des Linksextremismus, des auslandsbezogenen Extremismus, des religiösen Extremismus, der Reichsbürger und Selbstverwalter oder der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates eingliedern.[95] Nichtsdestotrotz liegt dem COM-Netzwerk eine gewalttätige und demokratiefeindliche Ideologie zugrunde, die die Beachtung der Verfassungsschutzbehörden und der Strafverfolgungsbehörden bedarf: der nihilistische gewaltbereite Extremismus (nihilistic violent extremism – NVE).[96]

1. Nihilistisch gewaltbereiter Extremismus

Beim nihilistisch gewaltbereiten Extremismus (nihilistic violent extremism – NVE) handelt es sich nach Neumann um „eine Form des Extremismus, die sich in seiner aktuellen Ausprägung vor allem in der zweiten Hälfte der 2010er Jahre entwickelt hat.“[97] Charakteristisch für die Ideologie ist „ein misanthropisches Weltbild“[98], zudem verachten Anhänger der Ideologie zivilisierte Gesellschaftsformen und versuchen „durch kriminelle Handlungen (…), bestehende politische und soziale Strukturen zu stören.“[99] Die Anhänger des nihilistischen gewaltbereiten Extremismus bedienen sich koordinierter Taktiken wie Erpressung, Drohungen und Gewalt, um weitere Gewalt anzustacheln.[100] Ihr Ziel ist dabei jedoch nicht eine Revolution oder Reform der Gesellschaft, sondern deren Zerstörung, insbesondere im Hinblick auf ihre sozialen Strukturen.[101] Eine Vision für die Zeit danach gibt es nicht. [102] Im Gegensatz zu klassischen Extremismusformen ist die Ausübung von Gewalt somit nicht lediglich ein Mittel zum Zweck der „Durchsetzung von politischen Zielen (…), sondern oftmals der Zweck selbst.“[103]Neumann bezeichnet die nihilistische Gewalt daher treffend als „Terrorismus ohne Ziel“.[104]

Der gewaltbereite nihilistische Extremismus entstand nicht im luftleeren Raum, sondern entwickelte sich laut einer Studie des Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence aus einer Mischung aus Online-Subkulturen und digitalen Gemeinschaften, die Gewalt, Trauma und Sadismus normalisierten, verherrlichten oder kommerzialisierten.[105] Einen besonderen Einfluss auf die politischen Bestandteile u.a. der COM-Gruppen „CVLT“ und „764“ hatte die Ideologie der Organisation „Order of Nine Angles“ (O9A).[106] Hierbei handelt es sich um eine „kultartige und pseudoreligiöse Bewegung, die Elemente des Okkultismus, Satanismus und Mystizismus verbindet“.[107] Die Bewegung wurde bereits in den 1970ern in Großbritannien gegründet und hatte bis in die Anfänge der 2000er Jahre eine vorwiegend analoge Präsenz.[108]Ab dem Jahr 2008 konzentrierte sich „O9A“ jedoch vermehrt auf den digitalen Bereich, was zu einer starken Verbreitung der Ideologie, Symbole und Narrative der Gruppierung führte.[109] Die Ideologie von „O9A“ ist geprägt von einer Kombination aus Okkultismus, Akzelerationismus[110] und nationalsozialistischen Ideen,[111] die auch Eingang in die ideologischen Grundpfeiler anderer COM-Gruppen erlangen konnte. Bei der Gruppe „M.K.Y.“ zeigt sich beispielsweise verstärkt das Konzept des militanten Akzelerationismus.[112] Eine nationalsozialistische oder okkulte Ästhetik kann bei COM-Gruppierungen aber auch nur zur Maskierung oder Ausschmückung des eigentlich rein gewaltorientierten nihilistischen Extremismus verwendet werden.

