Weitere Vorgaben im Kampf gegen den digitalen Hass – Zur Novellierung des NetzDG im Jahr 2021

von Wiss. Mit. Katrin Gessinger, LL.M. 

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Abstract
Mit der Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat der nationale Gesetzgeber versucht, einzelne Schwächen des Gesetzes auszubessern und die Compliance-Vorschriften für soziale Netzwerke weiterzuentwickeln. Dabei wurde ebenfalls ein Teil der AVMD-Richtlinie umgesetzt. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die verschiedenen Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung des NetzDG geordnet und ein Überblick über die neuen – überwiegend bereits in Kraft getretenen – Regelungen gegeben werden.

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George Andoor: Tatfragen in der strafrechtlichen Revision. Eine Untersuchung der rechtshistorischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag

von Prof. Dr. Anja Schiemann 

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2020, Duncker & Humblot GmbH, ISBN: 978-3-428-15791-4, S. 529, Euro 109,90.

Schon in der Einleitung macht Andoor deutlich, wie komplex das Forschungsdesign seiner Dissertation ist, geht er doch sehr vielschichtigen Untersuchungsfragen nach. Gefragt wird danach, ob die beschränkte Überprüfbarkeit eines strafgerichtlichen Urteils durch die Revision den Anforderungen an ein modernes Rechtsmittel im heutigen Grundrechtsstaat überhaupt genügt.

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„Korruptionsstrafrecht: Unerforschtes Terrain und neue Wege“ – Tagungsbericht zur Online-Tagung der FoKoS

von Wiss. Mit. Marie-Lena Marstaller, LL.M. (Edinburgh)

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Das deutsche Korruptionsstrafrecht ist in den vergangenen Jahren beständig ausgeweitet worden. Dabei war der Gesetzgeber immer nach dem Muster verfahren, die tradierte Deliktsstruktur der Bestechung von Amtsträgern (§§ 332, 334 StGB) bzw. Angestellten in der Privatwirtschaft (§ 299 StGB) auf weitere Gruppen von Entscheidungsträgern – etwa Ärzte (§§ 299a/b StGB), Sportler (§§ 265c/d StGB) und ausländische Staatsbedienstete (§ 335a StGB) – zu übertragen.

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Das 6. Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS) – Hass und Hetze im Internet

von Wiss. Mit. Dr. Tanja Niedernhuber

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Unter der Schirmherrschaft der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer fand am 8. Oktober 2021 in der Mainzer Staatskanzlei bereits zum sechsten Mal das Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS) statt. Die vom Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit der Ludwig-Maximilians-Universität München (IDRIS) und dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ausgerichtete Veranstaltung widmete sich dem Thema „Hass und Hetze im Internet“.

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Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite: BGBl I 2021, S. 4906 ff.

Gesetzentwürfe: 

 

Die Fraktionen der SPD, Grünen und der FDP haben am 8. November einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vorgestellt. Die epidemische Lage nationaler Tragweite soll auslaufen und im StGB soll die Fälschung von Impfpässen explizit unter Strafe gestellt werden.

Die Fraktion der CDU/CSU hat am 11. November 2021 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 20/27). Die Corona-Pandemie habe deutlich gemacht, dass gefälschte Gesundheitszeugnisse erhebliche Gefahren für den Gesundheitsschutz Dritter mit sich bringen. Eine Privilegierung solcher Verhaltensweisen – wie nach geltender Rechtslage – sei rechtspolitisch verfehlt. 

Die Privilegierung der Fälschung von Gesundheitszeugnissen sieht die Fraktion darin, dass die Tatbestände der §§ 277-279 StGB als Strafrahmen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem, bzw. bis zu zwei Jahren vorsehen, im Vergleich dazu eine Urkundenfälschung aber mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis fünf Jahren geahndet werden kann. Des Weiteren sehen die §§ 277-279 StGB keine Versuchsstrafbarkeit vor und die Täuschung muss sich tatbestandlich gegen eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft richten. Dies entfalte nach herrschender Auffassung eine umfassende Sperrwirkung der §§ 277-279 StGB gegenüber dem Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und lasse eine Strafbarkeitslücke entstehen. 

Der Entwurf sieht daher Änderungen in den Tatbeständen der §§ 277-279 StGB vor: 

  • die Täuschung soll sich nicht mehr auf Behörden und Versicherungsgesellschaften beschränken
  • Einführung einer Versuchsstrafbarkeit in §§ 278 und 279 StGB
  • Anhebung der Strafrahmen
  • Einführung von besonders schweren Fällen 

Darüber hinaus sollen „besonders verwerfliche und in ihren Auswirkungen besonders gefährliche Urkundenfälschungen in Bezug auf Impfnachweise betreffend bedrohlich übertragbare Krankheiten“ in den Katalog der Regelfälle des § 267 Abs. 3 StGB aufgenommen werden, die eine besonders schwere Urkundenfälschung darstellen. Im Infektionsschutzgesetz ist eine Anhebung der Strafrahmen der §§ 74 Abs. 2 und 75a IfSG vorgesehen. 

Am 15. November 2021 fand im Hauptausschuss eine öffentliche Anhörung zur Feststellung des Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT Drs. 19/32091) und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (BT Drs. 20/15) statt, in der auch die Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen thematisiert wurde. Eine Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier

Prof. Dr. Jörg Eisele zeigte sich grundsätzlich überzeugt von den Entwürfen. Kritisiert wurden von ihm Inkonsequenzen bei der Strafhöhe der Vorbereitungsdelikte und ein generell zu geringer Strafrahmen bei den §§ 277 bis 279 StGB-E, der erneut zur Annahme einer Sperrwirkung zum IfSG führen könne, so Eisele. Auch Prof. Dr. Thomas Weigend begrüßte die Ausweitung der Strafbarkeit, um bisher bestehende Lücken zu schließen. Seiner Meinung nach sollten allerdings auch Apotheker explizit als mögliche Täter in §§, 277 und 278 StGB-E aufgenommen werden. Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion verwende fälschlicherweise mehrfach den Begriff der „Fälschung“, der auf den hier geregelten Fall der schriftlichen Lüge nicht passe. Der drastisch erhöhte Strafrahmen in diesem Entwurf überzeuge ebenfalls nicht.

Am 18. November 2021 votierte der Bundestag mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen für den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Am 19. November 2021 stimmte auch der Bundesrat für das Gesetz.

Am 23. November 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.

 

 

 

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Vorwort

Der Schutzzweck des Sexualstrafrechts - Von Sittlichkeitsdelikten bis zum heutigen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der "Verhandlungsmoral"
von Greta Gärtner

Der Trauschein als Freibrief? - Zur Straffreiheit der Vergewaltigung in der Ehe bis zur Reform am 1. Juli 1997 und zugleich zur heutigen praktischen Relevanz der Vergewaltigung in der Ehe
von Johann Maximilian Höpfner

Zur Geschichte der Strafbarkeit männlicher Homosexualität gem. § 175 StGB a.F.
von Lukas Volkmann

"Nein heißt Nein" fünf Jahre nach der Reform des § 177 Abs. 1 StGB - Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Gesetzgebers
von Isvant Heinemann 

Entstehung und Entwicklung der sog. Sexualbeleidigung (§ 185 StGB) sowie deren Bedeutungsverlust nach Einführung des § 184i StGB
von Chris Göppner

Stealthing - Bloßer Vertrauensbruch oder eine strafbare Vergewaltigung 
von Sarah Marie Pietsch

"Catcalling" als Grenzfall zwischen sozialadäquatem Flirten und sozialschädlichem Verhalten - Was soll der Gesetzgeber tun?
von Chiara Dechering 

Zur Formel der "sexualisierten Gewalt gegen Kinder": Erst vom Gesetzgeber gewünscht (BT-Drs. 19/23707), später jedoch verworfen (BT-Drs. 19/24901, 19/27928) - Darstellung und Würdigung dieser Begriffe 
von Maria Haase

