Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse- und Einsatzzentrums – Suchtstoffe

Gesetzentwürfe:

 

Die Bundesregierung hat am 13. September den Gesetzentwurf über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse-und Einsatzzentrums – Suchtstoffe (BT Drs. 20/8297) auf den Weg gebracht. 

Das Maritime Analyse- und Einsatzzentrum – Suchtstoffe (Maritime Analysis and Operations Centre – Narcotics (kurz: MAOC (N)) wurde am 30. September 2007 in Lissabon von Frankreich, Irland, Italien, Spanien, den Niederlanden, Portugal und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ins Leben gerufen. Es bekämpft den illegalen Rauschgifthandel auf dem See- und Luftweg und fungiert dabei als Analyse- und Operationszentrum für Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union sowie für seine weiteren Partner. Informationen werden über Verbindungsbeamte der Vertragsparteien nach innerstaatlichem Recht ausgetauscht. Ein solcher Informationsaustausch kann mitunter in einer gemeinsamen Operation münden, wobei der ermittlungsführende Staat selbst entscheidet, wie die operative Maßnahme ausgestaltet sein soll. Auch die Sicherstellung und weitere Maßnahmen obliegen der jeweiligen Vertragspartei und werden nach innerstaatlichem Recht geführt. Im Jahr 2021 wurden durch die Zusammenarbeit Rauschgifttransporte mit einem Marktwert i.H.v. 3,9 Milliarden Euro unterbunden.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dem Maritimen Analyse- und Einsatzzentrum beizutreten, um gemeinsam mit den europäischen Partnern, die Bekämpfung des illegalen Rauschgiftschmuggels und der dahinterstehenden kriminellen Strukturen voranzutreiben. 

Am 29. September 2023 befasste sich der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf und erhob keine Einwände. Nachdem er am 19. Oktober 2023 auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung seines Ausschusses für Inneres und Heimat ohne Änderungen durch den Bundestag angenommen wurde, verzichtete der Bundesrat am 24. November 2024 auf die Beteiligung des Vermittlungsausschusses und billigte den Entwurf ebenfalls. 

 

 

 

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen