Vermerk zur rechtlichen Bewertung der GenStA Koblenz vom 13.10.2016
Vermerk zur rechtlichen Bewertung
Kriminalpolitische Zeitschrift
Vermerk zur rechtlichen Bewertung der GenStA Koblenz vom 13.10.2016
Vermerk zur rechtlichen Bewertung
2016, Peter Lang Verlag, Frankfurt a.M. u.a., ISBN 9783653953534, S. 313, 57,90 Euro
I. Einleitung
Die hier näher untersuchte Monographie wurde im Jahr 2015 von der Universität Passau als Dissertation angenommen. Sie befasst sich mit der Idee der Einführung eines genuinen Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Dabei stellt die Verfasserin der Schrift zunächst die historische Entwicklung der Verbandsstrafe – insbesondere in Deutschland und dessen EU-Nachbarländern – voran, setzt sich im Anschluss mit den wesentlichen Argumenten gegen ein Unternehmensstrafrecht auseinander und analysiert schließlich im Hauptteil ihrer Arbeit die materiell-rechtlichen Vorschriften des nordrhein-westfälischen Entwurfs eines Verbandsstrafgesetzbuches (im Folgenden: VerbStrG-E). Die Arbeit schließt mit einem ausgewogenen Fazit.
Nomos-Verlag, Baden-Baden 2015, ISBN: 978-3848727063, S. 375, Euro 98.-.
Seit nunmehr 20 Jahren ist die Analyse und Verwertung menschlicher DNA-Spuren im deutschen Strafprozessrecht schon geregelt. Doch die Kontroversen um die rechtliche Ausgestaltung dieser strafprozessualen Maßnahme reißen nicht ab. Das ist verständlich und hat seine Gründe. Denn einerseits wird der Auswertung von DNA ein extrem hoher kriminalistischer Beweiswert zugesprochen, andererseits besteht gerade deshalb die Gefahr der Fehlinterpretation aufgefundener Spuren. Zudem zählen die Informationen im Trägermaterial des individuellen Erbgutes zu den persönlichsten und sensibelsten Daten, über die eine Person verfügt. Nicht nur bei staatlichen Strafverfolgern, sondern auch bei Versicherungen und Unternehmen der Privatwirtschaft stoßen diese Daten auf ein großes Interesse. In diesem Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse, den elementaren Grundrechten der Betroffenen und den Missbrauchsgefahren wird das Auffinden der verfassungsrechtlich optimalen Regelung durch kriminalpolitische Begehrlichkeiten nicht gerade vereinfacht: Von der Idee einer Totalerfassung eines Teiles der Bevölkerung bis zu der Mahnung zu einem möglichst restriktiven Umgang mit der DNA reicht hier das Spektrum der teilweise populistischen Forderungen.
Es ist kriminalpolitisch viel passiert, seitdem das erste Heft der KriPoZ am 1. Juli 2016 erschienen ist. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einen kurzen Rückblick auf Gesetzgebungsvorhaben in den Monaten Juli und August zu geben. Einen Rückblick auf aktuelle Entwicklungen können Sie auch via E-Mail einmal monatlich erhalten, wenn Sie unseren Newsletter abonnieren.
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
zum Referentenentwurf des BMJV vom 28. Juni 2016:
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
zum Referentenentwurf des BMJV vom 06. Juni 2016
zum Antrag der Fraktion der FDP im Landtag Schleswig – Holstein: LT Drs. 18/4594
Sachverständige im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 22. März 2017:
Abstract
Seit kurzem liegt ein konkreter Referentenentwurf zur Reform der Tötungsdelikte vor. Dieser beansprucht, auf der Grundlage der seit langem formulierten Kritik am geltenden Recht und zahlreicher Reformvorschläge, zuletzt insbesondere der eigens hierzu eingesetzten Expertenkommission, die mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz 1998 unvollendet gebliebene Gesamtreform des Besonderen Teils des StGB abzuschließen. Dieses Selbstverständnis hält jedoch einer näheren Prüfung nicht stand, weil es dazu einer weit grundsätzlicheren Neukonzeptionierung der §§ 211 ff. StGB bedurft hätte.
Abstract
Im Schnellverfahren ohne breite Diskussion des für und wider soll § 103 StGB ersatzlos abgeschafft werden. Beschlossen hat dies die Politik im Zusammenwirken mit den Medien und der Öffentlichkeit. Die Strafrechtswissenschaft wurde souverän ausgebremst, mahnende Stimmen, die von übereilten Maßnahmen abraten, werden übertönt.
Abstract
Der Beitrag nimmt den Gesetzesantrag des Landes Hessen[1] über die Kodifizierung des sogenannten „Digitalen Hausfriedensbruchs“ zum Anlass, sich mit der Notwendigkeit eines solchen Tatbestands zu befassen. Hierbei werden die technischen Grundlagen von Botnetzen dargestellt und die geltende Rechtslage sowie internationale Vorgaben betrachtet. Zudem wird die Frage erörtert, welchem Schutzgut der neu zu schaffende Straftatbestand dienen müsste. Der Autor gelangt zu dem Schluss, dass ein hinreichender Schutz bereits gewährleistet und eine Neukodifizierung abzulehnen ist.
Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.