2. Ideologie vs. Handlungsmotivation: Das „Clout Chasing“

Trotz der ideologischen Komponente der COM-Gruppen in Form des nihilistisch gewaltbereiten Extremismus ist die Ideologie bei vielen individuellen COM-Mitgliedern nicht die primäre Handlungsmotivation.[113] Eine extremistische Rhetorik wird laut einer Studie von Argentinovon COM-Mitgliedern „oft erst dann übernommen, wenn die Personen bereits in diese Kreise eingetreten sind, und ist nicht der eigentliche Auslöser für das Engagement“[114]. Bedeutsamer ist für COM-Mitglieder das sogenannte „Clout Chasing“, mit dem die Jagd nach Anerkennung innerhalb der eigenen Online-Community bezeichnet wird.[115] Gerade der Wunsch nach Anerkennung und „Clout“ treibt COM-Mitglieder dazu, die sadistischsten Gewalttaten zu begehen und mit diesen in den Gruppen anzugeben.[116] Insbesondere jüngere COM-Mitglieder werden meist nicht deshalb aktiv, weil sie wirklich an extremistische Überzeugungen glauben, sondern weil sie im Internet Aufmerksamkeit, Bestätigung und Anerkennung suchen.[117] Diese besondere Bedeutung der Anerkennungssuche ist aufgrund der jugendlichen Altersstruktur der COM-Anhänger auch nicht verwunderlich, da bei Jugendlichen zahlreiche Sicherheiten noch nicht aufgebaut sind, die bei Erwachsenen für mehr Gelassenheit sorgen.[118]

Innerhalb der COM-Gruppen dienen Straftaten als „eine Art soziales Kapital (…), das dazu gedacht ist, Gleichaltrige zu beeindrucken und den Status innerhalb der Gruppenhierarchie zu verbessern.“[119] Die Folge des „Clout Chasing“ ist allerdings nicht nur eine „strukturelle Normalisierung von roher Gewalt“[120], sondern auch, dass zugleich das Maß an Gewalt fortlaufend steigt.[121] So müssen bestehende Grenzen kontinuierlich überschritten werden, um innerhalb der Szene aufzufallen.[122] Einzelpersonen oder Gruppen experimentieren daher mit neuen Arten der Gewaltanwendung, wodurch eine möglichst große Schockwirkung innerhalb der Szene erreicht werden soll.[123] Für Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschützer dürfte gerade dieses Eskalationspotential besonders beunruhigend sein.

VI. Hinweise auf Bezüge zum COM-Netzwerk in der Praxis

Die Strafverfolgungsbehörden stehen bei der Verfolgung von Straftaten durch Mitglieder des COM-Netzwerks vor besonderen Herausforderungen. Bezüge eines Sachverhalts zum COM-Netzwerk können teils nicht einfach zu erkennen sein, insbesondere da es sich beim COM-Netzwerk trotz der medialen Aufmerksamkeit, die das Phänomen durch das Hamburger „White Tiger“-Verfahren erhalten hat, noch um ein bisher vergleichsweise unbekanntes Extremismusphänomen handeln dürfte. Hinweise auf eine Einbindung von Beschuldigten in das COM-Netzwerk durch z.B. Graffitis mit Zahlencodes oder Symbolen, die auf COM-Gruppierungen verweisen, oder durch den Bezug auf COM-Gruppierungen in Chatgruppen könnten daher eventuell übersehen werden. Zudem dürfte es sich bei den Tätern zu einem nicht unerheblichen Anteil um technik- bzw. IT-affine Personen handeln, die darin geübt sind, ihre digitalen Spuren zu verwischen, was die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht erleichtert.

Umso wichtiger ist es – insbesondere auch aus Opferschutz- und Präventionsgesichtspunkten –, dass mögliche Bezüge zum COM-Netzwerk von den Strafverfolgungsbehörden, aber insbesondere auch denjenigen Institutionen, die – wie Schulen, Kinderärzte oder Jugendzentren – direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, identifiziert werden können. Die folgenden Punkte können dabei Hinweise auf eine Zugehörigkeit eines Kindes oder Jugendlichen zu einer COM-Gruppierung und / oder eine Viktimisierung eines Kindes oder Jugendlichen durch ein COM-Mitglied darstellen, wobei aber stets eine Gesamtbetrachtung eines jeden Einzelfalls vorgenommen werden muss:[124]

