„Hass trifft Helfer“ Bericht über das 19. Kriminologische Forum in Mainz

von Tamara Großmann, M.A., Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel und Dr. phil. Matthias Rau

Beitrag als PDF Version

Am 9. Februar 2017 fand in Mainz zum 19. Mal das „Kriminologische Forum“ statt, für das einmal im Jahr Beschäftigte aus den Bereichen Justiz, Sozialarbeit, Polizei, Ärzteschaft, Psychologie, Kriminologie, Universität u. a. zusammenkommen, um in einem Wissenschafts-Praxis-Austausch kriminologische Themen zu diskutieren. Den Auftakt machen dabei jeweils Impulsreferate, die sich diesmal unter dem Titel „Hass trifft Helfer“ der Gewalt gegen Funktionsträger des Gemeinwesens widmeten. Gehalten wurden sie von der Kriminologin Dr. Janina Lara Dressler, dem Rettungsdienstmitarbeiter Christoph Kröhl, dem Polizeibeamten Markus Moog sowie dem Rechtsanwalt Dr. Christoph Schallert.

weiterlesen …

KONTAKT
schriftleitung@kripoz.de

Herausgeber
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Anja Schiemann

Schriftleitung
Prof. Dr. Anja Schiemann
Wiss. Mit. Sabine Horn
Wiss. Mit. Maren Wegner

Redaktion (national)
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Sabine Gless
Prof. Dr. Bernd Hecker
Prof. Dr. Martin Heger
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Michael Kubiciel
Prof. Dr. Otto Lagodny
Prof. Dr. Carsten Momsen
Prof. Dr. Helmut Satzger
Prof. Dr. Anja Schiemann
Prof. Dr. Edward Schramm
Prof. Dr. Mark Zöller

Redaktion international
Prof. Dr. Wolfgang Schomburg
Prof. Dr. Lovell Fernandez
Prof. Dr. Dres. h.c. Makoto lda
Prof. Dr. Doaqian Liu
Prof. Dr. Dr. h.c. Francisco Munoz-Conde
Prof. Dongyiel Syn PhD
Prof. Dr. Davi Tangerino
Prof. Dr. Sheng-Wei Tsai
Prof. Dr. Merab Turava
Prof. Dr. Dr. h.c. Yener Ünver

 

 

 

 

EDITORIAL

ALLGEMEINE BEITRÄGE

Zum heutigen Zustand der Kriminalpolitik in Deutschland
von Prof. Dr. Bernd Heinrich

Strafrechtsverschärfung bei Wohnungseinbruchdiebstahl
von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

STELLUNGNAHMEN ZU GESETZENTWÜRFEN

Europäisierte Vereinigungsdelikte?
von Prof. Dr. Mark A. Zöller

Strafrechtliche Grenzziehung für Kraftfahrzeugrennen
von Felix Dahlke und Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland

Reform des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
von Richter am BVerwG a.D. Dr. Kurt Graulich

ENTSCHEIDUNGEN

Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass unzulässig
EuGH, Urt. v. 21.12.2016 - C-203/15 und C-698/15

Identitätsfeststellung und Freiheitsentziehung durch "Kesselbildung"
BVerfG, Beschl. v. 2.11.2016 - 1 BvR 298/15

BUCHBESPRECHUNGEN

Anette Grünewald: Reform der Tötungsdelikte
von Prof. Dr. Gunnar Duttge

Anja Schmidt: Pornographie (Sammelband)
von Prof. Dr. Tatjana Hörnle

Ben Koslowski: Harmonisierung der Geldwäschestrafbarkeit
von Rechtsanwalt Jürgen Krais

TAGUNGSBERICHT

Symposium Cybercrime
von Polizeirat Christian Kirchner

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

19. Wahlperiode

öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht uns Verbraucherschutz am 17. Juni 2020: 

zum Referentenentwurf des BMJV:

öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 15. Mai 2019: 


18. Wahlperiode

zum Referentenentwurf des BMJV vom 14. März 2017:

Öffentliches Fachgespräch des Ausschusses Digitale Agenda vom 25. Januar 2017:

Sachverständige im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 19. Juni 2017:

Bekämpfung von Fake-News

 

Das BMI möchte künftig gegen Falschmeldungen vorgehen. Dazu wurde kürzlich die Einrichtung eines „Abwehrzentrums gegen Desinformation“ vorgeschlagen. Zudem sollen gesetzliche Maßnahmen getroffen werden, die eine Verbreitung von Fake-News über soziale Netzwerke verhindern.

Der Vorschlag aus dem Innenministerium dürfte allerdings für Diskussionen sorgen. Es wird eine Gefahr für die Meinungsfreiheit gesehen und der Regierung könnte der Vorwurf gemacht werden, sie wolle unliebsame Informationen und Meinungen unterdrücken.

Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es derzeit zu der Thematik noch  nicht. Am 25. Januar 2017 fand im Ausschuss „Digitale Agenda“ ein Fachgespräch mit Experten zu regulatorischen Eingriffen im Kampf gegen Fake News, Social Bots, Hacks und Hate Speech statt. Eine Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier.

 

Gesetz zum autonomen Fahren

 
19. Wahlperiode
 
Gesetzentwürfe: 
 
Am 15. März 2021 hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zum autonomen Fahren in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 19/27439). Um der Gesellschaft eine Teilhabe an den Potenzialen neuer Technologien zu ermöglichen, seien weitere Schritte auf dem Weg in den Regelbetrieb notwendig. Daher soll ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen und die Regelungen des Straßenverkehrsrechts angepasst werden.  Derzeit können autonome Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr nur betrieben werden, sofern deren Betriebsbereich behördlich genehmigt wurde. Auf unionsrechtlicher Basis setzt die Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG nach ihrem Anwendungsbereich voraus, dass stets eine fahrzeugführende Person anwesend ist, die die Steuerbarkeit des Fahrzeugs gewährleistet. Die Technologie des autonomen Fahrens soll jedoch gerade die fahrzeugführende Person entbehrlich machen. Darum sieht der Entwurf vor, die Zwischenzeit bis zur unionsrechtlichen Harmonisierung durch einen nationalen Rechtsrahmen  zu überbrücken und geeignete Bedingungen für den Regelbetrieb zu schaffen. Zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben soll ein abweichender Genehmigungsweg bestehen für Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, des Zivilschutzes und der Landespolizei. 
 
Nach § 1c StVG sollen die §§ 1d bis 1l eingefügt werden: 
  • § 1d StVG-E – Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen“
  • § 1e StVG-E – Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
  • § 1f StVG-E – Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion 
  • § 1g StVG-E – Datenverarbeitung 
  • § 1h StVG-E – Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
  • § 1i StVG-E – Erprobung von automatisieren und autonomen Fahrfunktionen
  • § 1j StVG-E – Verordnungsermächtigung 
  • § 1k StVG-E – Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Landespolizei, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehren und der Rettungsdienste
  • § 1l StVG-E – Evaluierung 
Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag den Entwurf in der geänderten Fassung des Ausschusses für Verkehr und digitaler Infrastruktur angenommen. Am 28. Mai 2021 beschäftigt sich der Bundesrat abschließend damit. 

18. Wahlperiode
 
Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16. Juni 2017:BGBl I 2017 Nr. 38, S. 1648 ff.

Gesetzentwürfe:

Empfehlungen der Ausschüsse: BR Drs. 69/1/17

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung: BT Drs. 18/11534

Gesetzesbeschluss des Bundestages: BR Drs. 299/17

Empfehlungen der Ausschüsse: BR Drs. 299/1/17

Gesetzesbeschluss des Bundestages: BR Drs. 299/17

Entschließung des Bundesrates

Bericht der Ethikkommission

 

weiterführende Materialien:

  • Bericht zum Forschungsbedarf Runder Tisch Automatisiertes Fahren
  • Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren

 

Die Bundesregierung hat am 27. Januar einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das automatisierte Fahren in Zukunft ermöglichen soll. Damit beginnt sie mit der Umsetzung eines weiteren Handlungsfeldes der „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“, die das Kabinett schon im September 2015 beschlossen hatte. Neben dem Handlungsfeld „Recht“ stehen noch Infrastruktur, Innovation, Vernetzung, Cybersecurity sowie Datenschutz auf der Agenda.

Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen künftig auch solche Fahrzeuge im Einsatz sein, die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen die Kontrolle über das Fahrgeschehen übernehmen. Der Fahrzeugführer soll jedoch auch neben dem Einsatz eines Computers letztlich die Verantwortung behalten. Mit dem Gesetz wird somit das Zusammenwirken zwischen hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen geregelt.

Bei hochautomatisierten Fahrfunktionen übernimmt das technische System einen längeren Zeitraum die Fahrzeugführung. Das System muss nicht mehr dauerhaft durch den Fahrzeugführer überwacht werden. Dieser muss erst nach angemessener Vorwarnzeit die Steuerung übernehmen. Das sogenannte autonome Fahren, bei dem der aktive Fahrzeugführer zum passiven Beifahrer umfunktioniert wird, ist somit nicht möglich. Die letzte Verantwortung soll damit beim Menschen liegen – Computer gesteuerte Funktionen müssen „jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar“ sein.

Im Falle eines Unfalls durch technisches oder menschliches Versagen soll die Schuldfrage durch die von einer „blackbox“ aufgezeichneten Daten geklärt werden.

Der Bundesrat begrüßte in seiner Plenarsitzung am 10. März 2017, dass die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für vollautomatisiertes Fahren schaffen möchte. In seiner Stellungnahme empfiehlt er jedoch eine Überarbeitung der Regeln zum zulässigen Betrieb und den notwendigen Systemvoraussetzungen vollautomatisierter Fahrzeuge. Es fehle eine Grundlage, wann genau der Fahrer die Übernahme der Fahrzeugsteuerung vornehmen müsse und wie er dazu aufzufordern sei. Des Weiteren sollen die Haftungsfragen überarbeitet werden.

Gleichzeitig beriet am 10. März 2017 auch der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf. Er wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

Am 20. März 2017 fand im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine öffentliche Anhörung statt. Der Gesetzentwurf stieß grundsätzlich auf Zustimmung. Zu einigen Punkten wurde allerdings auch Kritik geäußert. So regle die Norm, welche die Verantwortlichkeit zwischen Fahrzeugführer und System zum Gegenstand hat, zu einseitig nur die Pflichten des Fahrzeugführers ohne dabei klarzustellen, wozu er bei der Nutzung des Systems befugt ist. Darüber hinaus lasse der Entwurf datenschutzrechtliche Präzisierungen vermissen. Des Weiteren sei klärungsbedürftig, was genau unter der bestimmungsgemäßen Verwendung zu verstehen sei. Eine vollständige Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier.

Am 30. März 2017 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Am 12. Mai 2017 gab auch der Bundesrat in seiner Plenarsitzung grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. In seiner begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Hersteller und Verbraucher unerlässlich sei. Er sieht in den neuen Regelungen nur einen ersten Schritt. Im Rahmen der geplanten Evaluierung des Gesetzes sollten einige Fragen erneut geprüft werden. Den Fokus legten die Länder insbesondere auf die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls und eine mögliche Verdoppelung der Haftungshöchstgrenze.  Ebenso seien  auch die Vorgaben zum bestimmungsmäßigen Gebrauch, Datenschutzbelange und die Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Dabei sollen die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission berücksichtigt werden. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Mit der Entschließung des Bundesrates wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen beschäftigen.

Das achte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16. Juni 2017 wurde am 20. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
 
 

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Einsatz von „body cams“:

Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters

von Rechtsanwalt Dr. Christopher Wolters

Beitrag als PDF Version

Abstract
Am 28.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung eines bundeseinheitlichen „Wettbewerbsregisters“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Register wird erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der öffentlichen Vergaben haben. Denn mit seiner Errichtung spätestens ab 2020 müssen alle darin eingetragenen Unternehmen damit rechnen, keine öffentlichen Aufträge mehr zu erhalten. Ziel des Gesetzes ist die wirksame Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität sowie der Schutz des fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, einen ersten Überblick über die konkreten Regelungen und etwaige Unklarheiten zu geben.

weiterlesen …

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Referentenentwurf des BMJV:

zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 14. Februar 2017: BT Drs. 18/11162

Sachverständige im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 20. März 2017:

Editorial

 

Editorial als PDF Version

Unser erstes Heft in diesem Jahr beginnt mit einem grundlegenden Beitrag unseres Herausgebers Heinrich zum heutigen Zustand der Kriminalpolitik in Deutschland. Hierin werden allgemeine Entwicklungstendenzen der neueren Kriminalpolitik nachgezeichnet, kritisch gewürdigt und exemplarisch einige Problemfelder moderner Kriminalpolitik näher beleuchtet. Anschließend widmet sich Mitsch den geplanten Strafschärfungen beim Wohnungseinbruchdiebstahl. Zwar ist der bereits für Ende letzten Jahres von Bundesjustizminister Maas angekündigte Gesetzentwurf noch nicht verfügbar, gleichwohl sind die geplanten Änderungen bekannt und können somit einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Zöller beschäftigt sich dann ganz aktuell mit dem aus Januar 2017 stammenden Regierungsentwurf zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Der Regierungsentwurf schlägt eine Legaldefinition des Vereinigungsbegriffs vor, der unionsrechtlich geprägt ist. Der Beitrag von Dahlke/Hoffmann-Holland nimmt den vom Bundesrat in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zu illegalen Autorennen in den Blick. Dabei unterziehen sie nicht nur den geplanten neuen Straftatbestand des § 315d StGB-E einer kritischen Prüfung, sondern stellen selbst Überlegungen de lege ferenda an. Abgerundet wird der Aufsatzteil von einer Darstellung der bereits Ende des letzten Jahres in Kraft getretenen Änderungen des BNDG, die Graulich umfassend erläutert und würdigt.

weiterlesen …

Zum heutigen Zustand der Kriminalpolitik in Deutschland

von Prof. Dr. Bernd Heinrich

Beitrag als PDF Version

Abstract
Im vorliegenden Beitrag wird versucht, in einem ersten Teil allgemeine Entwicklungstendenzen in der neueren Kriminalpolitik in Deutschland aufzuzeigen und kritisch zu würdigen. In einem zweiten Teil werden dann exemplarisch einige Problemfelder moderner Kriminalpolitik herausgegriffen und dargestellt, wobei solche, die erst jüngst Gegenstand von Darstellungen dieser Zeitschrift waren, ausgespart blieben.

weiterlesen …

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen