KriPoZ – RR 2022

Hier finden Sie alle Beiträge des KriPoZ-RechtsprechungsReports aus dem Jahr 2022. Die aktuellen Beiträge finden Sie hier.

 

BVerfG, Beschl. v. 20.12.2022 – 2 BvR 900/22: Keine geänderte Sach- und Rechtslage im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

Das BVerfG wiederholt die einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Wiederaufnahmeverfahren (§ 362 Nr. 5 StPO). Weil sich weder die Sach- noch die Rechtslage geändert haben, bleibt der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 37/2022 

 

BVerfG, Beschl. v. 7.12.2022 – 2 BvR 1404/20: „Ku’damm-Raser-Fall“ – Keine Verfassungswidrigkeit durch die Auslegung des Vorsatzbegriffs

Im sog. „Ku’damm-Raser-Fall“ hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es liege kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG durch die Annahme der Fachgerichte, der Beschwerdeführer habe mit Tötungsvorsatz gehandelt. Für die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit liege eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung vor. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 36/2022 

 

BGH, Urt. v. 8.8.2022 – 5 StR 372/21: BGH zur Anwendung des § 261 StGB n.F. 

Der BGH bestimmt wann § 261 Abs. 4 StGB vorliegt und wann in Fällen der Anwendung der neuen Gesetzesvorschrift eine Einziehung nach der früheren Rechtslage erfolgen kann. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 35/2022 

 

BGH, Beschl. v. 25.10.2022 – 5 StR 276/22: Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung 

Für die zur Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung gebotene ex ante-Betrachtung i.S.d. § 32 StGB ist entscheidend, wie sich die Lage aus Sicht eines objektiven und umfassend über den Sachverhalt orientierten Dritten in der Tatsituation des Angeklagten nach der unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bildenden tatrichterlichen Überzeugung darstellt. Geprägt wird die Tatsituation eines Verteidigers dabei auch durch den ihm in diesem Moment zugänglichen Erkenntnishorizont; maßgeblich ist nicht die Sicht eines allwissenden Beobachters, sondern die Perspektive des sorgfältig beobachtenden Verteidigers. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 34/2022 

 

BGH, Beschl. v. 15.11.2022 – 6 StR 68/22: „3-2-1-0“ Der BGH zur bandenmäßigen Begehungsweise

Eine Bande i.S.d. § 244a Abs. 1 StGB setzt drei Mitglieder voraus. In die konkrete Tatbegehung muss das dritte Mitglied nicht eingebunden sein, jedoch ist erforderlich, dass eine Mitwirkung vorliegt und die Einzeltat Ausfluss der Bandenabrede ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 33/2022

 

BGH, Beschl. v. 09.11.2022 – 5 StR 331/22: BGH zum symptomatischen Zusammenhang zwischen festgestelltem Hang und Anlasstat 

Es ist nicht erforderlich, dass der Hang i.S.d. § 64 StGB alleinige Ursache für die Anlasstaten ist. Ein symptomatischer Zusammenhang besteht bereits dann, wenn der Hang mitursächlich für die Straftatenbegehung war. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 32/2022

 

BGH, Beschl. v. 19.10.2022 – 4 StR 168/21: Zur Reichweite des § 16 Abs. 2 StGB

Der BGH bestimmt, dass ein milderes Gesetz i.S.d. § 16 Abs. 2 StGB allein eine privilegierende lex specialis darstellt. § 184 c Abs. 1 StGB a.F. im Verhältnis zu § 184 b Abs. 1 StGB a.F. erfüllt diese Voraussetzung nicht. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 31/2022

 

BVerfG, Beschl. v. 28.09.2022 – 1 BvR 2354/13: Regelungen nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz zur Weitergabe personenbezogener Daten sind verfassungswidrig

Die § 20 Abs. 1 S. 1 und 2 sowie § 21 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 S. 1 und 2 BVerfSchG sind verfassungswidrig. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 30/2022

 

BGH, Beschl. v. 11.10.2022 – 5 StR 394/22: Für das Vorliegen eines Hangs muss keine physische Abhängigkeit erreicht sein

Der Strafsenat bestimmt, dass eine physische Abhängigkeit nicht vorliegen muss, um einen Hang zu bejahen. Vielmehr spiele die soziale Gefährdung als typische Begleiterscheinung hier mit hinein. Damit hält der BGH an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 29/2022

 

BGH, Urt. v. 25.08.2022 – 3 StR 359/21: BGH verwirft alle Revisionen im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke

Der für Staatsschutzsstrafsachen zuständige 3. Strafsenat bestätigt die Verurteilung u.a. wegen Mordes, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und das Vorbehalten der Anordnung der Sicherungsverwahrung. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 28/2022

 

BGH, Urt. v. 21.09.2022 – 6 StR 47/22: Kein Totschlag durch Unterlassen im “Flutkanal-Prozess“

Der BGH bestätigt, dass die Angeklagten nicht mit dem Eintritt des Todes rechneten oder sich damit abfanden und damit eine Strafbarkeit gemäß §§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB nicht vorliegt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 27/2022

 

BGH, Beschl. v. 21.09.2022 – 6 StR 332/22: Zu den Anforderungen an die Freiwilligkeit beim strafbefreienden Rücktritt

Bei der Freiwilligkeit kommt es nicht auf den Einfluss von außen an, sondern darauf, ob der Täter „Herr seiner Entschlüsse“ geblieben ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 26/2022

 

BVerfG, Beschl. v. 30.09.2022 – 2 BvR 2222/21: Verfassungsbeschwerde im “NSU-Prozess“ nicht zur Entscheidung angenommen

Die Verwerfung einer Revision durch Beschluss (§ 349 Abs. 2 StPO) – ohne vorherige Durchführung einer mündlichen Verhandlung – verstößt nicht gegen das Prozessgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 25/2022

 

BGH, Beschl. v. 12.05.2022 – 5 StR 398/21: Kein Strafantrag per „einfacher“ E-Mail 

Ein Verfahrenshindernis liegt vor, wenn der erforderliche schriftliche Strafantrag der Aufsichtsstelle i.S.d. § 158 Abs. 2 StPO lediglich mittels einfacher E-Mail gestellt wurde. Ein elektronisches Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (§ 32a Abs. 3 StPO). ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 24/2022

 

BGH, Beschl. v. 23.06.2022 – 5 StR 490/21: BGH bestätigt Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten

CBD-Blüten stellen Betäubungsmittel i.S.d. BtMG dar und fallen nicht unter eine Ausnahmevorschrift für Cannabis. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 23/2022

 

BGH, Beschl. v. 04.05.2022 – 1 StR 3/21: BGH bestimmt Voraussetzungen zur Strafbarkeit des sog. AGG-Hopping 

Der BGH bestimmt, dass im Falle von Scheinbewerbungen auf Stellenangebote eine Täuschungshandlung über die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung nicht deshalb bejaht werden könne, weil nicht ausdrücklich auf die Motivation der Bewerbung eingegangen werde. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 22/2022

 

EuGH, Urt. v. 20.09.2022 – C-793/19 und C-794/19: EuGH erklärt anlasslose Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig, sofern keine ernste Bedrohung vorliegt

Der EuGH stellt klar, dass nationale Regelungen gegen Unionsrecht verstoßen, wenn die Speicherung der Daten präventiv, allgemein und unterschiedslos erfolge. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 21/2022

 

BGH, Urt. v. 07.09.2022 – 6 StR 52/22: Lebensgefährliche Insulingabe – BGH verneint Tötungsvorsatz

Trotz „extrem hoher Gefährlichkeit“ des Handelns, hat der BGH wegen fehlendem voluntativen Vorsatzelementes den Tötungsvorsatz verneint. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 20/2022

 

BGH, Beschl. v. 09.08.2022 – 3 StR 206/22: BGH bestimmt Grenzwert für weiteres Betäubungsmittel

Der BGH bestimmt den Beginn einer nicht geringen Menge i.S.v. §§ 29a, 30 BtMG für die Substanz 2C-B (Bromdimethoxyphenethylamin, BDMPEA). ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 19/2022

 

BGH, Beschl. v. 10.05.2022 – 4 StR 99/22: Sicherungsverwahrung und Strafzumessung

Die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung ist kein bestimmender Strafzumessungsumstand. Es bedarf keiner Erörterung einer Unterbringung, wenn diese zugleich angeordnet ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 18/2022

 

BGH, Beschl. v. 28.06.2022 – 6 StR 68/21: BGH zur Abgrenzung § 216 Abs. 1 StGB von strafloser Beihilfe zum Suizid 

Eine normative Betrachtung ist erforderlich, um die strafbare Tötung auf Verlangen von der straflosen Beihilfe zum Suizid abzugrenzen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 17/2022

 

BGH, Beschl. v. 07.06.2022 – 5 StR 332/21: Zur Reichweite des Verwertungsverbotes des § 136a Abs. 3 S. 2 StPO

Das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO gilt absolut und auch zugunsten von Mitbeschuldigten. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 16/2022

 

BVerfG, Beschl. v. 14.07.2022 – 2 BvR 900/22: Eilantrag wegen Wiederaufnahme hat teilweise Erfolg 

Dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 103 Abs. 3 sowie Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG kommt unter den vorliegenden Umständen ein größeres Gewicht zu als dem durch die Untersuchungshaft gesicherten staatlichen Strafverfolgungsinteresse. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 15/2022

 

BGH, Urt. v. 08.06.2022 – 5 StR 406/21: Zum Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis i.S.d. § 239 StGB

Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis in eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 StGB ist der potentielle Fortbewegungswille und nicht die aktuelle Fortbewegungsfreiheit. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 14/2022

 

BGH, Beschl. v. 02.02.2022 – 5 StR 390/21: Vernehmungsfähigkeit ist nicht Voraussetzung für das Sicherungsverfahren

Das Sicherungsverfahren kann unabhängig vom psychischen Zustand des Beschuldigten durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang der §§ 413 ff. StPO und des § 71 Abs. 1 StGB. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 13/2022

 

BGH, Urteil v. 07.02.2022 – 5 StR 542/20Kein Anspruch auf Einschreiten der Strafverfolgungsorgane gegen Straftäter selbst

Es liegt kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) vor, wenn ein Strafverfolgungsorgan es unterlässt gegen den Angeklagten selbst einzuschreiten. Ein solcher Anspruch existiert nicht. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 12/2022

 

BGH, Urt. v. 24.03.2022 – 3 StR 375/20: Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (§ 41 StGB)

Verhängt das Tatgericht neben der Freiheits- keine Geldstrafe nach § 41 StGB, obgleich die Verteidigung dies beantragt hat, ist es verfahrensrechtlich nicht analog § 267 Abs. 3 Satz 2 und 4 StPO verpflichtet, die hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen darzulegen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 11/2022

 

BGH, Beschl. v. 08.03.2022 – 3 StR 136/21: BGH bestimmt Beginn einer „nicht geringen Menge” einzelner Betäubungsmittel i.S.v. § 30a Abs. 1 BtMG

Der BGH bestimmt für weitere Betäubungsmittel Grenzwerte einer „nicht geringen Menge“ gemäß § 30a Abs. 1 BtMG. Hierfür bislang nicht geregelte Werte seien vor dem Hintergrund des verwirklichten Verbrechens in § 30a Abs. 1 BtMG erforderlich. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 10/2022

 

OLG Celle, Beschl. v. 20.04.2022 – 2 Ws 62/22: Wiederaufnahmeantrag gemäß § 362 Nr. 5 StPO ist zulässig

