In diesem Heft werden wir uns in zwei Beiträgen mit Strafrechtsnormen beschäftigen, die bereits – wenn auch erst seit kurzer Zeit – geltendes Recht sind. Beginnen werden Mitsch und Bott mit einer Analyse zu Sinn und Unsinn der Strafbarkeit des Dopings. Das Gesetz gegen Doping im Sport ist im Dezember letzten Jahres in Kraft getreten. Im Juni 2016 ist eine „neue Ära des Gesundheitswesens“ angebrochen, so beschreibt des Dann, der die neuen §§ 299a, 299b StGB beleuchtet und die Frage stellt, was diese Neuregelungen denn tatsächlich bringen. Basar und Schiemann setzen sich mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens in Abgleich mit dem Bericht der Expertenkommission auseinander, die Empfehlungen zur Umsetzung einer entsprechenden Ausgestaltung des Strafverfahrens ausgesprochen hatte. Im Anschluss daran widmet sich der Beitrag von Kubiciel und Borutta Strafgrund und Ausgestaltung des Straftatbestands der Nachstellung und beleuchtet die durch den Regierungsentwurf geplanten Änderungen der Vorschrift. Im Entscheidungsteil finden Sie den Vermerk der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zur rechtlichen Bewertung des Ermittlungsverfahrens gegen Böhmermann wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten und anderer Delikte vom 13.10.2016. Die Generalstaatsanwaltschaft kommt zu der Einschätzung, dass ein hinreichender Tatverdacht bezüglich aller in Betracht kommenden Delikte zu verneinen ist. Die beiden Rezensionen beschäftigen sich zum einen mit einer Dissertation zum Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuchs, zum anderen mit einer Betrachtung zur DNA-Analyse im Strafverfahren de lege lata und de lege ferenda.