Strafgrund und Ausgestaltung des Tatbestandes der Nachstellung (§ 238 StGB)

von Prof. Dr. Michael Kubiciel und Nadine Borutta

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Abstract
Der Beitrag zeigt, dass § 238 StGB keinen Fremdkörper im Strafrechtssystem darstellt, sondern das Zentrum des strafrechtlichen Freiheitsschutzes bildet. Die Verbote der Freiheitsberaubung und Nötigung schützen lediglich Voraussetzungen dessen, was § 238 StGB unmittelbar zu garantieren beabsichtigt: das Recht auf autonome Führung des eigenen Privatlebens. Letzteres ist für eine moderne Gesellschaft, welche auf individuelle Selbstentfaltung gepolt ist, von schlechterdings fundamentaler Bedeutung. Demzufolge ist es angemessen, dieses Recht der Person gegen erhebliche, sozial inadäquate Beeinträchtigungen durch Dritte abzusichern. Mit der bisherigen Fassung des Tatbestandes konnte dies nur eingeschränkt gelingen. Die von der Bundesregierung beschlossene Reform wird zwar für Verbesserungen sorgen, fällt aber an einer entscheidenden Stelle hinter den status quo zurück.

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Schnitzer: Der Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuches: Rechtspolitische Illusion oder zukünftige Rechtswirklichkeit?

von Dr. Sibylle von Coelln

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2016, Peter Lang Verlag, Frankfurt a.M. u.a., ISBN 9783653953534, S. 313, 57,90 Euro

I. Einleitung

Die hier näher untersuchte Monographie wurde im Jahr 2015 von der Universität Passau als Dissertation angenommen. Sie befasst sich mit der Idee der Einführung eines genuinen Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Dabei stellt die Verfasserin der Schrift zunächst die historische Entwicklung der Verbandsstrafe – insbesondere in Deutschland und dessen EU-Nachbarländern – voran, setzt sich im Anschluss mit den wesentlichen Argumenten gegen ein Unternehmensstrafrecht auseinander und analysiert schließlich im Hauptteil ihrer Arbeit die materiell-rechtlichen Vorschriften des nordrhein-westfälischen Entwurfs eines Verbandsstrafgesetzbuches (im Folgenden: VerbStrG-E). Die Arbeit schließt mit einem ausgewogenen Fazit.

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Maren Beck: Die DNA-Analyse im Strafverfahren. De lege lata und de lege ferenda

von Prof. Dr. Michael Jasch

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Nomos-Verlag, Baden-Baden 2015, ISBN: 978-3848727063, S. 375, Euro 98.-.

Seit nunmehr 20 Jahren ist die Analyse und Verwertung menschlicher DNA-Spuren im deutschen Strafprozessrecht schon geregelt. Doch die Kontroversen um die rechtliche Ausgestaltung dieser strafprozessualen Maßnahme reißen nicht ab. Das ist verständlich und hat seine Gründe. Denn einerseits wird der Auswertung von DNA ein extrem hoher kriminalistischer Beweiswert zugesprochen, andererseits besteht gerade deshalb die Gefahr der Fehlinterpretation aufgefundener Spuren. Zudem zählen die Informationen im Trägermaterial des individuellen Erbgutes zu den persönlichsten und sensibelsten Daten, über die eine Person verfügt. Nicht nur bei staatlichen Strafverfolgern, sondern auch bei Versicherungen und Unternehmen der Privatwirtschaft stoßen diese Daten auf ein großes Interesse. In diesem Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse, den elementaren Grundrechten der Betroffenen und den Missbrauchsgefahren wird das Auffinden der verfassungsrechtlich optimalen Regelung durch kriminalpolitische Begehrlichkeiten nicht gerade vereinfacht: Von der Idee einer Totalerfassung eines Teiles der Bevölkerung bis zu der Mahnung zu einem möglichst restriktiven Umgang mit der DNA reicht hier das Spektrum der teilweise populistischen Forderungen. 

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KONTAKT
schriftleitung@kripoz.de

Herausgeber
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Anja Schiemann

Schriftleitung
Prof. Dr. Anja Schiemann
Wiss. Mit. Sabine Horn
Wiss. Mit. Maren Wegner

Redaktion (national)
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Sabine Gless
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Prof. Dr. Martin Heger
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Michael Kubiciel
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Redaktion international
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Prof. Dongyiel Syn PhD
Prof. Dr. Davi Tangerino
Prof. Dr. Sheng-Wei Tsai
Prof. Dr. Merab Turava
Prof. Dr. Dr. h.c. Yener Ünver

 

 

 

 

EDITORIAL

 

ALLGEMEINE BEITRÄGE

Sinn und Unsinn der Strafbarkeit des Doping - Eine Analyse
von Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott und Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

Die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen durch
die neuen §§ 299a, 299b StGB

von Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann, LL.M

Die StPO - Reform: Großer Wurf oder vertane Chance?
von Rechtsanwalt Dr. Eren Basar und Prof. Dr. Anja Schiemann

 

STELLUNGNAHMEN ZU GESETZENTWÜRFEN

Strafgrund und Ausgestaltung des Tatbestandes der Nachstellung (§ 238 StGB)
von Prof. Dr. Michael Kubiciel und Nadine Borutta

 

ENTSCHEIDUNGEN

Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung
von Organen und Vertretern
ausländischer Staaten usw.

Vermerk zur rechtlichen Bewertung der GenStA Koblenz vom 13.10.2016

 

BUCHBESPRECHUNGEN

Schnitzer: Der Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuches:
Rechtspolitische Illusion oder zukünftige Rechtswirklichkeit?

von Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln

Maren Beck: Die DNA-Analyse im Strafverfahren. De lege lata und de lege ferenda
von Prof. Dr. Michael Jasch

 

 

 

Editorial

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Es ist kriminalpolitisch viel passiert, seitdem das erste Heft der KriPoZ am 1. Juli 2016 erschienen ist. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einen kurzen Rückblick auf Gesetzgebungsvorhaben in den Monaten Juli und August zu geben. Einen Rückblick auf aktuelle Entwicklungen können Sie auch via E-Mail einmal monatlich erhalten, wenn Sie unseren Newsletter abonnieren.

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Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Referentenentwurf  des BMJV vom 06. Juni 2016

zum Antrag der Fraktion der FDP im Landtag Schleswig – Holstein: LT Drs. 18/4594

Sachverständige im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 22. März 2017:

 

Zur Reform der Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB): Kritische Betrachtung von Reformbedarf und Reformvorschlägen

von Prof. Dr. Gunnar Duttge

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Abstract
Seit kurzem liegt ein konkreter Referentenentwurf zur Reform der Tötungsdelikte vor. Dieser beansprucht, auf der Grundlage der seit langem formulierten Kritik am geltenden Recht und zahlreicher Reformvorschläge, zuletzt insbesondere der eigens hierzu eingesetzten Expertenkommission, die mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz 1998 unvollendet gebliebene Gesamtreform des Besonderen Teils des StGB abzuschließen. Dieses Selbstverständnis hält jedoch einer näheren Prüfung nicht stand, weil es dazu einer weit grundsätzlicheren Neukonzeptionierung der  §§ 211 ff. StGB bedurft hätte.

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Zwischenruf: § 103 StGB – ist das noch Recht oder kann das weg?

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

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Abstract
Im Schnellverfahren ohne breite Diskussion des für und wider soll § 103 StGB ersatzlos abgeschafft werden. Beschlossen hat dies die Politik im Zusammenwirken mit den Medien und der Öffentlichkeit. Die Strafrechtswissenschaft wurde souverän ausgebremst, mahnende Stimmen, die von übereilten Maßnahmen abraten, werden übertönt.

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