Hier finden Sie alle Beiträge des KriPoZ-RechtsprechungsReports aus dem Jahr 2019. Die aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Hat der Täter eines Betruges (§ 263 StGB) einen zumindest teilweisen Anspruch auf die Leistung, verringert dies den Vermögensschaden und stellt keine für den Schuldspruch irrelevante Schadenskompensation dar. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 63/2019
BGH, Beschl. v. 26.09.2019 – 5 StR 206/19: Beschränkung einer Revision gegen ein Berufungsurteil
Die Revision gegen ein Berufungsurteil kann nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Berufungsgericht trotz unbeschränkt eingelegter Berufung keinen eigenen Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen getroffen hat. Dies gilt auch, wenn es zu Unrecht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ausgegangen ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 62/2019
Französische, Schwedische und Belgische Staatsanwaltschaften dürfen Europäische Haftbefehle ausstellen, weil sie entweder unabhängig genug sind oder ein geeignetes Rechtsschutzverfahren bieten. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 61/2019
Entlässt der Hintermann den Tatmittler aus seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich, ist darin dann noch kein Versuchsbeginn zu sehen, wenn die Tatbegehung erst nach einer längeren Zeit erfolgen soll oder eine konkrete Rechtsgutsgefährdung beim Opfer noch nicht eingetreten ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 60/2019
BGH, Urt. v. 17.10.2019 – 3 StR 170/19: Zur prozessualen Tat
Wird ein Teilgeschehen der prozessualen Tat in der Anklage einem anderen, nicht ermittelbaren Täter zugerechnet und stellt sich dann heraus, dass dieses Teilgeschehen doch vom Angeklagten verwirklicht worden ist, unterliegt auch dieses der Kognitionspflicht aus § 264 StPO. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 59/2019
BGH, Beschl. v. 21.08.2019 – 3 StR 7/19: Konkurrenzverhältnis Urkundenfälschung und –unterdrückung
Die durch Beschädigen einer echten Urkunde begangene Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB tritt hinter der Urkundenfälschung im Sinne des § 267 Abs. 1 Var. 2 StGB im Wege der Konsumtion zurück. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 58/2019
BGH, Beschl. v. 14.05.2019 – 3 StR 65/19: Tateinheit beim Drogenkauf auf Kommission
Bezahlt ein Drogendealer bei seinem Lieferanten mehrere Lieferungen rückwirkend, werden die unterschiedlichen Lieferungen tateinheitlich nach § 52 Abs. 1 StGB verbunden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 57/2019
Gewähren Strafvollzugsbedienstete einem Gefangenen im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums Vollzugslockerungen und wägen dabei alle maßgeblichen Argumente sorgfaltspflichtgemäß gegeneinander ab, sind sie für die unvorhersehbaren Folgen eines Fluchtversuchs nicht verantwortlich. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 56/2019
Gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO kann die Aufhebung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dazu führen, dass trotz des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) ein Freispruch entfällt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 55/2019
BGH, Beschl. v. 22.08.2019 – StB 17/18: Verfahren gegen Franco A. vor dem OLG eröffnet
Zur Beurteilung der Frage, ob ein dringender Tatverdacht gegeben ist, hat das Gericht im Zwischenverfahren alle maßgeblichen Gesichtspunkte wertend gegeneinander abzuwägen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 54/2019
Anordnungsvoraussetzungen für die selbstständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB ist, dass zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits ein Verdacht wegen einer Katalogtat nach § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB bestand und die Sicherstellung wegen dieses Verdachts erfolgte. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 53/2019
Die Anlasstat für eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wird, muss nicht zwingend im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 52/2019
Nach dem klaren Wortlaut des neu gefassten § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO ist ein Hinweis nach Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes auch bei der möglichen Anordnung von Nebenfolgen erforderlich. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 51/2019
BGH, Beschl. v. 03.09.2019 – 3 StR 291/19: Einführung von DNA-Gutachten im Selbstleseverfahren
Liegt kein Einverständnis des Angeklagten vor, kann ein von einem nicht allgemein vereidigten Sachverständigen erstelltes DNA-Gutachten, nicht im Selbstleseverfahren in die Hauptverhandlung eingebracht werden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 50/2019
§ 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO macht einen gerichtlichen Hinweis auf eine mögliche Einziehung auch dann erforderlich, wenn die Tatsachen zwar schon in der Anklageschrift angegeben waren, das Gericht aber deren Bedeutungsgehalt erst in der Hauptverhandlung realisiert hat. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 49/2019
Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist schon dann beendet, wenn alle Bemühungen um einen erfolgreichen Güterumsatz und einen Waren- und Geldfluss endgültig eingestellt worden sind. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 48/2019
BGH, Beschl. v. 06.08.2019 – 3 StR 190/19: Zum subjektiven Tatbestand der Volksverhetzung
Die Verwirklichung des § 130 Abs. 3 StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz auch in Bezug auf die Wahrheit der geleugneten Tatsache voraus.