  • Es finden sich auffällige Zahlencodes, Namen oder Symbole in Notizbüchern, den Sozialen Medien oder in Graffiti, insbesondere Codes oder Symbole mit einem Bezug zu Satanismus, Okkultismus oder extremistischen Gruppierungen.[125]
  • Es finden sich Schnittverletzungen (insbesondere solche, bei denen Namen oder Symbole in die Haut geritzt werden) oder andere blutige Wunden bei Kindern oder Jugendlichen.[126]
  • Es werden Namen (insbesondere Online-Aliasse), Zahlencodes oder Symbole auf die Haut oder mit Blut auf Papier oder Wände geschrieben.[127]
  • Die Haut wird in unüblicher Weise bedeckt,[128] etwa, um Aufschriften oder Wunden zu verbergen.
  • Die Betroffenen äußern Selbstverletzungs- oder Suizidgedanken.[129]
  • Es kommt zu Gewalt gegen (Haus-)Tiere, insbesondere wenn diese gefilmt wird. Haustiere zeigen plötzlich Angst vor dem Kind/Jugendlichen.[130]
  • Das Kind/der Jugendliche zeigt plötzlich großes Interesse an Amokläufen, Serienmorden, der NS-Zeit oder dem Satanismus bzw. Okkultismus.[131]
  • Das Kind/der Jugendliche beschafft sich Messer und/oder andere gefährliche Werkzeuge (Hammer, Schraubenzieher, Spaten, etc.) sowie auffällige Kleidungsstücke (Masken, Totenkopfschals, etc.).
  • Es kommt zur Äußerung gewaltvoller oder extremistischer Gedanken.[132]
  • Das Kind/der Jugendliche empfängt anonyme Geschenke, wozu nach Hause gelieferte oder virtuelle Gegenstände, Geld oder eine Spielwährung zählen.[133]

Die Gegebenheiten in dieser – nicht vollständigen – Aufzählung können dabei Anhaltspunkte für die Verstrickung eines Kindes oder Jugendlichen (auf Täter- wie auf Opferseite) in das COM-Netzwerk darstellen.

Erforderlich bleibt jedoch stets eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls. Zeigen sich hier tatsächlich Hinweise auf das COM-Netzwerk, so sollte dies aber auch bei „klassischen“ Straftaten der Jugendkriminalität (wie etwa Sachbeschädigungen nach § 303 StGB) Anlass zu einer genauen und umfangreichen Aufklärung des Sachverhalts durch die Strafverfolgungsbehörden geben.

VII. Fazit

Die Analyse des COM-Netzwerks, seiner Struktur und Gruppierungen sowie der Herangehensweise der Täter hat
deutlich gemacht, dass von COM-Gruppierungen ein hohes Gefahrenpotenzial ausgeht. Dieses kann für deren Opfer schwere psychische, aber auch physische Verletzungen und im schlimmsten Fall den Tod bedeuten. Zugleich zeigt sich, dass Täter und Opfer meist aus Jugendlichen und Kindern bestehen und COM-Gruppen die Sicherheitsbehörden, auch aufgrund ihrer dezentralen und transnationalen Struktur, vor besondere Herausforderungen stellen.

Wie dargelegt, werden die meisten COM-Mitglieder vorrangig durch die Jagd nach Anerkennung in der Online-Community („Clout Chasing“) zu ihren Taten motiviert. Obwohl eine strikt ideologische Motivation daher bei den meisten COM-Mitgliedern nicht im Vordergrund stehen dürfte, können die hinter dem COM-Netzwerk stehenden Ziel- und Handlungsmuster als „nihilistisch gewaltbereiter Extremismus“ bezeichnet werden. Insbesondere die angestrebte Zerstörung der bestehenden staatlichen und sozialen Strukturen durch nihilistische Gewalt sollte ernst genommen werden. Der nihilistisch gewaltbereite Extremismus stellt – wie die oben benannten potenziell verwirklichten Straftatbestände zeigen – nicht nur eine erhebliche Gefahr für potenzielle Opfer dar, sondern ist aufgrund seiner Ausrichtung gegen die bestehende Staats- und Gesellschaftsstruktur auch staatsgefährdend. Das Phänomen des COM-Netzwerks bedarf daher auch weiterhin der besonderen Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden und der Justiz.

 

*     Dr. Robert Philippsberg ist wissenschaftlicher Referent bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Dr. Rita Vavra ist Richterin am Landgericht München I.

[1]      Vgl. z.B. BR 24 Redaktion, Sadistische Gewalt an Kindern: Mordanklage gegen „White Tiger“ v. 15.10.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/4ysvxOS (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[2]      Vgl. Hoppenstedt/Höffner, Mit 13 suchte er im Netz nach Freunden – sie trieben ihn in den Tod, in: Der Spiegel 49/2025.
[3]      BR 24 Redaktion, 15.10.2025 (Fn. 1).
[4]      Siehe hierzu exemplarisch die ZDF-Dokumentation „Die Spur – White Tiger und das Sadisten-Netzwerk 764“, online abrufbar unter: https://bit.ly/4rlo0z7 (zuletzt abgerufen am 24.7.2026), sowie den Spiegel-Podcast „Menschenjagd“, online abrufbar unter: https://bit.ly/4gUo1Fj (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[5]      Vgl. Smith, Com/764, Transnational Abuse, Extortion, and Cybercrime Networks Targeting Youth, 2025, S. 4, online abrufbar unter: https://bit.ly/3TpgM0d (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[6]      Neumann, Terrorismus ohne Ziel. Die Entwicklung nihilistischer Gewalt, 2026, S. 18, online abrufbar unter: https://bit.ly/4hgiavg (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[7]      Smith (Fn. 5), S. 8.
[8]      Neumann (Fn. 6), S. 39.
[9]      In Incel (= Involuntary Celibate)-Communitys sind – zumeist junge, heterosexuelle – Männer aktiv, denen eine (sexuelle) Beziehung zu Frauen fehlt und die die Schuld daran im Feminismus und der freien Gesellschaft sehen. Sie nehmen an, dass ihnen eine Art Grundrecht auf Sex mit Frauen zusteht, das ihnen jedoch verwehrt werde, und propagieren meist in Internetforen und sozialen Netzwerken Hass auf Frauen sowie entsprechende Gewaltfantasien in Form von Texten, Videos und Memes. Es ist bereits zu mehreren tödlichen Anschlägen durch Anhänger der Incel-Community gekommen (vgl. die Definition der Bundeszentrale für politische Bildung, online abrufbar unter: https://bit.ly/4iTvdUD [zuletzt abgerufen am 24.7.2026]).
[10]    Die True Crime Community (TCC) ist eine Subkultur, die sich der Verehrung und Nachahmung von Mördern verschrieben hat. TCC-Fans verehren Serienmörder, Amokläufer, Massenmörder und Terroristen, vgl. Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence, Nihilistic Violent Extremism Guidebook, 2025, S. 7.
[11]    Bei Gore Crime Communitys handelt es sich um Gemeinschaften, die sich in Foren und auf Videostreaming-Seiten gebildet haben und die eine gemeinsame Vorliebe für äußerst blutige Darstellungen teilen, u.a. Aufnahmen von tödlichen Unfällen, Schießereien, Terroranschlägen, Amokläufen, Tierquälerei, Videos von (Serien-)Mördern, die Morde oder Folter zeigen, vgl. Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 7.
[12]    Neumann (Fn. 6), S. 39.
[13]    Smith (Fn. 5), S. 9, 20.
[14]    Neumann (Fn. 6), S. 19.
[15]    Neumann (Fn. 6), S. 19.
[16]    Neumann (Fn. 6), S. 19.
[17]    Neumann (Fn. 6), S. 22.
[18]    Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 18.
[19]    Neumann (Fn. 6), S. 22.
[20]    Neumann (Fn. 6), S. 23.
[21]    Neumann (Fn. 6), S. 23.
[22]    Neumann (Fn. 6), S. 23.
[23]    Neumann (Fn. 6), S. 23.
[24]    Neumann (Fn. 6), S. 23.
[25]    Vgl. Office of Public Affairs (US Department of Justice), Leaders of 764 Arrested and Charged for Operating Global Child Exploitation Enterprise, 29.4.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/4ip99RL (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[26]    U.S. Department of Justice, 29.4.2025 (Fn. 25).
[27]    U.S. Department of Justice, United States Of America v. Prasan Nepal, aka “TRIPPY,” and Leonidas Vargiannis, aka “WAR,”, 15.4.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/3SzpI2T (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[28]    U.S. Department of Justice, 29.4.2025 (Fn. 25).
[29]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 24.
[30]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 24 f.
[31]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 25.
[32]    Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 30.
