von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel
I. Einleitung
1. Die Fragestellung
Der Frage, was die „neuen Tatbestände“ schützen sollen, kann man sich auf zweifache Weise nähern: Man kann induktiv vorgehen und nach dem – mutmaßlichen – Willen des Gesetzgebers bzw. dem Ziel des von ihm geschaffenen Gesetzes fragen oder deduktiv anhand gesetzesexterner Kriterien – die häufig unter dem Label „Rechtsgut“ firmieren – ausführen, was die Tatbestände schützen sollten.