Yvonne Conzelmann: Zur Notwendigkeit einer Reform des § 238 StGB. Eine kritische Würdigung des Straftatbestandes vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2016, Peter Lang GmbH, Frankfurt a. M., ISBN: 978-3-631-67853-4, S. 266, Euro 66,95.

Erst 2007 ist der Straftatbestand der Nachstellung in das Strafgesetzbuch eingefügt worden, um das Phänomen des Stalkings wirksam bekämpfen zu können. Doch schon kurz nach der Einführung wurde Kritik an eben dieser Wirksamkeit der Vorschrift des § 238 StGB laut. Mittlerweile hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Paragrafen in den Bundestag eingebracht. Dieser wurde am 15.12.2016 durch den Bundestag gegen das Votum der Opposition in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 18/10654) angenommen. Am 10.2.2017 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf schließlich gebilligt. Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.

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„Hass trifft Helfer“ Bericht über das 19. Kriminologische Forum in Mainz

von Tamara Großmann, M.A., Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel und Dr. phil. Matthias Rau

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Am 9. Februar 2017 fand in Mainz zum 19. Mal das „Kriminologische Forum“ statt, für das einmal im Jahr Beschäftigte aus den Bereichen Justiz, Sozialarbeit, Polizei, Ärzteschaft, Psychologie, Kriminologie, Universität u. a. zusammenkommen, um in einem Wissenschafts-Praxis-Austausch kriminologische Themen zu diskutieren. Den Auftakt machen dabei jeweils Impulsreferate, die sich diesmal unter dem Titel „Hass trifft Helfer“ der Gewalt gegen Funktionsträger des Gemeinwesens widmeten. Gehalten wurden sie von der Kriminologin Dr. Janina Lara Dressler, dem Rettungsdienstmitarbeiter Christoph Kröhl, dem Polizeibeamten Markus Moog sowie dem Rechtsanwalt Dr. Christoph Schallert.

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KONTAKT
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Schriftleitung
Prof. Dr. Anja Schiemann
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Redaktion international
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Prof. Dr. Davi Tangerino
Prof. Dr. Sheng-Wei Tsai
Prof. Dr. Merab Turava
Prof. Dr. Dr. h.c. Yener Ünver

 

 

 

 

EDITORIAL

ALLGEMEINE BEITRÄGE

Zum heutigen Zustand der Kriminalpolitik in Deutschland
von Prof. Dr. Bernd Heinrich

Strafrechtsverschärfung bei Wohnungseinbruchdiebstahl
von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

STELLUNGNAHMEN ZU GESETZENTWÜRFEN

Europäisierte Vereinigungsdelikte?
von Prof. Dr. Mark A. Zöller

Strafrechtliche Grenzziehung für Kraftfahrzeugrennen
von Felix Dahlke und Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland

Reform des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
von Richter am BVerwG a.D. Dr. Kurt Graulich

ENTSCHEIDUNGEN

Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass unzulässig
EuGH, Urt. v. 21.12.2016 - C-203/15 und C-698/15

Identitätsfeststellung und Freiheitsentziehung durch "Kesselbildung"
BVerfG, Beschl. v. 2.11.2016 - 1 BvR 298/15

BUCHBESPRECHUNGEN

Anette Grünewald: Reform der Tötungsdelikte
von Prof. Dr. Gunnar Duttge

Anja Schmidt: Pornographie (Sammelband)
von Prof. Dr. Tatjana Hörnle

Ben Koslowski: Harmonisierung der Geldwäschestrafbarkeit
von Rechtsanwalt Jürgen Krais

TAGUNGSBERICHT

Symposium Cybercrime
von Polizeirat Christian Kirchner

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

19. Wahlperiode

öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht uns Verbraucherschutz am 17. Juni 2020: 

zum Referentenentwurf des BMJV:

öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 15. Mai 2019: 


18. Wahlperiode

zum Referentenentwurf des BMJV vom 14. März 2017:

Öffentliches Fachgespräch des Ausschusses Digitale Agenda vom 25. Januar 2017:

Sachverständige im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 19. Juni 2017:

Bekämpfung von Fake-News

 

Das BMI möchte künftig gegen Falschmeldungen vorgehen. Dazu wurde kürzlich die Einrichtung eines „Abwehrzentrums gegen Desinformation“ vorgeschlagen. Zudem sollen gesetzliche Maßnahmen getroffen werden, die eine Verbreitung von Fake-News über soziale Netzwerke verhindern.

Der Vorschlag aus dem Innenministerium dürfte allerdings für Diskussionen sorgen. Es wird eine Gefahr für die Meinungsfreiheit gesehen und der Regierung könnte der Vorwurf gemacht werden, sie wolle unliebsame Informationen und Meinungen unterdrücken.

Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es derzeit zu der Thematik noch  nicht. Am 25. Januar 2017 fand im Ausschuss „Digitale Agenda“ ein Fachgespräch mit Experten zu regulatorischen Eingriffen im Kampf gegen Fake News, Social Bots, Hacks und Hate Speech statt. Eine Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier.

 

Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters

von Rechtsanwalt Dr. Christopher Wolters

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Abstract
Am 28.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung eines bundeseinheitlichen „Wettbewerbsregisters“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Register wird erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der öffentlichen Vergaben haben. Denn mit seiner Errichtung spätestens ab 2020 müssen alle darin eingetragenen Unternehmen damit rechnen, keine öffentlichen Aufträge mehr zu erhalten. Ziel des Gesetzes ist die wirksame Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität sowie der Schutz des fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, einen ersten Überblick über die konkreten Regelungen und etwaige Unklarheiten zu geben.

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Editorial

 

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Unser erstes Heft in diesem Jahr beginnt mit einem grundlegenden Beitrag unseres Herausgebers Heinrich zum heutigen Zustand der Kriminalpolitik in Deutschland. Hierin werden allgemeine Entwicklungstendenzen der neueren Kriminalpolitik nachgezeichnet, kritisch gewürdigt und exemplarisch einige Problemfelder moderner Kriminalpolitik näher beleuchtet. Anschließend widmet sich Mitsch den geplanten Strafschärfungen beim Wohnungseinbruchdiebstahl. Zwar ist der bereits für Ende letzten Jahres von Bundesjustizminister Maas angekündigte Gesetzentwurf noch nicht verfügbar, gleichwohl sind die geplanten Änderungen bekannt und können somit einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Zöller beschäftigt sich dann ganz aktuell mit dem aus Januar 2017 stammenden Regierungsentwurf zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Der Regierungsentwurf schlägt eine Legaldefinition des Vereinigungsbegriffs vor, der unionsrechtlich geprägt ist. Der Beitrag von Dahlke/Hoffmann-Holland nimmt den vom Bundesrat in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zu illegalen Autorennen in den Blick. Dabei unterziehen sie nicht nur den geplanten neuen Straftatbestand des § 315d StGB-E einer kritischen Prüfung, sondern stellen selbst Überlegungen de lege ferenda an. Abgerundet wird der Aufsatzteil von einer Darstellung der bereits Ende des letzten Jahres in Kraft getretenen Änderungen des BNDG, die Graulich umfassend erläutert und würdigt.

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Zum heutigen Zustand der Kriminalpolitik in Deutschland

von Prof. Dr. Bernd Heinrich

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Abstract
Im vorliegenden Beitrag wird versucht, in einem ersten Teil allgemeine Entwicklungstendenzen in der neueren Kriminalpolitik in Deutschland aufzuzeigen und kritisch zu würdigen. In einem zweiten Teil werden dann exemplarisch einige Problemfelder moderner Kriminalpolitik herausgegriffen und dargestellt, wobei solche, die erst jüngst Gegenstand von Darstellungen dieser Zeitschrift waren, ausgespart blieben.

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Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Regierungsentwurf vom 12. April 2017: BT Drs. 18/11936:

Sachverständige im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 15. Mai 2017:

zum Referentenentwurf des BMJV vom 15. Dezember 2016

Zum Regierungsentwurf: BR Drs. 163/17

Sachverständige im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 15. Mai 2017

  • Prof. Dr. Jörg Eisele
  • Dr. Udo Gehring
  • Peter Maxl
  • Prof. Dr. Carsten Momsen
  • Prof. Dr. Arndt Sinn
  • Dr. Rainer Spatscheck

Strafrechtsverschärfung bei Wohnungseinbruchdiebstahl

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

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Abstract
Die amtierende Bundesregierung versteht ihre Aufgabe, für das Wohl der Bürger zu sorgen, als Aktionsprogramm zur Erweiterung und Verschärfung des Strafrechts. Zur Erfüllung dieses Auftrags kündigen die für innere Sicherheit und Justiz zuständigen Minister des Bundes und der Länder eine Erhöhung des Strafniveaus gegen Wohnungseinbruchdiebstahl an. Da aber zwischen der Höhe der gesetzlichen Strafdrohungen und der Häufigkeit der Übertretung strafbewehrter Normen ein Zusammenhang nicht besteht, wird diese Maßnahme den Schutzeffekt, der den Bürgern im Wahljahr 2017 versprochen wird, nicht erzeugen.

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