KriPoZ-RR, Beitrag 51/2021

Die Entscheidung im Original finden Sie hier.

BGH, Urt. v. 08.09.2021 – 6 StR 174/21: Jagdhochsitz als Hütte

Amtlicher Leitsatz:

Ein Jagdhochsitz kann eine Hütte im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB sein.

Sachverhalt:

Das LG Lüneburg hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Brandstiftung in sieben Fällen, davon in einem Fall in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen und in einem weiteren Fall in vier rechtlich zusammentreffenden Fällen, versuchter Brandstiftung in zwei Fällen, davon in
einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Diebstahls in neun Fällen, davon
in einem Fall in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen sowie wegen fahrlässiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Munition und eines einer Schusswaffe gleichgestellten Gegenstands unter Einbeziehung anderweitig verhängter Freiheitsstrafen zu einer ersten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Nach den tatgerichtlichen Feststellungen hatte der Angeklagte versucht, in die Jägergemeinschaft an seinem Wohnort aufgenommen zu werden. Dieser Versuch war gescheitert, weshalb der Angeklagte in seiner Wut und seiner Enttäuschung aus Rache mehrere Jagdhochsitze anzündete, die teils komplett abbrannten.

Das LG wertete diese Hochsitze als Hütten im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wogegen sich die Revision gewendet hat.

Entscheidung des BGH:

Nach dem Generalbundesanwalt zeichneten sich Hütten gerade dadurch aus, dass an ihre Größe, Festigkeit und Dauerhaftigkeit geringere Anforderungen als bei Gebäuden gestellt würden. Erforderlich sei wenigstens, dass eine Erdverbundenheit und damit eine Immobilität vorläge sowie eine nicht ganz unerhebliche Bedeckung der Bodenfläche durch ein ausreichend abgeschlossenes Bauwerk.

Erforderlich für die Abgeschlossenheit sei lediglich eine auf Dauer angelegte Begrenzung, keine komplette Verschlossenheit.

Demnach seien auch Jagdhochsitze eine Hütte, da sie durch Dächer und Wände abgeschlossen und zum Verweilen von zumindest zwei Menschen geeignet seien. Die Erdverbundenheit erfolge entweder durch bauliche Maßnahmen oder schon aufgrund des bloßen Eigengewichts.

Dieser Rechtsauffassung schloss sich der BGH an.

 

 

 

 

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Vorwort

Der Schutzzweck des Sexualstrafrechts - Von Sittlichkeitsdelikten bis zum heutigen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der "Verhandlungsmoral"
von Greta Gärtner

Der Trauschein als Freibrief? - Zur Straffreiheit der Vergewaltigung in der Ehe bis zur Reform am 1. Juli 1997 und zugleich zur heutigen praktischen Relevanz der Vergewaltigung in der Ehe
von Johann Maximilian Höpfner

Zur Geschichte der Strafbarkeit männlicher Homosexualität gem. § 175 StGB a.F.
von Lukas Volkmann

"Nein heißt Nein" fünf Jahre nach der Reform des § 177 Abs. 1 StGB - Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Gesetzgebers
von Isvant Heinemann 

Entstehung und Entwicklung der sog. Sexualbeleidigung (§ 185 StGB) sowie deren Bedeutungsverlust nach Einführung des § 184i StGB
von Chris Göppner

Stealthing - Bloßer Vertrauensbruch oder eine strafbare Vergewaltigung 
von Sarah Marie Pietsch

"Catcalling" als Grenzfall zwischen sozialadäquatem Flirten und sozialschädlichem Verhalten - Was soll der Gesetzgeber tun?
von Chiara Dechering 

Zur Formel der "sexualisierten Gewalt gegen Kinder": Erst vom Gesetzgeber gewünscht (BT-Drs. 19/23707), später jedoch verworfen (BT-Drs. 19/24901, 19/27928) - Darstellung und Würdigung dieser Begriffe 
von Maria Haase

Die Strafbarkeit von fiktionaler und wirklichkeitsnaher Kinderpornografie in § 184b StGB sowie der neue Straftatbestand des § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungs-bild; u.a. BT-Drs. 19/23707, 19/24901, 19/27928) – Darstellung, Reichweite der Normen und (kritische) Würdigung
von Karen Faehling

Die Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung nach § 255a StPO wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Notwendiger Op-ferschutz oder Verstoß gegen Grundsätze des Strafprozesses?
von Anna-Sophie Daume

 

 

 

 

 

 

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ALLGEMEINE BEITRÄGE

Eine Analyse von Hasskommentaren auf den Facebook-Seiten reichweitenstarker deutscher Medien 
von Prof. Dr. Thomas Hestermann, Prof. Dr. Elisa Hoven und Prof. Dr. Michael Autenrieth 

Die Beleidigung innerhalb sozialer Netzwerke 
von Wiss Mit. Maximilian Nussbaum 

(K)eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Feindeslisten?
von Wiss. Mit. Janine Patz, M.A. 

Eine "Fundgrube" für Polizeireformer - Zum Abschlussbericht der Experten-Kommission "Verantwortung der Polizei in einer pluralistischen Gesellschaft" 
von Prof. Dr. Dr. Markus Thiel

Polizeiliche Fehlerkultur - Progressivität im strafrechtlichen Korsett? 
von Wiss. Mit. Daniel Zühlke 

Tierschutz in das Strafgesetzbuch: folgenlose Symbolik oder evidenzbasierte Kriminalpolitik?
von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Dr. Matthias Wachter

Strafbarkeitsrisiken und -möglichkeiten bei der Weitergabe einer Bild-Ton-Aufzeichnung der Hauptverhandlung durch Verfahrensbeiteiligte
von Prof. Dr. Carsten Momsen und Wiss. Mit. Paula Benedict

BUCHBESPRECHUNGEN

Henning Hofmann: Predicitve Policing 
von Oliver Michaelis, LL.M., LL.M. 

Thomas Galli: Weggesperrt - Warum Gefängnisse niemandem nützen
von RA Dr. André Bohn, LL.M
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TAGUNGSBERICHT

"Das Phänomen 'Digitaler Hass' - ein interdisziplinärer Blick"
von Wiss. Mit. Hannah Heuser und Wiss. Mit. Alexandra Witting

 

 

 

 

 

 

 

Folter im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

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Abstract
Der am 3. Januar 2021 im Abendprogramm der ARD gesendete Film „Feinde“ nach literarischer Vorlage des Autors Ferdinand von Schirach hat das in den letzten Jahren etwas verblasste Thema „Rettungsfolter“ wieder in das Blickfeld interessierter Bürger und Wissenschaftler zurückgeholt. Die Kollegen Katharina Beckemper, Elisa Hoven und Thomas Weigend gestalteten dazu am 5. Januar 2021 an der Universität Leipzig eine sehr instruktive Diskussionsveranstaltung, an der sich über 600 online zugeschaltete Personen als Zuhörer und Diskutanten beteiligten. Dabei kamen viele juristische und nichtjuristische Aspekte zur Sprache, über die bereits vor fast zwei Jahrzehnten im Anschluss an die Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler mit großer Intensität gestritten wurde. 

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Das Phänomen „Stealthing“ – Aufruf zum Diskurs und Darstellung eines Stealthing-Vorfalls 

von KOK Andres Wißner, M.A.

Beitrag als PDF Version / Transkript narratives Interview

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema „Stealthing“ und soll einen Überblick über die bisherige rechtliche Entwicklung geben. Der Beitrag beginnt mit einer allgemeinen Einführung in das Thema und wird weitergeführt mit einer Darstellung bisheriger Rechtsprechung in Deutschland sowie verschiedener Literaturmeinungen. Es wird eine rechtliche Einschätzung gegeben. Diese fokussiert auf die Strafwürdigkeit sowie das Handlungsunrecht beim Stealthing. Es wird ein empirischer Beispielfall dargestellt, welcher den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt wurde. Zum Schluss wird ein Fazit gezogen, das den vorhandenen wissenschaftlichen Diskurs anregen und weiterführen soll.   

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Einführung einer Strafbarkeit von Prostitution? – Zum Verhältnis von Sex-Arbeit und Menschenwürde

von Teresa Harrer

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Abstract
Nicht erst seit Beginn der COVID-19-Pandemie werden immer wieder Forderungen laut, die Sex-Arbeit in Deutschland zu verbieten und eine „Freier-Strafbarkeit“ nach Schwedischem Modell zu implementieren. Gleichzeitig fordern Sex-Arbeitsverbände und neoliberale Feministinnen eine rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung der Sex-Arbeit sowie die Gleichstellung mit anderen freien Berufen. Die in Anspruch genommenen Werte und verfolgten Ziele – insbesondere: Schutz der Menschenwürde und die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter – unterscheiden sich bei Verbotsgegnern und -befürworterinnen kaum, doch es liegt den Perspektiven ein grundverschiedenes Autonomieverständnis zugrunde. Nach der hier vertretenen Ansicht kann ein strafrechtliches De-facto-Verbot von Sex-Arbeit nicht mit dem Schutz der Würde von Frauen gegen den Willen der Einzelnen begründet werden.

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Freierstrafbarkeit – Quo vadis?

von Dr. Julia Bosch

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Abstract
Die 2016 eingeführte Freierstrafbarkeit wurde jüngst verschärft, indem die Strafbarkeit auch auf leichtfertiges Handeln ausgeweitet wurde. Der vorliegende Beitrag dient der Analyse der bisherigen Rechtslage, die im Wesentlichen wirkungslos geblieben ist. Er zeigt die Schwächen der Regelung auf und wagt die Prognose, dass die Änderung zur (teilweisen) Behebung dieser Schwächen beitragen kann. Des Weiteren versucht der Beitrag zu klären, wie die Strafnorm zum Schutz von Prostituierten beitragen kann und mit welchen Änderungen für die Zukunft zu rechnen ist. Schließlich wird kurz dazu Stellung genommen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein generelles Sexkaufverbot in Deutschland eingeführt werden könnte. In diesem Kontext werden das Prostitutionsgesetz von 2002 und das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 im Überblick dargestellt.

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Der Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland – Auf der Suche nach Gründen für eine defizitäre Nutzung des rechtlichen Instrumentariums zur Wiedergutmachung  

von Prof. Dr. Anja Schiemann, Kristopher Kunde und Annalena Krzysanowski

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Abstract
Obwohl der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) sowohl im Strafgesetzbuch als auch in der Strafprozessordnung schon vor mehr als 20 Jahren gesetzlich verankert wurde, bleiben die Fallzahlen nach wie vor weit hinter den Erwartungen zurück. Die Aufmerksamkeit, die der TOA im kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskurs nach einigen Modellprojekten und der gesetzlichen Etablierung erfahren hat, ist in letzter Zeit ein wenig verblasst. Dies liegt zum einen an den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erfassung der Fallzahlen. Zum anderen sind die – eher geringen – Fallzahlen einer unzulänglichen rechtlichen Umsetzung des TOA geschuldet. Der Beitrag möchte neben der Darstellung des Status Quo, Forschungsbedarfe sowie strafprozessuale und praktische Defizite aufzeigen.

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Wissenschaft oder Heuchelei? – eine Antwort auf Hoven, KriPoZ 3/2021, 182

von Prof. Dr. Gunnar Duttge

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Abstract
Die Kritik an Rezensionen ist so alt, wie es Rezensionen gibt – und sie ist aus Autorensicht leicht nachzufühlen: Denn wer hat sich als Verfasser[1]eines Werkes nicht selbst schon einmal falsch gedeutet gesehen und sich nicht über manche Zuschreibung und Bewertung geärgert? Manchen mag dabei im Augenblick „heiligen Zorns“ vielleicht sogar Goethes Rezensenten-Spruch[2] übermannt (oder überfraut?)[3] haben. Meist haben sich die Gemüter jedoch schnell wieder beruhigt – nicht selten durch das Erscheinen weiterer, aber „gefälligerer“ Rezensionen. Neuerdings wird die Literaturgattung jedoch als solche, aus Anlass zweier Rezensionen[4], innerhalb der Strafrechtswissenschaft[5] des organisierten Machtmissbrauchs verdächtigt und deshalb wenigstens ihre Zensur, wenn nicht gar Abschaffung empfohlen. Dieses Ansinnen kann nicht unwidersprochen bleiben.

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