von Prof. Dr. Susanne Beck und Maximilian Nussbaum
Abstract
Dem Gruppenbezug einer Herabsetzung kann sowohl strafbarkeitsschärfende als auch strafbegründende Bedeutung zukommen. Hinsichtlich ersterer wird im Beitrag zunächst auf die besondere Strafwürdigkeit der gruppenbezogenen individualisierten Beleidigung eingegangen. Im Zentrum unserer Betrachtung steht dann die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine gruppenbezogene und inhaltlich nicht individualisierte Herabsetzung strafwürdig ist, weil sie Ehre und Menschenwürde der Gruppenangehörigen beeinträchtigt. Auf dieser Grundlage wird der Tatbestand des § 192a StGB kritisch untersucht und ein Reformulierungsvorschlag unterbreitet. Dieser unternimmt den Versuch, die Auswahl geschützter Gruppen einem einheitlichen Konzept zu unterwerfen und die Tatbestandsfassung reibungsloser in das System der Ehrschutzdelikte einzufügen.
