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Referentenentwurf zur zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung

Gesetzentwürfe: 

Am 22. November 2023 hat das BMJ einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg gebracht. Ziel der Richtlinie ist es, eine Definition für terroristische Straftaten zu schaffen. Zudem soll die Ein- und Rückreise aus Risikogebieten für ausländische terroristische Kämpfer („Foreign Terrorist Fighters“) als strafbare Handlung eingestuft werden und die Terrorismusfinanzierung ebenfalls umfassend unter Strafe gestellt werden.

Obwohl Deutschland mit den Tatbeständen der §§ 129a, 129 StGB und §§ 89a, 89b und 89c StGB „gut aufgestellt“ sei, habe die Europäische Union Defizite in der Umsetzung der Terrorismusrichtlinie gerügt. Diesen soll nun mit dem Gesetzentwurf begegnet werden.

Dazu werden § 89a und § 89c StGB wie folgt geändert:

  • „In § 89a Abs.1 StGB wird definiert, was unter einer terroristischen Straftat zu verstehen ist und der Straftatenkatalog wird ausgeweitet. Damit werden die Vorgaben des Artikels 3 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt. § 89a Abs.2 StGB wird um den Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten ergänzt und damit Artikel 9 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt. In § 89a Abs. 2a StGB wird eine Versuchsstrafbarkeit normiert, um den Anforderungen des Artikels 14 Abs. 3 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung Rechnung zu tragen. In § 89a Abs. 2b StGB wird die versuchte Anstiftung zu einer terroristischen Straftat pönalisiert und damit die Vorgaben des Artikels 6 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt.
  • 89c StGB wird um bestimmte Handlungen erweitert, deren Finanzierung den Tatbestand einer Terrorismusfinanzierung erfüllt und damit werden die Vorgaben des Artikels 11 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt. Ebenso wird in § 89c Abs. 8 StGB eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt, um den Voraussetzungen des Artikels 14 Abs. 3 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung nachzukommen.“

Erste Stellungnahmen zum Referentenentwurf finden Sie hier. Am 8. Mai hat das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf beschlossen. Er wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. 

 

 

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