Das OLG Celle hat entschieden, dass der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft zulässig sei. Die Neuregelung in § 362 Nr. 5 StPO sei insbesondere mit dem Verbot der Doppelbestrafung in Art. 103 Abs. 3 GG vereinbar. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 09/2022

 

BGH, Beschl. v. 08.02.2022 – 3 ZB 4/21: Unterbindungsgewahrsam wegen Verstoßes gegen Coronaschutzverordnung zulässig

Der BGH hat entschieden, dass § 3 Abs. 2 Nr. 8 der Coronaschutzverordnung NRW und die bußgeldbewehrte Anordnung kein Verfassungsrecht verletzen und damit die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen. Zur Unterbindung der Ordnungswidrigkeit war die angeordnete Freiheitsentziehung nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW nicht zu beanstanden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 08/2022

 

BVerfG, Beschl. v. 09.02.2022 – 2 BvL 1/20: § 315d StGB ist verfassungskonform

Das Tatbestandsmerkmal „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ verstößt nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz in Art. 103 Abs. 2 GG. Betroffen vom Verschleifungsverbot sei nur die Auslegungsebene und nicht die Beweiswürdigung. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt eine mit dem Grundgesetz konforme Vorschrift dar. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 07/2022

 

KG Berlin, Urt. v. 15.12.2021 – 2 StE 2/20, 2 StE 2/20-1: Lebenslange Freiheitsstrafe im „Tiergartenmord“

Das Kammergericht Berlin hat einen russischen Staatsangehörigen unter anderem wegen Mordes verurteilt. Dieser habe von einer staatlichen Stelle innerhalb der Regierung der Russischen Föderation den Auftrag erhalten den Geschädigten aus politischen Motiven zu liquidieren. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 06/2022

 

BGH, Urteil v. 27.01.2022 – 3 StR 245/21: Zum Verhältnis von Jugendstrafe, Zuchtmitteln und Nebenentscheidungen

Neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe können sowohl Zuchtmittel i.S.v. §§ 13, 15 JGG angeordnet werden als auch inhaltsgleiche Auflagen als Nebenentscheidung gemäß §§ 23 Abs. 1 Satz 2 und 4 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG erteilt werden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 05/2022

 

BVerfG, Beschl. v. 19.12.2021 – 1 BvR 1073/20: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform

Eine fehlerhafte Maßstabsbildung ist gegeben, wenn angenommen wird, dass eine Beleidigung (§ 185 StGB) aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann vorliege, wenn die Äußerung „lediglich als persönliche Herabsetzung und Schmähkritik“ zu verstehen sei. Erfolgt daraufhin keine Abwägung der betroffenen Rechtspositionen, liegt eine Verletzung in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vor. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 04/2022

 

BGH, Urteil v. 15.12.2021 – 3 StR 441/20: Urteil im NSU-Verfahren rechtskräftig                     

Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 03/2022

 

BGH, Urteil v. 16.12.2021 – 1 StR 197/21: BGH präzisiert Rechtsprechung zu Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation

Für eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation („Aufstiftung“) kommt es auf das Ausmaß des ausgeübten Drucks des Verdeckten Ermittlers sowie auf den Umfang der Verwicklung in Betäubungsmittelgeschäfte durch den Täter an. ⇒KriPoZ-RR, Beitrag 02/2022

 

BGH, Urteil v. 08.12.2021 – 5 StR 312/21: Die Einziehung im Sicherungsverfahren ist im gleichen Umfang möglich wie im Strafverfahren

Ein besonderer Antrag der Staatsanwaltschaft für die Einziehung von Tatmitteln im Sicherungsverfahren ist nicht erforderlich. Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 413 StPO zum 01.07.2021 erfolgt zur Vereinfachung des Verfahrens die Einziehung im Sicherungsverfahren nach den gleichen prozessualen Regeln wie im Strafverfahren. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 01/2022

 

 

 

 

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen