Gesetzgebungsverfahren:
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Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive- Stoffe-Gesetzes und von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes v. 16.5.2019: BR Drs. 238/19
- Referentenentwurf des BMG vom 15.10.2015
- Regierungsentwurf vom 30. Mai 2016: BT Drs. 18/8579 , BR Drs. 231/16
Entschließungsantrag einzelner MdB und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.09.2016: BT Drs. 18/9708
Antrag einzelner MdB und der Fraktion DIE LINKE: BT Drs. 18/8459
Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Juni 2016: BR Drs. 231/16 (B)
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung: BT Drs. 18/8964
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/8579, 18/8964, 18/9129 Nr. 1.1 – zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8459 –: BT Drs. 18/9699
Designerdrogen breiten sich in Deutschland immer rasanter aus. Im Mai brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe auf den Weg. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschloss der Bundestag am 22.9.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung.