Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Referentenentwurf des BMJV vom 29. Februar 2016:

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017: BGBl. I 2017 Nr. 20, S. 802 ff.
 

Gesetzentwürfe:

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung: BT Drs. 18/10344

 
Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung ‒ Nachhaltigkeitsberichte wirksam und aussagekräftig ausgestalten ‒ Umsetzung der CSR – Richtlinie
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/10030
 
Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung – Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im deutschen Recht verankern
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/10255

Anlagen:

Corporate Social Responsibility (CSR) – Bericht des wissenschaftlichen Dientes des Bundestags zum aktuellen Sachstand

 

Der Gesetzesentwurf dient der Ratifizierung der Richtlinie 2014/95/EU, die bis zum 06. Dezember 2016 zwingend in nationales Recht umzusetzen ist. Er sieht vor, dass große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen, jeweils mit mehr als 500 Mitarbeitern, das Gesetz anwenden und eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen.

Die Berichtspflicht betrifft einerseits die nichtfinanzielle Konzernerklärung, womit Unternehmen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung machen sollen. Hinsichtlich der Erklärung der Unternehmensführung sollen  börsennotierte Unternehmen in der Erklärung über ihr Diversitätskonzept berichten. Die Richtlinie dient dem Verbraucherschutz – für interessierte Bürger stellen die Auskünfte eine Entscheidungshilfe hinsichtlich der Investitionsbereitschaft oder Kaufentscheidung von Produkten der Unternehmen dar.

Am 21. September hat die Bundesregierung ihren Entwurf veröffentlicht.
Am 18. Oktober hat die Bundesregierung ihren Entwurf in den Bundestag eingebracht, der am 20. Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Nach dem Dafürhalten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bleibe der Regierungsentwurf hinter der 1:1 Umsetzung der Richtlinie zurück. Aus diesem Grund verlangen sie einen neuen, in zahlreichen Punkten veränderten Gesetzentwurf. Ein entsprechender Antrag geht nun zusammen mit dem Regierungsentwurf in die Ausschussberatung. Am 07. November 2016 fand eine öffentliche Anhörung von Experten im Rechtsausschuss statt – die Stellungnahmen der Sachverständigen können Sie hier abrufen.

Wie aus der Stellungnahme des Bundesrates hervorgeht, strebt er eine Verschärfung des Gesetzes in einem Punkt an. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verlangt die Berichterstattung über „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ der Tätigkeit; der Bundesrat strebt eine Beseitigung des Wortes „sehr“ an. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung diese Änderung allerdings ab.

Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) wurde am 18. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trat vorbehaltlich der Art. 2 und 4 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Art. 2 und 4 treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Entwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/3007:

Gesetz zur Stärkung des Rechts auf Vertretung durch einen Verteidiger in der Berufungsverhandlung

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17. Juli 2015: BGBl I 2015 Nr. 31, S. 1332 ff.
 
Gesetzentwürfe:

Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss am 28. November 2022: 

Teil 1 – Sterbebegleitung 

Teil 2 – Suizidprävention 

Initiativstellungnahmen

 

zum fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung (BR Drs. 20/904)

 


18. Wahlperiode: 

zum Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung / Gesetz zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz) / Gesetz über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung

 

Erstes Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG)

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/7482:

 

Anti Doping Gesetz – AntiDopG

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

19. Wahlperiode: 

zum Referentenentwurf des BMJV zur Einführung einer Kronzeugenregelung im AntiDopG

Öffentliche Anhörung im Sportausschuss am 23. Oktober 2019:


18. Wahlperiode:

zum Entwurf  der Bundesregierung BT Drs. 18/4898:

zum Referentenentwurf des BMG vom 12. November 2014:

 

Nationale Anti-Doping-Organisationen im internationalen Vergleich – Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags:

Lesen Sie die Ausarbeitung hier

 

Cannabiskontrollgesetz (CannKG)

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/4204

Keine Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen – Völkerstrafprozesse in Deutschland voranbringen

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

zum Antrag einzelner MdB und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/6341

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