Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss am 28. November 2022: 

Teil 1 – Sterbebegleitung 

Teil 2 – Suizidprävention 

Initiativstellungnahmen

 

zum fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung (BR Drs. 20/904)

 


18. Wahlperiode: 

zum Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung / Gesetz zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz) / Gesetz über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung

 

Erstes Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG)

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/7482:

 

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017: BGBl I 2017 Nr. 45, S. 2208 ff.
 

Regierungsentwürfe zu den Verordnungen: 

Referentenentwürfe zur den Verordnungen: 

Gesetzentwürfe:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: BT Drs. 18/12203

 

Der Regierungsentwurf möchte auf längere Sicht eine Entwicklung von der papiernen Akte hin zur elektronischen Aktenführung in gesetzliche Form gießen.

Bis zum 31.12.2025 ist hiernach die elektronische Aktenführung im Strafverfahren lediglich eine Option neben der klassischen Aktenführung. Ab dem 1.1.2026 sollen dann neu anzulegende Akten ausschließlich elektronisch zu führen sein. Was für die flächendeckende, verbindliche Einführung der elektronischen Aktenführung im Bereich der Strafjustiz vorausschauend bereits jetzt gesetzlich vorgegeben wird, soll in künftigen gesonderten Gesetzgebungsverfahren auch in anderen Verfahrensordnungen geregelt werden.

Am 17. August 2016 hat die Bundesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Am 18. Mai 2017 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT Drs. 18/12203) angenommen. Der Rechtsausschuss hatte empfohlen, die verbindliche elektronische Aktenführung in allen Verfahrensordnungen vorzusehen. Insbesondere sollen die Erfordernisse für die  Zustellung vereinfacht werden. Des Weiteren wurde das Verfahren der Akteneinsicht geändert. Den Gerichten und Staatsanwaltschaften soll eine flexiblere Handhabung bei der Gewährung von Akteneinsicht ermöglicht werden. Das GVG soll dahingehend geändert werden, dass klargestellt wird, dass die Übertragung von bereits rechtshängigen Verfahren bei gesetzlichen Zuständigkeitskonzentrationen zulässig ist.

In seiner Plenarsitzung am 2. Juni 2017 stimmte auch der Bundesrat der geänderten Fassung zu.

Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 wurde am 12. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Am Tag nach der Verkündung treten in Kraft:

Art. 1 Nr. 1 lit. l sowie Nr. 9 und 47
Art. 3
Art. 8 Nr. 14
Art. 10 Nr. 1 lit c
Art. 11 Nr. 1 und 4 lit. a und b,
Art. 13 Nr. 1 und 3 lit. a und c,
Art. 16 Nr. 3 lit. a und b,
Art. 18 Nr. 2 lit. a
Art. 20 Nr. 2 lit. a
Art. 22 Nr. 4 lit. a sowie
die Art. 28 bis 32.
 
 

 

Anti Doping Gesetz – AntiDopG

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

19. Wahlperiode: 

zum Referentenentwurf des BMJV zur Einführung einer Kronzeugenregelung im AntiDopG

Öffentliche Anhörung im Sportausschuss am 23. Oktober 2019:


18. Wahlperiode:

zum Entwurf  der Bundesregierung BT Drs. 18/4898:

zum Referentenentwurf des BMG vom 12. November 2014:

 

Nationale Anti-Doping-Organisationen im internationalen Vergleich – Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags:

Lesen Sie die Ausarbeitung hier

 

Cannabiskontrollgesetz (CannKG)

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/4204

Keine Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen – Völkerstrafprozesse in Deutschland voranbringen

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Antrag einzelner MdB und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/6341

Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Dts. 18/5171 , BR Drs. 249/15

 

zum Referentenwurf des BMJV:

Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des StGB und zur Änderung anderer Vorschriften

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/7244

zum Referentenentwurf des BMJV vom 04. Juni 2015

zum Eckpunktepapier:

Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD: BT Drs. 18/2601

zum Referentenentwurf des BMJV vom 12. September 2014:

zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht sowie zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch:

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