von Dr. Jennifer Grafe, LL.M. und Dr. Christian Soll
Abstract
Mit Wegfall der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen bezüglich der Hemmung der Unterbrechungsfristen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung nach § 229 StPO in § 10 EGStPO a.F. steht die Frage im Raum, ob der Gesetzgeber für Fälle höherer Gewalt eine allgemeingültige Regelung schaffen sollte. Unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen der Konzentrationsmaxime mit der Funktionsfähigkeit der Justiz ist ein Weg einzuschlagen, der eine Hemmung der Unterbrechungsfristen sowie eine Unterbrechung unter geringeren Voraussetzungen in Fällen höherer Gewalt vorsieht, zeitgleich eine Verkettung mehrerer Hemmungen und Unterbrechungen unterbindet.