Die Tatbestandsvarianten des § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB und die des § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und c StGB schützen jeweils dasselbe Rechtsgut, was dazu führt, dass bei gleichzeitiger Verwirklichung mehrerer Varianten eines Absatzes nur eine Tat gegeben ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 47/2019
Weicht das Motiv für einen Mord aus niedrigen Beweggründen, welches in der Anklageschrift genannt wird vom demjenigen ab, auf welches das Gericht die Verurteilung zu stützen gedenkt, folgt daraus eine Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 2 Nr. 3 iVm Abs. 1 StPO. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 46/2019
Ein wirksamer Rücktritt vom Versuch der räuberischen Erpressung mit Todesfolge (§§ 251, 255, 22 StGB) durch Verhinderung der Todesfolge gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB setzt nicht voraus, dass der Täter auch vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung (§§ 250, 255 StGB) zurücktritt. Dies gilt selbst dann, wenn der Täter für den Fall, dass seine Forderungen nicht erfüllt werden, damit droht, erneut ein Mittel einzusetzen, das geeignet ist, den Tod anderer Menschen herbeizuführen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 45/2019
Vorsätzliches Handeln ist bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 und 2 StGB) nur dann anzunehmen, wenn der Täter auch die außerstrafrechtlichen Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts – zumindest als Parallelwertung in der Laiensphäre – nachvollzogen hat, er also seine Stellung als Arbeitgeber und die daraus resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflicht zumindest für möglich gehalten und deren Verletzung billigend in Kauf genommen hat. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 44/2019
Wird der Angeklagte (nur) wegen Taten verurteilt, die er als Erwachsener begangen hat, hatte die Staatsanwaltschaft jedoch hinsichtlich weiterer Taten, die der Angeklagte bereits als Heranwachsender begangen hatte, von einer Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen, kommt eine analoge Anwendung des § 32 Satz 1 JGG iVm § 105 Abs. 1 JGG nicht in Betracht. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 43/2019
Rügt ein Patient die Zustände und Beschränkungen in einer Maßregelvollzugsanstalt, haben die Instanzgerichte den Sachverhalt hinreichend aufzuklären, um der Rechtschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG Genüge zu tun. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 42/2019
Erhält der Täter ein Bestechungsgeld, das er nicht in seiner Steuererklärung angibt und so Aufwendungen für die Einkommenssteuer erspart, können nicht zugleich die erhaltene Bestechungssumme und die ersparten Steueraufwendungen als Taterträge eingezogen werden, da dies zu einer Doppelbelastung des Täters führen würde. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 41/2019
§ 53 Abs. 3 StVollzG NRW fordert im Lichte des Gebots, die Lebenstüchtigkeit eines Gefangenen zu erhalten und zu festigen, keine konkreten Anzeichen einer drohenden haftbedingten Depravation. Vor solchen konkreten Anzeichen soll das Gebot gerade schützen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 40/2019
Die Regelungen zum Europäischen Haftbefehl in Verbindung mit Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass die vollstreckende Justizbehörde, wenn sie über objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben verfügt, die das Vorliegen systemischer oder allgemeiner Mängel der Haftbedingungen in den Haftanstalten des Ausstellungsmitgliedstaats belegen, zum Zweck der Beurteilung, ob es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die Person, gegen die sich ein Europäischer Haftbefehl richtet, nach ihrer Übergabe an diesen Mitgliedstaat einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta ausgesetzt sein wird, alle relevanten materiellen Aspekte der Haftbedingungen in der Haftanstalt, in der diese Person konkret inhaftiert werden soll, berücksichtigen muss, wie etwa den persönlichen Raum, über den jeder Gefangene in einer Zelle dieser Anstalt verfügt, die sanitären Verhältnisse und das Ausmaß der Bewegungsfreiheit des Gefangenen innerhalb dieser Anstalt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 39/2019
BayObLG, Beschl. v. 02.10.2019 – 206 StRR 1013/19; 206 StRR 1015/19: Containern
Das Entwenden von Lebensmitteln aus einem Abfallcontainer eines Supermarktes ist als Diebstahl strafbar. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 38/2019
Das Unvermögen eines Drogenkuriers, die tatsächlich transportierte Menge an Drogen festzustellen, und das Durchführen einer Transportfahrt trotz des bestehenden Risikos, mehr Drogen zu transportieren als gedacht, kann einen Fahrlässigkeitsvorwurf begründen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 37/2019
Dem ansonsten gewichtigen Indiz, dass der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum keine mit der Anlasstat vergleichbaren Delikte begangen hat, kann keine Bedeutung zukommen, soweit dem Beschuldigten dies aufgrund einer Sicherungsmaßnahme ohnehin unmöglich war.
Um zu beurteilen, ob eine Tat in einer psychiatrischen Einrichtung als rechtlich unerheblich anzusehen ist, ist auf ihre Ursache abzustellen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 36/2019
Zwar verdrängt eine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG regelmäßig den ebenfalls verwirklichten § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, liegt allerdings ein Fall des Handeltreibens mit einer nicht geringen Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vor, steht dieser zu § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 35/2019
Die Reform des § 177 StGB hat keine Auswirkungen auf das Konkurrenzverhältnis zu § 241 StGB. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 34/2019
Eine Abschiebung des Angeklagten nach Einlegung der Revision und vor Zustellung des tatgerichtlichen Urteils stellt kein Prozesshindernis nach § 206a Abs. 1 bzw. § 205 Satz 1 StPO dar. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 33/2019
Um den sozialen Bedeutungsgehalt der Bedenklichkeit eines Arzneimittels zu erfassen, bedarf es auch der Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die für die Abwägung des Verhältnisses zwischen dem bekannten Risiko und dem Nutzen von Relevanz sind. Diese muss der Täter nach einer Parallelwertung in der Laiensphäre richtig in sein Vorstellungsbild aufgenommen haben, um einen Vorsatzschuldvorwurf zu begründen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 32/2019
§ 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlangt nicht zwingend, dass ein ärztliches Attest unterschrieben worden ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 31/2019
Fördert ein Täter durch seine Tatbeiträge die tatmehrheitlich begangen Taten seiner Mittäter gleichzeitig und gleichartig, können ihm diese Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet werden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 30/2019
Bei illegaler Schleusung in die Europäische Union ist deutsches Strafrecht gem. § 96 Abs. 4 AufenthG selbst dann anwendbar, wenn der Beschuldigte Ausländer ist und die Tat im Ausland begangen hat.
Die Neuregelung des § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO gebietet keine Bestellung eines Pflichtverteidigers bei jeder richterlichen Vernehmung nach § 115 Abs. 2 StPO eines aufgrund Haftbefehls Ergriffenen. Zudem führt ein etwaiger Verstoß nur in Ausnahmefällen zu einem Beweisverwertungsverbot. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 29/2019
Verkauft ein Deutscher aus dem Ausland heraus Waffen nach Deutschland, ist Deutsches Strafrecht anwendbar, da ihm die Überlassung der Waffen an die Erwerber durch den Transportunternehmer zuzurechnen ist. Dadurch ist ein inländischer Handlungsort nach § 3 StGB begründet. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 28/2019
Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen §29 Abs.1 Satz 1 Nr.6 Buchst. b BtMG steht dem nicht zwingend entgegen (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166). ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 27/2019
Die Tatsacheninstanz hat in einer umfassenden Abwägung sowohl die handlungsleitenden Auswirkungen der Störung als auch die persönlichen Lebensumstände und die Lebensgeschichte des Täters zu würdigen. Die Diagnose einer Krankheit nach dem ICD.10 durch einen Sachverständigen ist kein hinreichendes Kriterium für das Vorliegen einer verminderten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 26/2019
Wird in der Hauptverhandlung ein Vermerk über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch verlesen, ist der Protokollierungspflicht des § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO genügt, wenn der Vermerk durch die Angabe der Aktenfundstelle unverwechselbar bezeichnet wird. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 25/2019
BGH, Beschl. v. 17.06.2019 – 4 StR 62/19: Zur Einziehung im Jugendstrafrecht
Die Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist auch im Jugendstrafrecht uneingeschränkt anwendbar und steht nicht unter einem besonderen jugendstrafrechtlichen Ermessensvorbehalt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 24/2019
BGH, Beschl. v. 13.08.2019 – 5 StR 257/19: „Joker“-Mord
Aus § 67 JGG folgt kein Beweisverwertungsverbot, wenn eine Rechtsverletzung des Angeklagten nicht ersichtlich ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 23/2019
Eine Hinweispflicht auf die Rechtsfolge der nach den §§ 73, 73c StGB obligatorischen Einziehung, die an bereits in der Anklageschrift enthaltene Umstände anknüpft, sehen weder § 265 Abs. 1 StPO, noch § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO vor.⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 22/2019
Auch durch Vorlage einer Kopie oder elektronische Übersendung des Bildes eines echten Ausweises kann ein Ausweispapier im Sinne von § 281 Abs. 1 Satz 1 StGB zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht werden. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 21/2019
Nur der vor Beendigung des Verbringungsvorgangs erlangte Besitz an unversteuerten Tabakwaren kann die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 3 TabStG begründen; der nach Beendigung des Verbringungsvorgangs begründete Besitz an unversteuerten Tabakwaren wird durch den Tatbestand der Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO) strafrechtlich erfasst (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 –1StR 635/09 zu § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG nF). ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 20/2019
Von § 1 Abs. 2 KrWaffG werden auch solche Waffen erfasst, mit denen eine vollautomatische Schussabgabe zwar aufgrund eingebauter Behinderungen oder fehlender Teile nicht möglich ist, deren volle Funktionsfähigkeit im Hinblick auf eine vollautomatische Schussabgabe aber jederzeit mit einfachen Werkzeugen, leicht zu beschaffenden Teilen und in verhältnismäßig kurzer Zeit von jedermann wiederherstellbar ist. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 19/2019
BGH, Urt. v. 09.05.2019 – 4 StR 578/18: Sicherungsverwahrung im Staufener Missbrauchsfall
Die tatrichterliche Prüfung des Vorliegens eines Hangs i.S.v. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB ist strikt von der Gefahrenprognose zu trennen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 18/2019
BGH, Urt. v. 11.07.2019 – 1 StR 683/18: Keine Bande trotz mehrerer geplanter Taten
Bezieht sich die Abrede zur Begehung von mehreren Diebstahlstaten von Beginn an auf ein eng gegenständlich und zeitlich begrenztes Tatkonvolut, z. B. auf eine feststehende Menge an Diebstahlsobjekten, die innerhalb weniger Tage in Tatmehrheit gestohlen werden sollen, fehlt es an der Bandeneigenschaft. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 17/2019
Wird die Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung widerrufen, obwohl begründete Zweifel an der Aktualität des forensisch-psychiatrischen Gutachtens bestehen, verletzt dies den Beschwerdeführer in seinem Recht auf bestmögliche Sachverhaltsaufklärung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 GG. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 16/2019
Eine strafrechtliche Verwarnung unter Strafvorbehalt gegen den faktischen Leiter einer unangemeldeten Versammlung verstößt weder gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG noch gegen das Schuldprinzip aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 15/2019
Wer unberechtigt Geldscheine an sich nimmt, die im Ausgabefach eines Geldautomaten zur Entnahme bereit liegen, nachdem der Berechtigte den Auszahlungsvorgang durch Eingabe von Bankkarte und zugehöriger PIN in Gang gesetzt hatte, bricht den an den Geldscheinen bestehenden Gewahrsam des Geldinstituts. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 14/2019
Aus den §§ 131 Abs. 1, 457 Abs. 3 StPO ergibt sich eine inländische gerichtliche Befugnis und Zuständigkeit für die unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 27. Mai 2019 – C-505/18 und C-82/19 zu treffende gerichtliche Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 13/2019
Das in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Handeln, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, setzt lediglich voraus, dass es dem Täter darauf ankommt, in der konkreten Verkehrssituation die durch sein Fahrzeug bedingte oder nach seinen Fähigkeiten oder nach den Wetter-, Verkehrs-, Sicht- oder Straßenverhältnissen maximale mögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Welche weiteren Ziele der Täter verfolgt, ist unerheblich. Auch der Wille des Täters, vor einem ihn verfolgenden Polizeifahrzeug zu fliehen, schließt die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, nicht aus. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 12/2019
Eine einzelne strafrechtliche Verurteilung ist keine notwendige Voraussetzung für den Verbotstatbestand des Art. 9 Abs. 2 Var. 1 GG, sie kann aber für eine Rechtfertigung genügen, wenn sie hinreichend schwer wiegt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 11/2019
Ein Vereinsverbot gemäß Art. 9 Abs. 2 GG ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die Vereinigung terroristische Handlungen Dritter oder andere Organisationen finanziell fördert, diese Förderung geeignet ist, den Gedanken der Völkerverständigung schwerwiegend, ernst und nachhaltig zu beeinträchtigen und die Vereinigung dies weiß und zumindest billigt. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 10/2019
§ 9 Abs. 3 VereinsG (nF) ist auch einschlägig, wenn der Beschuldigte keine persönlichen Beziehungen zu dem verbotenen Verein unterhalten oder sich nicht schon durch eine Mitgliedschaft strafbar gemacht hat. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 09/2019
Eine strafschärfende Berücksichtigung der mittäterschaftlichen Begehungsweise einer Tat verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, wenn sie nach den konkreten Umständen der Tatbeteiligung eine erhöhte Strafwürdigkeit begründet. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 08/2019
Die fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik und der daraus folgende Verzicht auf die Abwägung zwischen der Meinungsäußerungsfreiheit des Äußernden und der persönlichen Ehre des Betroffenen verletzen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 07/2019
Eine Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage nach dem Rechtsinstitut der sog. echten Wahlfeststellung ist zulässig, soweit feststeht, dass der Angeklagte bei nicht weiter aufzuklärendem Sachverhalt einen von mehreren möglichen Tatbeständen mit Sicherheit erfüllt hat. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 06/2019
Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Ansonsten hat ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 05/2019
Das Amtsgericht Kassel hat beschlossen, ein Strafverfahren gegen zwei Frauenärztinnen gemäß § 206b StPO einzustellen. Den beiden Ärztinnen wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich veröffentlicht zu haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 04/2019
Straffreiheit zweier Ärzte, die wegen Totschlags durch Unterlassen (§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB) und Unterlassener Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB) angeklagt waren, weil sie mehreren Seniorinnen bei einer eigenverantwortlichen Selbsttötung assistiert hatten. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 03/2019
Beweisverwertungsverbote entstehen unabhängig von einem Widerspruch des Verteidigers und sind im Ermittlungsverfahren von Amts wegen zu beachten. Die sog. Widerspruchslösung findet insoweit keine Anwendung. Zudem zur Beschuldigteneigenschaft aufgrund der Schwere des Tatverdachts. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 02/2019
Werden mehrere Menschen nacheinander angegriffen und in ihren höchstpersönlichen Rechtsgütern beeinträchtigt, liegt regelmäßig Tatmehrheit (§ 53 StGB) vor. Die Annahme von Handlungs- und Tateinheit ist nur ausnahmsweise begründet. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 01/2019