[33]    Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 30.
[34]    Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 30.
[35]    Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 30.
[36]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (26), online abrufbar unter: Nihilism and Terror: How M.K.Y. Is Redefining Terrorism, Recruitment, and Mass Violence – Combating Terrorism Center at West Point (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[37]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 29.
[38]    Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 29.
[39]    Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 29.
[40]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 29.
[41]    Neumann (Fn. 6), S. 28.
[42]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 28.
[43]    Vgl. Spiegel.de v. 28.10.2025: Niederländer gründete sadistische Onlinegruppierung und rief zur Jagd auf Menschen auf, online abrufbar unter: https://bit.ly/4gUzTH5 (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[44]    Argentino, The Rise of Nihilistic Accelerationism: From Sextortion to Stabbings in Sweden, 1.11.2024, online abrufbar unter: https://bit.ly/4A4eUum (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[45]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (22): Weitere Abkürzungen sind „MMC“ und „MKU“.
[46]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 25.
[47]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 25.
[48]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (27).
[49]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (24 f.).
[50]    Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 24.
[51]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 27.
[52]    Office of Public Affairs (US Department of Justice), Press Release v. 13.5.2026, online abrufbar unter: https://bit.ly/4cBiQbV (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[53]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 27; U.S. Attorney’s Office (Eastern District of New York), Georgian National Charged with Soliciting Hate Crimes and a Mass Casualty Attack in New York City, 16.6.2024, online abrufbar unter: https://bit.ly/4r1EM5O (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[54]    Argentino, PART 1 Maniacs, Murder and Misanthropy: What is М.К.У., 27.6.2024, online abrufbar unter: https://bit.ly/3UHAg0u (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[55]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (25).
[56]    Argentino, 27.6.2024 (Fn. 54).
[57]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (23).
[58]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (25).
[59]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (24 f.).
[60]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (25).
[61]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (25).
[62]    Argentino, PART 2 The Tactics and Techniques of Terror: М.К.У.’s Nihilistic National Socialism, 28.6.2024, online abrufbar unter: https://bit.ly/4xlGOzr (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[63]    Argentino/Gay/Bastin, CTC Sentinel, Volume 17, Issue 8, 22 (25).
[64]    Argentino, 28.6.2024 (Fn. 62).
[65]    Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 27.
[66]    Vgl. Office of Public Affairs (US Department of Justice), Leader of White Supremacist Group Pleads Guilty to Soliciting Hate Crimes and Sending Instructions to Make Bombs and Ricin, 17.11.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/3TgvB5f (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[67]    Argentino, The Pillars of the Com Network, 15.1.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/4xaVX6J (zuletzt abgerufen am: 24.7.2026); siehe zu den Säulen des COM-Netzwerks auch Neumann (Fn. 6), S. 18 f.
[68]    Vgl. Argentino, 15.1.2025 (Fn. 67); Neumann (Fn. 6), S. 19.
[69]    Argentino, 15.1.2025 (Fn. 67); Neumann (Fn. 6), S. 18.
[70]    Doxing-Definition nach Kubiciel/Großmann, NJW 2019, 1050.
[71]    Vgl. hierzu Hessel/Krüger/Leffer, NJOZ 2020, 737 (738).
[72]    Vgl. Argentino, 15.1.2025 (Fn. 67); Neumann (Fn. 6), S. 19.
[73]    Vgl. zum „Cycle of Abuse“ insbesondere Smith (Fn. 5), S. 21.
[74]    Smith (Fn. 5), S. 21.
[75]    Smith (Fn. 5), S. 21.
[77]    Smith (Fn. 5), S. 21.
[78]    Vgl. Smith (Fn. 5), S. 21.
[79]    Smith (Fn. 5), S. 21.
[80]    Smith (Fn. 5), S. 21.
[81]    Smith (Fn. 5), S. 21.
[82]    Smith (Fn. 5), S. 21.
[83]    Smith (Fn. 5), S. 21.
[84]    Smith (Fn. 5), S. 21.
[85]    Vgl. Smith (Fn. 5), S. 21.
[86]    Siehe zur Definition Smith (Fn. 5), S. 5.
[87]    Vgl. Smith (Fn. 5), S. 21.
[88]    Vgl. z.B. Neumann (Fn. 6), S. 23.
[89]    Vgl. BGH, NJW 2024, 604 (605).
[90]    BGH, NStZ 2025, 480 (482).
[91]    Argentino, 15.1.2025 (Fn. 67); Neumann (Fn. 6), S. 18 f.
[92]    Argentino, 15.1.2025 (Fn. 67); Neumann (Fn. 6), S. 18 f.
[93]    Vgl. Argentino, 15.1.2025 (Fn. 67); Neumann (Fn. 6), S. 19.
[94]    Siehe Anstötz, in: MüKo-StGB, 5. Aufl. (2025), § 89c Rn. 12.
[95]    Vgl. zu den bekannten Kategorien des Extremismus u.a. Bundesministerium des Innern, online abrufbar unter: https://bit.ly/3SZKCYS (zuletzt abgerufen am 24.7.2026) sowie Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, online abrufbar unter: https://bit.ly/3SXqM0p (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[96]    Neumann (Fn. 6), S. 10.
[97]    Neumann (Fn. 6), S. 10.
[98]    Neumann (Fn. 6), S. 10.
[99]    Neumann (Fn. 6), S. 10.
[100]   Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 11.
[101]   Vgl. Argentino, Beyond the Headlines: Arrest Data and Drivers of Nihilistic Violent Extremism in the Com Network, 18.9.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/4gWTmaj (zuletzt abgerufen am 24.7.2026.)
[102]   Vgl. Argentino, 18.9.2025 (Fn. 101).
[103]   Neumann (Fn. 6), S. 10.
[104]   Neumann (Fn. 6).
[105]   Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 5.
[106]   Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 36.
[107]   Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 10.
[108]   Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 10.
[109]   Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 10.
[110]   Der Akzelerationismus beschreibt ein Theoriekonzept sowie eine Reihe von Taktiken und Strategien, die darauf abzielen, latente gesellschaftliche Spaltungen zu verschärfen und Druck auszuüben, oft durch gewalttätigen Extremismus, um damit den gesellschaftlichen Zusammenbruch zu beschleunigen, vgl. Canada Centre for Community Engagement and Prevention of Violence (Fn. 10), S. 13.
[111]   Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 10.
[112]   Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 36.
[113]   Vgl. Argentino, From Rosters to Murder: Aesthetics, Clout, and Ideology in the Com Network, 23.5.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/4hgDl06 (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[114]   Vgl. Argentino, 18.9.2025 (Fn. 101).
[115]   Vgl. Argentino, 23.5.2025 (Fn. 113).
[116]   Vgl. Argentino, 23.5.2025 (Fn. 113).
[117]   Vgl. Argentino, 23.5.2025 (Fn. 113).
[118]   Vgl. Wetzstein/Würtz, Gruppenzugehörigkeit und das Risikoverhalten Jugendlicher, in: Raithel (Hrsg.): Risikoverhaltensweisen Jugendlicher: Formen, Erklärungen und Prävention, 2021, S. 349.
[119]   Argentino, 23.5.2025 (Fn. 113).
[120]   Siehe Neumann (Fn. 6), S. 20.
[121]   Vgl. Neumann (Fn. 6), S. 20.
[122]   Vgl. Argentino, 15.1.2025 (Fn. 67).
[123]   Vgl. Argentino, 15.1.2025 (Fn. 67).
[124]   Vgl. hierzu ausführlich Smith (Fn. 5), S. 26.
[125]   Vgl. Smith (Fn. 5), S. 26.
[126]   Vgl. Smith (Fn. 5), S. 26.
[127]   Vgl. Smith (Fn. 5), S. 26.
[128]   Vgl. RCMP-GRC: Violent Online Groups. Exploiting Children And Youth, Dezember 2024, online abrufbar unter: https://bit.ly/4A0Kl8K (zuletzt abgerufen am 24.7.2026).
[129]   Vgl. Smith (Fn. 5), S. 26.
[130]   Vgl. Smith (Fn. 5), S. 26.
[131]   Vgl. Smith (Fn. 5), S. 26.
[132]   Vgl. Smith (Fn. 5), S. 26.
[133]   Vgl. RCMP-GRC (Fn. 128), S. 2.

 

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