von Alicia Althaus und Dr. Justin Samek, LL.M. (NYU)
Abstract
Der Beitrag untersucht die Entscheidungen von BGH und BVerfG zur Verwertbarkeit der ANOM-Chatdaten im Lichte neuer Recherchen der FAZ. Diese enthüllen, dass das FBI und litauische Ermittlungsbehörden das Bezirksgericht Vilnius bei der Genehmigung der Überwachung gezielt getäuscht haben sollen. Beide Gerichte stützten sich jedoch auf ein weitreichendes Vertrauensprinzip gegenüber dem „unbekannten“ Mitgliedstaat und ausländischen Nachrichtendiensten. Der Aufsatz zeigt, wie dieses Vertrauen eine effektive rechtsstaatliche Kontrolle faktisch ersetzt und die Verteidigungsrechte strukturell aushöhlt.