von Simon Schlicksupp (cand. iur.) und Dr. Thaya Vester, M.A.
Abstract
Der vorliegende Beitrag präsentiert und diskutiert die Ergebnisse einer Studierendenbefragung zur Einschätzung der Relevanz von Strafzwecken. Es handelt sich um eine Längsschnittstudie mit unveränderten Items, die durch jährliche Erhebung seit dem Jahr 2007 in der Vorlesung „Strafrecht Besonderer Teil“ an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen erhoben wird (im Folgenden: KriPol-Umfrage). In diesem Zeitraum zeigen die Daten eine große Konstanz und Stabilität, wobei die Mittelwertzustimmung zu den Strafzwecken „Abschreckung“, „Besserung“ und „Aufrechterhaltung der Normtreue“ gegenüber „Vergeltung“ und „Opfergenugtuung“ deutlich und stetig größer ausfällt. Ein Vergleich von männlichen und weiblichen Befragten zeigt zudem, dass Frauen bei allen Strafzwecken höhere Zustimmungswerte vergeben, dieser Unterschied bei „Opfergenugtuung“ aber besonders deutlich ausfällt. Eine Einordnung in vergleichbare Befragungen stützt die Befunde. Abschließend werden kriminalpolitische Folgerungen für Strafurteile „im Namen des Volkes“ (§ 268 Abs. 1 StPO) erörtert.
