- Referentenentwurf des BMJV vom 16. Januar 2014
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/3562
Allgemein
Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss am 28. November 2022:
Teil 1 – Sterbebegleitung
- Stellungnahme Prof. Dr. Helmut Frister, Heinrich Heine Universität Düsseldorf
- Stellungnahme Prof. Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School, Hamburg
- Stellungnahme Dr. Gina Greene, Rechtsanwältin, DAV
- Stellungnahme Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, Deutscher Hospiz- und Palliativ Verband e.V
- Stellungnahme Prof. Dr. Christoph Knauer, Ludwig-Maximilians-Universität München
- Stellungnahme Kerstin Kurzke, Malteser Hilfsdienst e.V.
- Priv.-Doz. Dr. med. habil. Ute Lewitzka, Universitätsklinikum Carl Gustav Cars Dresden
- Priv.-Doz. Dr. med. Martin Neukirchen, Universitätsklinikum Düsseldorf
- Prof. Dr. med. Barbara Schneider, LVR-Klinik Köln
- Maximilian Schulz
- Prof. Dr. Arndt Sinn, Universität Osnabrück
Teil 2 – Suizidprävention
- Stellungnahme Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Katholische Hochschule für Sozialwesen, Berlin
- Stellungnahme Heiner Melching, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.
- Alexandra Scherg, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.
- Prof. Dr. med. Barbara Schneider, LVR-Klinik Köln
- Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert, Universität Münster
Initiativstellungnahmen
- Stellungnahme Bundesärztekammer
- Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
- Stellungnahme Diakonie Deutschland
- Stellungnahme Dr. Ingmar Hornke
- Stellungnahme Kommissariat der deutschen Bischöfe und des Deutschen Caritasverbandes e.V.
zum fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung (BR Drs. 20/904)
18. Wahlperiode:
zum Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung / Gesetz zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz) / Gesetz über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung
- Stellungnahme von Dr. med. Matthias Thöns
- Stellungnahme von Thomas Sitte
- Stellungnahme von Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert
- Stellungnahme von Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff
- Stellungnahme von Priv. – Doz. Dr. med. habil. Stephan Sahm
- Stellungnahme von Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan VRiBGH a.D.
- Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Merkel
- Stellungnahme von Prof. Dr. Dr.h.c. Wolfgang Huber
- Stellungnahme von Prof. Dr. Christian Hillgruber
- Stellungnahme von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Eric Hilgendorf
- Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. h.c. Matthias Herdegen
- Stellungnahme von Prof. Dr. Steffen Augsberg
- Stellungnahme der BRAK
Erstes Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG)
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/7482:
- Stellungnahme von WisteV
- Stellungnahme der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
- Stellungnahme von Andreas W. Tilp
- Stellungnahme des bwf e.V.
- Stellungnahme des BVI e. V.
- Stellungnahme der Gruppe Deutsche Börse
- Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts
- Stellungnahme der ESMA
- Stellungnahme der GDV
- Stellungnahme der Knazlei Mattil & Kollegen
- Stellungnahme von Prof. Dr. Andreas Oehler
Elektronische Akte
Im Juli 2025 hat das BMJV einen Referentenentwurf zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern auf den Weg gebracht. Dieser soll den bestehenden Digitalisierungslücken entgegenwirken und über den 1. Januar 2026 hinaus bis zum 1. Januar 2027 eine papiergebundene Aktenführung ermöglichen.
Regierungsentwürfe zu den Verordnungen:
- Strafakteneinsichtsverordnung – StrafAktEinV
- Strafaktenübermittlungsverordnung – StrafAktÜbV
- Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung – DokErstÜbV
- Bundesstrafaktenführungsverordnung – BStrafAktFV
Referentenentwürfe zur den Verordnungen:
- Strafakteneinsichtsverordnung – StrafAktEinV
- Strafaktenübermittlungsverordnung – StrafAktÜbV
- Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung – DokErstÜbV
- (Bundes/Landes)strafaktenführungsverordnung – (B/L)StrafAktFV
Gesetzentwürfe:
- Regierungsentwurf vom 17. August 2016; BT Drs. 19/9416
- Regierungsentwurf vom 4. Mai 2016; BR Drs. 236/16
- Referentenentwurf des BMJV vom 23. September 2014
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: BT Drs. 18/12203
Der Regierungsentwurf möchte auf längere Sicht eine Entwicklung von der papiernen Akte hin zur elektronischen Aktenführung in gesetzliche Form gießen.
Bis zum 31.12.2025 ist hiernach die elektronische Aktenführung im Strafverfahren lediglich eine Option neben der klassischen Aktenführung. Ab dem 1.1.2026 sollen dann neu anzulegende Akten ausschließlich elektronisch zu führen sein. Was für die flächendeckende, verbindliche Einführung der elektronischen Aktenführung im Bereich der Strafjustiz vorausschauend bereits jetzt gesetzlich vorgegeben wird, soll in künftigen gesonderten Gesetzgebungsverfahren auch in anderen Verfahrensordnungen geregelt werden.