Die Strafbarkeit von fiktionaler und wirklichkeitsnaher Kinderpornografie in § 184b StGB sowie der neue Straftatbestand des § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungs-bild; u.a. BT-Drs. 19/23707, 19/24901, 19/27928) – Darstellung, Reichweite der Normen und (kritische) Würdigung
von Karen Faehling

Die Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung nach § 255a StPO wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Notwendiger Op-ferschutz oder Verstoß gegen Grundsätze des Strafprozesses?
von Anna-Sophie Daume

 

 

 

 

 

 

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ALLGEMEINE BEITRÄGE

Eine Analyse von Hasskommentaren auf den Facebook-Seiten reichweitenstarker deutscher Medien 
von Prof. Dr. Thomas Hestermann, Prof. Dr. Elisa Hoven und Prof. Dr. Michael Autenrieth 

Die Beleidigung innerhalb sozialer Netzwerke 
von Wiss Mit. Maximilian Nussbaum 

(K)eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Feindeslisten?
von Wiss. Mit. Janine Patz, M.A. 

Eine "Fundgrube" für Polizeireformer - Zum Abschlussbericht der Experten-Kommission "Verantwortung der Polizei in einer pluralistischen Gesellschaft" 
von Prof. Dr. Dr. Markus Thiel

Polizeiliche Fehlerkultur - Progressivität im strafrechtlichen Korsett? 
von Wiss. Mit. Daniel Zühlke 

Tierschutz in das Strafgesetzbuch: folgenlose Symbolik oder evidenzbasierte Kriminalpolitik?
von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Dr. Matthias Wachter

Strafbarkeitsrisiken und -möglichkeiten bei der Weitergabe einer Bild-Ton-Aufzeichnung der Hauptverhandlung durch Verfahrensbeiteiligte
von Prof. Dr. Carsten Momsen und Wiss. Mit. Paula Benedict

BUCHBESPRECHUNGEN

Henning Hofmann: Predicitve Policing 
von Oliver Michaelis, LL.M., LL.M. 

Thomas Galli: Weggesperrt - Warum Gefängnisse niemandem nützen
von RA Dr. André Bohn, LL.M
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TAGUNGSBERICHT

"Das Phänomen 'Digitaler Hass' - ein interdisziplinärer Blick"
von Wiss. Mit. Hannah Heuser und Wiss. Mit. Alexandra Witting

 

 

 

 

 

 

 

Folter im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

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Abstract
Der am 3. Januar 2021 im Abendprogramm der ARD gesendete Film „Feinde“ nach literarischer Vorlage des Autors Ferdinand von Schirach hat das in den letzten Jahren etwas verblasste Thema „Rettungsfolter“ wieder in das Blickfeld interessierter Bürger und Wissenschaftler zurückgeholt. Die Kollegen Katharina Beckemper, Elisa Hoven und Thomas Weigend gestalteten dazu am 5. Januar 2021 an der Universität Leipzig eine sehr instruktive Diskussionsveranstaltung, an der sich über 600 online zugeschaltete Personen als Zuhörer und Diskutanten beteiligten. Dabei kamen viele juristische und nichtjuristische Aspekte zur Sprache, über die bereits vor fast zwei Jahrzehnten im Anschluss an die Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler mit großer Intensität gestritten wurde. 

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Das Phänomen „Stealthing“ – Aufruf zum Diskurs und Darstellung eines Stealthing-Vorfalls 

von KOK Andres Wißner, M.A.

Beitrag als PDF Version / Transkript narratives Interview

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema „Stealthing“ und soll einen Überblick über die bisherige rechtliche Entwicklung geben. Der Beitrag beginnt mit einer allgemeinen Einführung in das Thema und wird weitergeführt mit einer Darstellung bisheriger Rechtsprechung in Deutschland sowie verschiedener Literaturmeinungen. Es wird eine rechtliche Einschätzung gegeben. Diese fokussiert auf die Strafwürdigkeit sowie das Handlungsunrecht beim Stealthing. Es wird ein empirischer Beispielfall dargestellt, welcher den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt wurde. Zum Schluss wird ein Fazit gezogen, das den vorhandenen wissenschaftlichen Diskurs anregen und weiterführen soll.   

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