von RiBGH Renate Wimmer
Abstract
Am 21. April 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“[1] veröffentlicht und damit einen Meilenstein in der jahrelangen Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland gesetzt. Der nachfolgende Beitrag skizziert kurz die Struktur des Gesetzes und bewertet einzelne von besonderem Interesse erscheinende Aspekte ohne den Anspruch auf eine vollständige Analyse des gesamten Regelwerks zu erheben.