Am 17. August 2016 hat die Bundesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
Am 18. Mai 2017 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT Drs. 18/12203) angenommen. Der Rechtsausschuss hatte empfohlen, die verbindliche elektronische Aktenführung in allen Verfahrensordnungen vorzusehen. Insbesondere sollen die Erfordernisse für die Zustellung vereinfacht werden. Des Weiteren wurde das Verfahren der Akteneinsicht geändert. Den Gerichten und Staatsanwaltschaften soll eine flexiblere Handhabung bei der Gewährung von Akteneinsicht ermöglicht werden. Das GVG soll dahingehend geändert werden, dass klargestellt wird, dass die Übertragung von bereits rechtshängigen Verfahren bei gesetzlichen Zuständigkeitskonzentrationen zulässig ist.
In seiner Plenarsitzung am 2. Juni 2017 stimmte auch der Bundesrat der geänderten Fassung zu.
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 wurde am 12. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Am Tag nach der Verkündung treten in Kraft:
Anti Doping Gesetz – AntiDopG
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
19. Wahlperiode:
zum Referentenentwurf des BMJV zur Einführung einer Kronzeugenregelung im AntiDopG:
- Stellungnahme des DAV
- Stellungnahme des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
- Stellungnahme der Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA)
Öffentliche Anhörung im Sportausschuss am 23. Oktober 2019:
- Stellungnahme Christina Gassner, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
- Stellungnahme Dr. Andrea Gotzmann, Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA)
- Stellungnahme Dr. jur. Lars Mortsiefer, NADA
- Stellungnahme Christof Wieschemann, DAV
- Stellungnahme Johannes Herber, Athletenvertreter
- Stellungnahme Kai Gräber, OStA, München
- Stellungnahme Thomas Weikert, International Table Tennis Federation
- Stellungnahme Prof. Dr. Rainer Cherkeh, Sozietät Kern Cherkeh
- Stellungnahme Claudia Lepping, Einzelsachverständige
18. Wahlperiode:
zum Entwurf der Bundesregierung BT Drs. 18/4898:
- Stellungnahme von Prof. Dr. Martin Heger
- Stellungnahme von Prof. Dr. Dieter Rössner
- Stellungnahme von Dr. Ali B. Norouzi
- Stellungnahme von Dr. Matthias Jahn
- Stellungnahme des DRB
- Stellungnahme der NADA
- Stellungnahme des DOSB
- Stellungnahme der BRAK
- Stellungnahme des DBS
zum Referentenentwurf des BMG vom 12. November 2014:
Nationale Anti-Doping-Organisationen im internationalen Vergleich – Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags:
Lesen Sie die Ausarbeitung hier
Cannabiskontrollgesetz (CannKG)
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/4204
- Stellungnahme des Schildower Kreis
- Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung
- Stellungnahme des Indro e.V.
- Stellungnahme von Prof. Dr. med. Rainer Thomasius
- Stellungnahme von Prof. Dr. Kai Ambos
- Stellungnahme der BPtK
- Stellungnahme von Dr. Bernd Werse
- Stellungnahme von Ltd. RegDir. Jörn Patzak
- Stellungnahme der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V.
- Stellungnahme des deutschen Hanfverbands
- Stellungnahme der DGPPN
- Stellungnahme des BDK
- Stellungnahme von Akzept e. V.
- Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes
Keine Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen – Völkerstrafprozesse in Deutschland voranbringen
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
zum Antrag einzelner MdB und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/6341
Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Dts. 18/5171 , BR Drs. 249/15
- Stellungnahme von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
- Stellungnahme von KD Frank Thiede
- Stellungnahme von Meinhard Starostik
- Stellungnahme von OStA Rainer Franosch
- Stellungnahme von Dr. Nikolaus Berger
- Stellungnahme des BDK
- Stellungnahme von Andrea Voßhoff
- Stellungnahme der BRAK
zum Referentenwurf des BMJV:
Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des StGB und zur Änderung anderer Vorschriften
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/7244
- Stellungnahme von Dr. Ines Woynar
- Stellungnahme von Christoph Wiesner
- Stellungnahme von Dr. habil. Helmut Pollähne
- Stellungnahme von Dr. Susanne Lausch
- Stellungnahme von Dr. jur. Heinz Kammeier
- Stellungnahme von Prof. Dr. Jürgen Graf
- Stellungnahme der BPtK
zum Referentenentwurf des BMJV vom 04. Juni 2015
- Stellungnahme des DRB
- Stellungname des paritätischen Gesamtverbands
- Stellungnahme der Förderation deutscher Psychologenvereinigungen
- Stellungnahme der DGPPN
- Stellungnahme des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch Kranker e. V.
- Stellungnahme des LWL
- Stellungnahme des DAV
- Stellungnahme der Bundesdirektorenkonferenz
- Stellungnahme der BPtK
- Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
- Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V.
zum Eckpunktepapier: