KriPoZ – RR 2019

Hier finden Sie alle Beiträge des KriPoZ-RechtsprechungsReports aus dem Jahr 2019. Die aktuellen Beiträge finden Sie hier.

 

BGH, Beschl. v. 09.10.2019 – 1 StR 395/19: Geringerer Vermögensschaden oder Schadenskompensation bei § 263 StGB

Hat der Täter eines Betruges (§ 263 StGB) einen zumindest teilweisen Anspruch auf die Leistung, verringert dies den Vermögensschaden und stellt keine für den Schuldspruch irrelevante Schadenskompensation dar. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 63/2019

 

BGH, Beschl. v. 26.09.2019 – 5 StR 206/19: Beschränkung einer Revision gegen ein Berufungsurteil

Die Revision gegen ein Berufungsurteil kann nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Berufungsgericht trotz unbeschränkt eingelegter Berufung keinen eigenen Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen getroffen hat. Dies gilt auch, wenn es zu Unrecht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ausgegangen ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 62/2019

 

EuGH, Urt. v. 12.12.2019 – C-566/19 PPU, C-626/19 PPU, C-625/19 PPU, C-627/19 PPU: Französische, Schwedische und Belgische Staatsanwaltschaften dürfen Europäische Haftbefehle ausstellen

Französische, Schwedische und Belgische Staatsanwaltschaften dürfen Europäische Haftbefehle ausstellen, weil sie entweder unabhängig genug sind oder ein geeignetes Rechtsschutzverfahren bieten. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 61/2019

 

BGH, Urt. v. 23.10.2019 – 2 StR 139/19: Versuchsbeginn beim Eingehungsbetrug in mittelbarer Täterschaft

Entlässt der Hintermann den Tatmittler aus seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich, ist darin dann noch kein Versuchsbeginn zu sehen, wenn die Tatbegehung erst nach einer längeren Zeit erfolgen soll oder eine konkrete Rechtsgutsgefährdung beim Opfer noch nicht eingetreten ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 60/2019

 

BGH, Urt. v. 17.10.2019 – 3 StR 170/19: Zur prozessualen Tat

Wird ein Teilgeschehen der prozessualen Tat in der Anklage einem anderen, nicht ermittelbaren Täter zugerechnet und stellt sich dann heraus, dass dieses Teilgeschehen doch vom Angeklagten verwirklicht worden ist, unterliegt auch dieses der Kognitionspflicht aus § 264 StPO. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 59/2019

 

BGH, Beschl. v. 21.08.2019 – 3 StR 7/19: Konkurrenzverhältnis Urkundenfälschung und –unterdrückung

Die durch Beschädigen einer echten Urkunde begangene Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB tritt hinter der Urkundenfälschung im Sinne des § 267 Abs. 1 Var. 2 StGB im Wege der Konsumtion zurück. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 58/2019

 

BGH, Beschl. v. 14.05.2019 – 3 StR 65/19: Tateinheit beim Drogenkauf auf Kommission

Bezahlt ein Drogendealer bei seinem Lieferanten mehrere Lieferungen rückwirkend, werden die unterschiedlichen Lieferungen tateinheitlich nach § 52 Abs. 1 StGB verbunden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 57/2019

 

BGH, Urt. v. 26.11.2019 – 2 StR 557/18: Keine fahrlässige Tötung nach Gewährung von Vollzugslockerungen

Gewähren Strafvollzugsbedienstete einem Gefangenen im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums Vollzugslockerungen und wägen dabei alle maßgeblichen Argumente sorgfaltspflichtgemäß gegeneinander ab, sind sie für die unvorhersehbaren Folgen eines Fluchtversuchs nicht verantwortlich. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 56/2019

 

BGH, Beschl. v. 18.09.2019 – 3 StR 337/19: Kein Schlechterstellungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, wenn Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgehoben wird (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO)

Gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO kann die Aufhebung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dazu führen, dass trotz des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) ein Freispruch entfällt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 55/2019

 

BGH, Beschl. v. 22.08.2019 – StB 17/18: Verfahren gegen Franco A. vor dem OLG eröffnet

Zur Beurteilung der Frage, ob ein dringender Tatverdacht gegeben ist, hat das Gericht im Zwischenverfahren alle maßgeblichen Gesichtspunkte wertend gegeneinander abzuwägen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 54/2019

 

BGH, Urt. v. 18.09.2019 – 1 StR 320/18: Anordnungsvoraussetzungen der selbstständigen Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB

Anordnungsvoraussetzungen für die selbstständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB ist, dass zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits ein Verdacht wegen einer Katalogtat nach § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB bestand und die Sicherstellung wegen dieses Verdachts erfolgte. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 53/2019

 

BGH, Beschl. v. 08.10.2019 – 5 StR 441/19: Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) auch möglich, wenn Anlasstat nicht im öffentlichen Verkehrsraum erfolgte

Die Anlasstat für eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wird, muss nicht zwingend im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 52/2019

 

BGH, Beschl. v. 24.07.2019 – 1 StR 363/18: Hinweispflicht auf mögliche Nebenfolge nach § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO erforderlich

Nach dem klaren Wortlaut des neu gefassten § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO ist ein Hinweis nach Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes auch bei der möglichen Anordnung von Nebenfolgen erforderlich. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 51/2019

 

BGH, Beschl. v. 03.09.2019 – 3 StR 291/19: Einführung von DNA-Gutachten im Selbstleseverfahren

Liegt kein Einverständnis des Angeklagten vor, kann ein von einem nicht allgemein vereidigten Sachverständigen erstelltes DNA-Gutachten, nicht im Selbstleseverfahren in die Hauptverhandlung eingebracht werden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 50/2019

 

BGH, Beschl. v. 10.10.2019 – 1 ARs 14/19: Antwort auf Anfragebeschluss des 5. Strafsenats (18.06.2019 – 5 StR 20/19)

§ 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO macht einen gerichtlichen Hinweis auf eine mögliche Einziehung auch dann erforderlich, wenn die Tatsachen zwar schon in der Anklageschrift angegeben waren, das Gericht aber deren Bedeutungsgehalt erst in der Hauptverhandlung realisiert hat. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 49/2019

 

BGH, Beschl. v. 11.09.2019 – 2 StR 350/19: BGH erweitert Definition der Beendigung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist schon dann beendet, wenn alle Bemühungen um einen erfolgreichen Güterumsatz und einen Waren- und Geldfluss endgültig eingestellt worden sind. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 48/2019

 

BGH, Beschl. v. 06.08.2019 – 3 StR 190/19: Zum subjektiven Tatbestand der Volksverhetzung

Die Verwirklichung des § 130 Abs. 3 StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz auch in Bezug auf die Wahrheit der geleugneten Tatsache voraus.

Die Tatbestandsvarianten des § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB und die des § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und c StGB schützen jeweils dasselbe Rechtsgut, was dazu führt, dass bei gleichzeitiger Verwirklichung mehrerer Varianten eines Absatzes nur eine Tat gegeben ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 47/2019

 

BGH, Beschl. v. 24.07.2019 – 1 StR 185/19: Abweichende Motivlage begründet Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO

Weicht das Motiv für einen Mord aus niedrigen Beweggründen, welches in der Anklageschrift genannt wird vom demjenigen ab, auf welches das Gericht die Verurteilung zu stützen gedenkt, folgt daraus eine Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 2 Nr. 3 iVm Abs. 1 StPO. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 46/2019

 

BGH, Beschl. v. 05.06.2019 – 1 StR 34/19: Rücktritt vom Versuch der räuberischen Erpressung mit Todesfolge auch ohne Rücktritt vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung möglich

Ein wirksamer Rücktritt vom Versuch der räuberischen Erpressung mit Todesfolge (§§ 251, 255, 22 StGB) durch Verhinderung der Todesfolge gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB setzt nicht voraus, dass der Täter auch vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung (§§ 250, 255 StGB) zurücktritt. Dies gilt selbst dann, wenn der Täter für den Fall, dass seine Forderungen nicht erfüllt werden, damit droht, erneut ein Mittel einzusetzen, das geeignet ist, den Tod anderer Menschen herbeizuführen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 45/2019

 

BGH, Beschl. v. 24.09.2019 – 1 StR 346/18: Irrtum über eigene Arbeitgeberstellung begründet Tatbestandsirrtum im Rahmen des § 266a Abs. 1 und 2 StGB

Vorsätzliches Handeln ist bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 und 2 StGB) nur dann anzunehmen, wenn der Täter auch die außerstrafrechtlichen Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts – zumindest als Parallelwertung in der Laiensphäre – nachvollzogen hat, er also seine Stellung als Arbeitgeber und die daraus resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflicht zumindest für möglich gehalten und deren Verletzung billigend in Kauf genommen hat. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 44/2019

 

BGH, Beschl. v. 07.08.2019 – 4 StR 189/19: Keine analoge Anwendung des § 32 Satz 1 JGG iVm § 105 Abs. 1 JGG

Wird der Angeklagte (nur) wegen Taten verurteilt, die er als Erwachsener begangen hat, hatte die Staatsanwaltschaft jedoch hinsichtlich weiterer Taten, die der Angeklagte bereits als Heranwachsender begangen hatte, von einer Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO  abgesehen, kommt eine analoge Anwendung des § 32 Satz 1 JGG iVm § 105 Abs. 1 JGG nicht in Betracht. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 43/2019

 

BVerfG, Beschl. v. 23.09.2019 – 2 BvR 903/18: Verstoß gegen Rechtsschutzgarantie bei unzureichender Beweiserhebung im Verfahren eines Maßregelvollzugspatienten

Rügt ein Patient die Zustände und Beschränkungen in einer Maßregelvollzugsanstalt, haben die Instanzgerichte den Sachverhalt hinreichend aufzuklären, um der Rechtschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG Genüge zu tun. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 42/2019

 

BGH, Beschl. v. 05.09.2019 – 1 StR 99/19: Keine Einziehung von ersparter Einkommensteuer, wenn diese zu einer Doppelbelastung des Beschuldigten geführt hätte

Erhält der Täter ein Bestechungsgeld, das er nicht in seiner Steuererklärung angibt und so Aufwendungen für die Einkommenssteuer erspart, können nicht zugleich die erhaltene Bestechungssumme und die ersparten Steueraufwendungen als Taterträge eingezogen werden, da dies zu einer Doppelbelastung des Täters führen würde. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 41/2019

 

BVerfG, Beschl. v. 18.09.2019 – 2 BvR 1165/19: Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit auch ohne konkrete Anzeichen einer drohenden Depravation

§ 53 Abs. 3 StVollzG NRW fordert im Lichte des Gebots, die Lebenstüchtigkeit eines Gefangenen zu erhalten und zu festigen, keine konkreten Anzeichen einer drohenden haftbedingten Depravation. Vor solchen konkreten Anzeichen soll das Gebot gerade schützen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 40/2019

 

EuGH, Urt. v. 15.10.2019 – C-128/18: Überprüfung der Haftbedingungen durch den Ausstellungsstaat vor Erlass eines Europäischen Haftbefehls

Die Regelungen zum Europäischen Haftbefehl in Verbindung mit Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass die vollstreckende Justizbehörde, wenn sie über objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben verfügt, die das Vorliegen systemischer oder allgemeiner Mängel der Haftbedingungen in den Haftanstalten des Ausstellungsmitgliedstaats belegen, zum Zweck der Beurteilung, ob es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die Person, gegen die sich ein Europäischer Haftbefehl richtet, nach ihrer Übergabe an diesen Mitgliedstaat einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta ausgesetzt sein wird, alle relevanten materiellen Aspekte der Haftbedingungen in der Haftanstalt, in der diese Person konkret inhaftiert werden soll, berücksichtigen muss, wie etwa den persönlichen Raum, über den jeder Gefangene in einer Zelle dieser Anstalt verfügt, die sanitären Verhältnisse und das Ausmaß der Bewegungsfreiheit des Gefangenen innerhalb dieser Anstalt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 39/2019

 

BayObLG, Beschl. v. 02.10.2019 – 206 StRR 1013/19; 206 StRR 1015/19: Containern

Das Entwenden von Lebensmitteln aus einem Abfallcontainer eines Supermarktes ist als Diebstahl strafbar. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 38/2019

 

BGH, Urt. v. 12.09.2019 – 5 StR 325/19: Fahrlässigkeitsvorwurf beim Transport einer größeren Menge Rauschgift als gedacht

Das Unvermögen eines Drogenkuriers, die tatsächlich transportierte Menge an Drogen festzustellen, und das Durchführen einer Transportfahrt trotz des bestehenden Risikos, mehr Drogen zu transportieren als gedacht, kann einen Fahrlässigkeitsvorwurf begründen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 37/2019

 

BGH, Urt. v. 05.06.2019 – 2 StR 42/19: Zur Anwendung des § 63 StGB bei Anlasstaten innerhalb einer psychiatrischen Einrichtung

Dem ansonsten gewichtigen Indiz, dass der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum keine mit der Anlasstat vergleichbaren Delikte begangen hat, kann keine Bedeutung zukommen, soweit dem Beschuldigten dies aufgrund einer Sicherungsmaßnahme ohnehin unmöglich war.

Um zu beurteilen, ob eine Tat in einer psychiatrischen Einrichtung als rechtlich unerheblich anzusehen ist, ist auf ihre Ursache abzustellen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 36/2019

 

BGH, Beschl. v. 24.07.2019 – 3 StR 257/19: § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdrängt § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, nicht jedoch den § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

Zwar verdrängt eine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG regelmäßig den ebenfalls verwirklichten § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, liegt allerdings ein Fall des Handeltreibens mit einer nicht geringen Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vor, steht dieser zu § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 35/2019

 

BGH, Beschl. v. 02.07.2019 – 2 StR 130/19: § 241 StGB tritt hinter § 177 StGB zurück, wenn die Drohung zur Durchführung der sexuellen Handlung eingesetzt wird

Die Reform des § 177 StGB hat keine Auswirkungen auf das Konkurrenzverhältnis zu § 241 StGB. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 34/2019

 

BGH, Beschl. v. 09.07.2019 – 3 StR 155/19: Abschiebung nach Einlegung der Revision begründet kein Prozesshindernis

Eine Abschiebung des Angeklagten nach Einlegung der Revision und vor Zustellung des tatgerichtlichen Urteils stellt kein Prozesshindernis nach § 206a Abs. 1 bzw. § 205 Satz 1 StPO dar. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 33/2019

 

BGH, Urt. v. 23.07.2019 – 1 StR 107/18: Anforderungen an die Parallelwertung in der Laiensphäre bezüglich der Bedenklichkeit eines Arzneimittels

Um den sozialen Bedeutungsgehalt der Bedenklichkeit eines Arzneimittels zu erfassen, bedarf es auch der Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die für die Abwägung des Verhältnisses zwischen dem bekannten Risiko und dem Nutzen von Relevanz sind. Diese muss der Täter nach einer Parallelwertung in der Laiensphäre richtig in sein Vorstellungsbild aufgenommen haben, um einen Vorsatzschuldvorwurf zu begründen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 32/2019

 

BGH, Beschl. v. 07.08.2019 – 1 StR 57/19: Keine besonderen Formerfordernisse für Atteste nach § 256 StPO

§ 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlangt nicht zwingend, dass ein ärztliches Attest unterschrieben worden ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 31/2019

 

BGH, Beschl. v. 25.06.2019 – 3 StR 130/19: Von Mittätern in Tatmehrheit begangene Delikte können beim Täter zu einer Tat verknüpft werden

Fördert ein Täter durch seine Tatbeiträge die tatmehrheitlich begangen Taten seiner Mittäter gleichzeitig und gleichartig, können ihm diese Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet werden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 30/2019

 

BGH, Beschl. v. 14.08.2019 – 5 StR 228/19: Zur Anwendung deutschen Strafrechts bei Schleuserkriminalität und zum Verwertungsverbot bei Verletzung des § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO

Bei illegaler Schleusung in die Europäische Union ist deutsches Strafrecht gem. § 96 Abs. 4 AufenthG selbst dann anwendbar, wenn der Beschuldigte Ausländer ist und die Tat im Ausland begangen hat.

Die Neuregelung des § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO gebietet keine Bestellung eines Pflichtverteidigers bei jeder richterlichen Vernehmung nach § 115 Abs. 2 StPO eines aufgrund Haftbefehls Ergriffenen. Zudem führt ein etwaiger Verstoß nur in Ausnahmefällen zu einem Beweisverwertungsverbot. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 29/2019

 

BGH, Beschl. v. 27.08.2019 – 5 StR 196/19: Deutsches Strafrecht auf Handeltreiben mit Schusswaffen aus dem Ausland mit Versand nach Deutschland anwendbar

Verkauft ein Deutscher aus dem Ausland heraus Waffen nach Deutschland, ist Deutsches Strafrecht anwendbar, da ihm die Überlassung der Waffen an die Erwerber durch den Transportunternehmer zuzurechnen ist. Dadurch ist ein inländischer Handlungsort nach § 3 StGB begründet. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 28/2019

 

BGH, Urt. v. 30.01.2019 – 2 StR 325/17: Verabreichung von Medikamenten kann trotz Verstoßes gegen ärztliche Verordnung durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein

Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen §29 Abs.1 Satz 1 Nr.6 Buchst. b BtMG steht dem nicht zwingend entgegen (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 – 3 StR 233/14,  BGHSt 60, 166). ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 27/2019

 

BGH, Beschl. v. 22.05.2019 – 1 StR 651/18Anforderungen an die Feststellungen der Tatsacheninstanz zum Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20 und 21 StGB

Die Tatsacheninstanz hat in einer umfassenden Abwägung sowohl die handlungsleitenden Auswirkungen der Störung als auch die persönlichen Lebensumstände und die Lebensgeschichte des Täters zu würdigen. Die Diagnose einer Krankheit nach dem ICD.10 durch einen Sachverständigen ist kein hinreichendes Kriterium für das Vorliegen einer verminderten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 26/2019

 

BGH, Beschl. v. 30.07.2019 – 5 StR 288/19: Protokollierungspflicht des § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO bei Angabe der Fundstelle des Aktenvermerks

Wird in der Hauptverhandlung ein Vermerk über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch verlesen, ist der Protokollierungspflicht des § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO genügt, wenn der Vermerk durch die Angabe der Aktenfundstelle unverwechselbar bezeichnet wird. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 25/2019

 

BGH, Beschl. v. 17.06.2019 – 4 StR 62/19: Zur Einziehung im Jugendstrafrecht

Die Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist auch im Jugendstrafrecht uneingeschränkt anwendbar und steht nicht unter einem besonderen jugendstrafrechtlichen Ermessensvorbehalt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 24/2019

 

BGH, Beschl. v. 13.08.2019 – 5 StR 257/19: „Joker“-Mord

Aus § 67 JGG folgt kein Beweisverwertungsverbot, wenn eine Rechtsverletzung des Angeklagten nicht ersichtlich ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 23/2019

 

BGH, Beschl. v. 18.06.2019 – 5 StR 20/19: Keine Hinweispflicht auf Einziehung, wenn diese an bereits in der Anklageschrift enthaltene Umstände anknüpft

Eine Hinweispflicht auf die Rechtsfolge der nach den §§ 73, 73c StGB obligatorischen Einziehung, die an bereits in der Anklageschrift enthaltene Umstände anknüpft, sehen weder § 265 Abs. 1 StPO, noch § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO vor.⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 22/2019

 

BGH, Beschl. v. 08.05.2019 – 5 StR 146/19: Auch Kopie eines Ausweises für das Gebrauchen zur Täuschung im Rechtsverkehr nach § 281 Abs. 1 Satz 1 StGB ausreichend

Auch durch Vorlage einer Kopie oder elektronische Übersendung des Bildes eines echten Ausweises kann ein Ausweispapier im Sinne von § 281 Abs. 1 Satz 1 StGB zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht werden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 21/2019

 

BGH, Urt. v. 24.04.2019 – 1 StR 81/18: Keine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung bei Besitzbegründung nach Beendigung des Verbringungsvorgangs

Nur der vor Beendigung des Verbringungsvorgangs erlangte Besitz an unversteuerten Tabakwaren kann die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 3 TabStG begründen; der nach Beendigung des Verbringungsvorgangs begründete Besitz an unversteuerten Tabakwaren wird durch den Tatbestand der Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO) strafrechtlich erfasst (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 –1StR 635/09 zu § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG nF). ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 20/2019

 

BGH, Urt. v. 23.07.2019 – 1 StR 433/18: Einordnung einer Waffe als Kriegswaffe nach § 1 Abs. 2 KrWaffG

Von § 1 Abs. 2 KrWaffG werden auch solche Waffen erfasst, mit denen eine vollautomatische Schussabgabe zwar aufgrund eingebauter Behinderungen oder fehlender Teile nicht möglich ist, deren volle Funktionsfähigkeit im Hinblick auf eine vollautomatische Schussabgabe aber jederzeit mit einfachen Werkzeugen, leicht zu beschaffenden Teilen und in verhältnismäßig kurzer Zeit von jedermann wiederherstellbar ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 19/2019

 

BGH, Urt. v. 09.05.2019 – 4 StR 578/18: Sicherungsverwahrung im Staufener Missbrauchsfall

Die tatrichterliche Prüfung des Vorliegens eines Hangs i.S.v. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB ist strikt von der Gefahrenprognose zu trennen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 18/2019

 

BGH, Urt. v. 11.07.2019 – 1 StR 683/18: Keine Bande trotz mehrerer geplanter Taten

Bezieht sich die Abrede zur Begehung von mehreren Diebstahlstaten von Beginn an auf ein eng gegenständlich und zeitlich begrenztes Tatkonvolut, z. B. auf eine feststehende Menge an Diebstahlsobjekten, die innerhalb weniger Tage in Tatmehrheit gestohlen werden sollen, fehlt es an der Bandeneigenschaft. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 17/2019

 

BVerfG, Urt. v. 05.07.2019 – 2 BvR 382/17: Begründete Zweifel an Aktualität eines psychiatrischen Gutachtens lösen Pflicht zur ergänzenden Sachverhaltsaufklärung aus

Wird die Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung widerrufen, obwohl begründete Zweifel an der Aktualität des forensisch-psychiatrischen Gutachtens bestehen, verletzt dies den Beschwerdeführer in seinem Recht auf bestmögliche Sachverhaltsaufklärung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 GG. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 16/2019

 

BVerfG, Beschl. v. 09.07.2019 – 1 BvR 1257/19: Verurteilung als faktischer Versammlungsleiter verstößt nicht gegen Analogieverbot und Schuldprinzip

Eine strafrechtliche Verwarnung unter Strafvorbehalt gegen den faktischen Leiter einer unangemeldeten Versammlung verstößt weder gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG noch gegen das Schuldprinzip aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 15/2019

 

BGH, Beschl. v. 21.03.2019 – 3 StR 333/18: 3. Strafsenat des BGH sieht die unberechtigte Entnahme von Geldscheinen aus einem Geldautomaten, nachdem der Berechtigte Bankkarte und PIN eingegeben hat, als Wegnahme an

Wer unberechtigt Geldscheine an sich nimmt, die im Ausgabefach eines Geldautomaten zur Entnahme bereit liegen, nachdem der Berechtigte den Auszahlungsvorgang durch Eingabe von Bankkarte und zugehöriger PIN in Gang gesetzt hatte, bricht den an den Geldscheinen bestehenden Gewahrsam des Geldinstituts. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 14/2019

 

OLG Hamm, Beschl. v. 01.08.2019 – 2 Ws 96/19: Nach Urteil des EuGH ergibt sich eine gerichtliche Befugnis und Zuständigkeit für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls

Aus den §§ 131 Abs. 1, 457 Abs. 3 StPO ergibt sich eine inländische gerichtliche Befugnis und Zuständigkeit für die unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 27. Mai 2019 – C-505/18 und C-82/19 zu treffende gerichtliche Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 13/2019

 

OLG Stuttgart, Beschl. v. 04.07.2019 – 4 Rv 28 Ss 103/19: Flucht vor Polizeiwagen kann Rennen i. S. d. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB sein

Das in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Handeln, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, setzt lediglich voraus, dass es dem Täter darauf ankommt, in der konkreten Verkehrssituation die durch sein Fahrzeug bedingte oder nach seinen Fähigkeiten oder nach den Wetter-, Verkehrs-, Sicht- oder Straßenverhältnissen maximale mögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Welche weiteren Ziele der Täter verfolgt, ist unerheblich. Auch der Wille des Täters, vor einem ihn verfolgenden Polizeifahrzeug zu fliehen, schließt die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, nicht aus. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 12/2019

 

BVerfG, Beschl. v. 02.07.2019 – 1 BvR 1099/16: Verbot des Vereins Gremium Motorcycle Club und seiner Ortsgruppen ist verfassungsgemäß

Eine einzelne strafrechtliche Verurteilung ist keine notwendige Voraussetzung für den Verbotstatbestand des Art. 9 Abs. 2 Var. 1 GG, sie kann aber für eine Rechtfertigung genügen, wenn sie hinreichend schwer wiegt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 11/2019

 

BVerfG, Beschl. v. 02.07.2019 – 1 BvR 385/16: Verbot des Vereins Farben für Waisenkinder e.V. ist verfassungsgemäß

Ein Vereinsverbot gemäß Art. 9 Abs. 2 GG ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die Vereinigung terroristische Handlungen Dritter oder andere Organisationen finanziell fördert, diese Förderung geeignet ist, den Gedanken der Völkerverständigung schwerwiegend, ernst und nachhaltig zu beeinträchtigen und die Vereinigung dies weiß und zumindest billigt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 10/2019

 

BGH, Beschl. v. 02.05.2019 – 3 StR 47/19Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs. 3 VereinsG auch möglich, wenn der Angeklagte keine persönliche Beziehung zu dem verbotenen Verein unterhalten hat

§ 9 Abs. 3 VereinsG (nF) ist auch einschlägig, wenn der Beschuldigte keine persönlichen Beziehungen zu dem verbotenen Verein unterhalten oder sich nicht schon durch eine Mitgliedschaft strafbar gemacht hat. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 09/2019

 

BGH, Beschl. v. 21.05.2019 – 1 StR 144/19: Die strafschärfende Berücksichtigung einer mittäterschaftlichen Begehungsweise verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB

Eine strafschärfende Berücksichtigung der mittäterschaftlichen Begehungsweise einer Tat verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, wenn sie nach den konkreten Umständen der Tatbeteiligung eine erhöhte Strafwürdigkeit begründet. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 08/2019

 

BVerfG, Beschl. v. 14.06.2019 – 1 BvR 2433/17: Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik

Die fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik und der daraus folgende Verzicht auf die Abwägung zwischen der Meinungsäußerungsfreiheit des Äußernden und der persönlichen Ehre des Betroffenen verletzen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 07/2019

 

BVerfG, Beschl. v. 05.07.2019 – 2 BvR 167/18: Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist verfassungsgemäß

Eine Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage nach dem Rechtsinstitut der sog. echten Wahlfeststellung ist zulässig, soweit feststeht, dass der Angeklagte bei nicht weiter aufzuklärendem Sachverhalt einen von mehreren möglichen Tatbeständen mit Sicherheit erfüllt hat. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 06/2019

 

BGH, Urt. v. 19.06.2019 – 5 StR 128/19: Verneinung des Mordmerkmals der Heimtücke aufgrund fehlender feindseliger Willensrichtung, wenn die Tötung dem (mutmaßlichen) Willen des Opfers entspricht

Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Ansonsten hat ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 05/2019

 

AG Kassel, Beschl. v. 05.07.2019 – 284 Ds – 2660Js 28990/17: Sachliche Werbung für Schwangerschaftsabbruch nicht mehr nach § 219a StGB strafbar

Das Amtsgericht Kassel hat beschlossen, ein Strafverfahren gegen zwei Frauenärztinnen gemäß § 206b StPO einzustellen. Den beiden Ärztinnen wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich veröffentlicht zu haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 04/2019

 

BGH, Urt. v. 03.07.2019 – 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18: Keine Garantenpflicht zur Lebensrettung bei ärztlich assistierter Selbsttötung

Straffreiheit zweier Ärzte, die wegen Totschlags durch Unterlassen (§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB) und Unterlassener Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB) angeklagt waren, weil sie mehreren Seniorinnen bei einer eigenverantwortlichen Selbsttötung assistiert hatten. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 03/2019

 

BGH, Beschl. v. 06.06.2019 – StB 14/19: Beweisverwertungsverbote sind im Ermittlungsverfahren auch ohne Widerspruch des Beschuldigten von Amts wegen zu berücksichtigen

Beweisverwertungsverbote entstehen unabhängig von einem Widerspruch des Verteidigers und sind im Ermittlungsverfahren von Amts wegen zu beachten. Die sog. Widerspruchslösung findet insoweit keine Anwendung. Zudem zur Beschuldigteneigenschaft aufgrund der Schwere des Tatverdachts. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 02/2019

 

BGH, Beschl. v. 16.04.2019 – 3 StR 48/19: Grundsätzlich Tatmehrheit bei nacheinander erfolgenden Angriffen auf einzelne Menschen

Werden mehrere Menschen nacheinander angegriffen und in ihren höchstpersönlichen Rechtsgütern beeinträchtigt, liegt regelmäßig Tatmehrheit (§ 53 StGB) vor. Die Annahme von Handlungs- und Tateinheit ist nur ausnahmsweise begründet. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 01/2019

 

 

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